Fundamentalopposition gegen den Nationalpark?
Die NRW-Landesregierung hat dazu aufgerufen, dass in NRW ein zweiter Nationalpark eingerichtet werden soll. Eine der sechs Regionen, die dafür in Frage kommen, ist der Arnsberger Wald. Dieses Gebiet liegt teilweise im HSK, teilweise im Kreis Soest. Zuständig für einen möglichen Antrag sind die Kreistage.
Nun steht das Thema am Mittwoch (15.11., 17 Uhr, im Kreishaus in Meschede) im Umweltausschuss auf der Tagesordnung, am 08.12. dann im Kreistag. Landrat und Kreisverwaltung empfehlen in ihrer Sitzungsdrucksache 10/821 den Gremien “nicht am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilzunehmen.” Dies würde eine endgültige Ablehnung bedeuten. Bemerkenswert: Irgendeine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen eines Nationalparks hat bisher nicht stattgefunden.
Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion für die Sitzungen des Umweltausschusses und des Kreistags am 02.11.2023 folgenden Änderungsantrag gestellt:
“Sehr geehrter Herr Landrat,
zum Beschlussvorschlag von Landrat und Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 stellt die SBL-Kreistagsfraktion folgenden Änderungsantrag:
„Landrat und Kreisverwaltung werden beauftragt, eine Exkursion in den Nationalpark Eifel zu organisieren, zu der die Mitglieder des Kreistags, des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten und des Naturschutzbeirats eingeladen werden. Im Rahmen dieser Exkursion soll es vor Ort Gespräche mit verschiedenen Gruppen von Beteiligten geben, um sich über deren Erfahrungen mit dem und Bewertungen des Nationalparks Eifel zu informieren. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Exkursion in den Gremien treffen die Gremien eine abschließende Entscheidung, ob der HSK am Aufruf der Landesregierung NRW zur Nationalpark-Bewerbung teilnimmt.“
Begründung und Erläuterung:
Die Landesregierung hat angekündigt, dass NRW neben dem Nationalpark Eifel einen weiteren Nationalpark erhalten soll. Dadurch erwartet die Landesregierung positive ökologische und wirtschaftliche Effekte.
Der Arnsberger Wald ist eine der etwa sechs Flächen in NRW, die für die Ausweisung als Nationalpark geeignet sein könnten. Bei der Bewerbung um einen Nationalpark handelt es sich um eine weitreichende Entscheidung. Sie sollte daher gründlich vorbereitet werden. Über die Bewerbung muss vom HSK erst bis zum 31.03.2024 entschieden werden. Es bleibt also ausreichend Zeit für eine umfassende Information. In diesem Fall ist dafür ein Austausch mit Befürwortern und Gegnern des bereits in NRW bestehenden Nationalparks Eifel sehr sinnvoll.
Pauschale Bewertungen, wie sie die Kreisverwaltung in der Drs. 10/821 vornimmt („würde durch die neue Schutzkategorie „Nationalpark“ Ablehnung in der Bevölkerung entstehen, weil auch bereits in den vergangenen Jahren vorgegebene naturschutzfachliche Einschränkungen der Landnutzung (z.B. Baumartenauswahl, Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln) nicht die Zustimmung aller fand“), sind dagegen als alleinige Entscheidungsgrundlage nicht geeignet. Acht Umweltorganisationen (einschl. des SGV, Abt. Soest) schreiben dagegen in einer heute veröffentlichten gemeinsamen Erklärung:
„Wir rufen die Politik des Kreises Soest und des Hochsauerlandkreises auf, dieses Angebot der Landesregierung anzunehmen – zum Wohle unserer Natur, zum Nutzen für die Bewohner im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest, als großartiges Angebot zur Naherholung und zur Umweltbildung an viele naturinteressierte Menschen im weiteren Umkreis. Der Nationalpark Eifel hat sich als großer Erfolg erwiesen, ein Nationalpark Arnsberger Wald hat das Potential es auch zu werden!“
Bereits für den 20.10.2023 hatte das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW die Kreise in den Nationalpark Eifel eingeladen, um sich vor Ort über die Vor- und Nachteile eines Nationalparks informieren zu können. Dieser Termin fand parallel zur letzten Kreistagssitzung statt, so dass nach unserer Kenntnis keine Beteiligung des HSK erfolgte.