Neue Möglichkeiten in der Pflegeplanung
Mitte Oktober hat der Landtag in Düsseldorf das neue “GEPA” beschlossen.
Daraus ergeben sich viele neue Möglichkeiten und Aufgaben für den Kreis, sich an der Pflegeplanung zu beteiligen. Damit die Umsetzung im HSK zügig erfolgt, hat die SBL-Fraktion das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales, die am 10. Dezember stattfindet, setzen lassen. Dann läßt sich das Thema sicherlich nicht abschließend behandeln, aber ein Einstieg sollte schon möglich sein.
Hier der komplette Antrag:
“Antrag für die Tagesordnung des Gesundheits- und Sozialausschusses
gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistags
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Für die nächste Sitzung des Gesundheits- und Sozialschusses beantragt unsere Fraktion folgenden Tagesordnungspunkt:
Möglichkeiten im HSK durch das neue „Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen“ (GEPA).
Innerhalb des TOP soll insbesondere auf mögliche Auswirkungen des GEPA eingegangen werden in Bezug auf:
• Stärkung der kommunalen Verantwortung für die Pflege
• gemeinsame, unabhängige Beratungsangebote von Kreis und Pflegekassen
• künftige qualitative und quantitative Angebotsplanung des HSK
• neue Aufgaben für die “Kommunale Konferenz Alter und Pflege”
• Zugriff der Kommunen auf planungsrelevante Daten
• Möglichkeiten, unter bestimmten Voraussetzungen die Investitionskosten-Förderung für neue Pflegeheime zu verweigern
• Verantwortung der Kommunen für die Unterstützung der Angehörigen
• Stärkung von niedrigschwelligen, pflegevermeidenden Angeboten”