Wie viel Sprachförderung erhalten Kita-Kinder ohne Deutschkenntnisse?
Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wiederholt der Kreisverwaltung.
Mit Schreiben vom 29.12.2014 listete der Hochsauerlandkreis diejenigen Kitas im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamts auf, die als so genannte Sprachförderkitas anerkannt sind. Alle 18 Einrichtungen erhalten speziell für die Sprachförderung bis zum Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 einen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 5.000 Euro.
Hier die Auflistung der Sprachförderkitas:
1. Kath. Kindergarten Christkönig Bestwig
2. Kath. Kindergarten St. Petrus und Andreas Brilon
3. Städt. Kindergarten Altenbüren
4. AWO Kindergarten Lummerland Brilon
5. Kath. Kindergarten St. Peter und Paul Eslohe
6. Kath. Kindergarten Maria Königin Hallenberg
7. Ev. Jona Kindergarten Marsberg
8. Kath. Kindergarten Christkönig Bredelar
9. Kindergarten Essentho
10. Kindergarten Maris Stella Medebach
11. Kath. Kindergarten St. Raphael Meschede
12. AWO Kindergarten Mikado Meschede
13. AWO Kindergarten Kleine Wolke, Meschede
14. Filippo-Neri Kindergarten Meschede
15. Kath. Kindergarten St. Martinus Bigge
16. Städt. Kindergarten Olsberg
17. DRK Kindergarten Winterberg
18. Kath. Kindergarten St. Marien Siedlinghausen
Im Unterschied zu den anderen Kindertageseinrichtungen beschäftigten sie eine sozialpädagogische Fachkraft, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Sprachförderung verfüge, teilt der HSK mit. Weiter heißt es in der Antwort, der Träger stelle sicher, dass die vom Jugendamt zur Verfügung gestellten Landeszuschüsse zur Finanzierung zusätzlicher Fachkraftstunden eingesetzt werde. Er sorge außerdem dafür, dass diese Fachkraft durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen die speziellen Anforderungen dieser Tageseinrichtung sichere und weiter entwickele. Zudem erkläre das Jugendamt gemäß § 21 Abs. 3 Satz 4 KiBz gegenüber dem Land die zweckentsprechende Verwendung der an die Träger geleisteten Zuschüsse und lege diese durch vereinfachten Verwendungsnachweis nach Ablauf des Kindergartenjahres dar.
Die Frage der SBL, wie und mit welchem (Zeit-)Aufwand die pädagogische Fachkraft neben ihren zahlreichen anderen wichtigen arbeitsintensiven Aufgaben auch noch Sprachförderung leisten soll, kann der HSK nicht beantworten, „weil“, so berichtet die Verwaltung, „die Arbeitsorganisation innerhalb einer Kita zur Trägerhoheit gehört und der Hochsauerlandkreis keine Kindertageseinrichtungen betreibt.“
Das Ministerium für Familie, Kinder und Jugend schreibt auf seiner Homepage:
„Sprache ist eine der wichtigsten Schlüsselkompetenzen für die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und den Bildungserfolg. Die Förderung der sprachlichen Bildung und die kontinuierliche Beobachtung und Dokumentation der sprachlichen Entwicklung des Kindes stellt daher eine zentrale Bildungsaufgabe im pädagogischen Alltag der Kindertageseinrichtungen dar.“
Da fragen wir uns, wie können unsere Kitas mit so geringen Mitteln und Möglichkeiten diesem wichtigen Bildungsauftrag gerecht werden?
Abgesehen davon, erhalten ja auch nur 18 von insgesamt 85 Kindertagesstätten im Bereich des Kreisjugendamtes des HSK jährlich je 5.000 Euro Fördermittel für die Sprachförderung von Kindern ohne bzw. mit geringen Deutschkenntnissen. Das ist nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein!