Schwerlastbegegnungsverkehr: Beim Kreis sind keine Beschwerden bekannt …
Am 2. Dezember stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) noch einmal eine Anfrage zur Verkehrsinfrastruktur im Hochsauerlandkreis.
Dazu:
http://sbl-fraktion.de/?s=verkehrsinfrastruktur
Der Einfachheit halber veröffentlichen wir hier die Antwort der Verwaltung vom 15.12.2014 in voller Länge und ohne Kommentar:
„Sehr geehrter Herr Loos,
in Abstimmung mit der Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Teil 1
Frage 1.1
An welchen Stellen kommt es auf einspurigen oder weniger als 5 Meter breiten Straßen zu Unfallhäufungen? (Angabe des Ortes und der genauen Lage)
Vorbemerkungen zu Unfallhäufungen – Unfallhäufungsstellen
Die Identifizierung und Auswertung der Unfälle erfolgt in NRW nach Erlassvorgaben des Landes.
Unfallhäufungsstellen werden anhand vorgegebener Kriterien von der Polizei ermittelt und festgelegt. Kriterien sind Anzahl, Schwere und Ursächlichkeit der Unfälle.
Ist eine Unfallhäufungsstelle festgelegt, werden die Unfälle durch die Unfallkommission (Straßenbaubehörde, Polizei und Straßenverkehrsbehörde sowie gfls. örtliche Ordnungsbe-hörde) analysiert und die Ursachen ermittelt. Der Zustand der Straße und die Erkennbarkeit der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sind hierbei wichtige Beurteilungskriterien. Sofern die Verkehrssicherheit verbessert werden kann, entwickelt die Unfallkommission Si-cherheitsmaßnahmen bzw. schlägt sie vor. Dies können sowohl Verbesserungen bei Beschilderung oder Markierungen sein, als auch Maßnahmen zur besseren Erkennbarkeit der Straßen und bauliche Veränderungen (Anlage von Kreisverkehren, Schutzstreifen o.ä.) sein. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt unter dem Finanzierungsvorbehalt der jeweiligen Straßenbaubehörde.
Die Eigenschaften „Straßenbreite” oder „Einspurigkeit” stellen keine erlasskonformen Erfassungsparameter für die Unfalluntersuchungen dar.
Antwort
Die aktuellen Unfallhäufungsstellen im Hochsauerlandkreis liegen überwiegend im überörtlichen Straßennetz, deren Regelbreite den Anforderungen des Straßenrechts entsprechen. Bei den wenigen Kommunalstraßen sind die Straßenbreiten ebenfalls nicht unfallursächlich.
Teil 2
Im Bereich der Stadt Medebach gab es wiederholt Beschwerden wegen des Schwerlastbegegnungsverkehrs auf der L 872 zwischen den Orten Küstelberg und Deifeld sowie auf der L 854 zwischen Oberschledom und Usseln.
Frage 2,1
• Sind Ihnen diese Beschwerden bekannt?
Antwort
Beim Kreis und der Direktion Verkehr der Polizei sind keine Beschwerden über Schwerlast-begegnungsverkehr bekannt. Inwieweit derartige Beschwerden beim Landesbetrieb als der zuständigen Straßenbaubehörde eingegangen sind, ist hier nicht bekannt.
Frage 2.2
• Werden diese Straßenbereiche als Unfallschwerpunkte geführt?
Antwort
Auf den beiden Landesstraßen 872 und 854 im Stadtgebiet Medebach sind keine Unfallhäufungsstellen verzeichnet. Bekannt ist jedoch, dass sich im laufenden Jahr einige Bagatellunfälle ereignet haben, die jedoch mit zwei Ausnahmen alle der Unfallkategorie 5 (leichte Sachschäden) angehören und somit für Erfassung von Unfallhäufungsstellen nicht relevant sind. Lediglich in zwei Fällen waren Personenschäden zu beklagen (PKW/Motorrad und Alleinunfall PKW).
Frage 2.3
• Trifft es zu, dass die Verwaltung in diesen beiden Bereichen sowie in anderen ähnlichen, einspurigen Straßenabschnitten keinerlei Handlungsspielraum sieht? Wenn ja, warum?
Antwort
Bei gewidmeten Bundes- und Landesstraßen obliegen der Bau, die Unterhaltung und die Instandsetzung den Dienststellen des Landes. Vor dem Hintergrund der finanziellen Mög-lichkeiten erstellt das Land Prioritätenlisten für Instandsetzungs- und Baumaßnahmen ihres Straßennetzes und setzt sie um. Der Hochsauerlandkreis hat keine Möglichkeiten, Einfluss auf diese durchaus sachlichen und nachvollziehbaren Kriterien zu nehmen.
Bei den Kreisstraßen besteht sehr wohl Handlungsspielraum. Ähnlich wie beim Land erstellt der Kreis unter Mitwirkung der politischen Gremien eine Prioritätenliste und führt die Maß-nahmen —wenn die Finanzmittel vorhanden sind- zeitnah durch.
Teil 3
Das Verkehrskonzept des Kreises beinhaltet bekanntlich nicht nur die Kreisstraßen mit mar-ginaler Bedeutung im Bereich der Stadt Medebach!
Frage 3.1
• Ist die Verwaltung der Ansicht, dass der wachsende Schwerlastverkehr auch weiterhin auf den vorhandenen einspurigen bzw. schmalen, kurvenreichen Straßen des Hochsauerland-kreises zu bewältigen ist?
Antwort
Ja. Bundes- und Landesstraßen sind durch das Land NRW verkehrssicher ausgebaut und bei ihrer Widmung nach dem Straßenrecht für den überörtlichen Verkehr freigegeben worden — so auch die Landesstraßen in der Stadt Medebach. Bundesstraßen sind hier nicht vorhanden. Die Entwurfselemente (Lage- und Höhenplan sowie Querschnitt) sind auf die Funktion einer Landstraße planerische ausgelegt und in der Örtlichkeit entsprechend umgesetzt. Hierzu gehören auch die Nutzungsmöglichkeiten für den Schwerlastverkehr.
Die Ausführungen über die Widmungsgrundlagen für Landesstraßen gelten auch für die Kreisstraßen. Sollten Teilbereiche aufgrund von Straßenschäden für LKW vorübergehend nicht geeignet sein, werden diese Straßenzüge in dieser Zeit für den Schwerverkehr ge-sperrt.
Frage 3.2
• Wenn ja, aus welchem Grund kommt Ihre Behörde zu dieser Einschätzung?
Antwort
Siehe 3.1.“