Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Fünf tödliche Pannen in Schweinezuchtanlagen

By adminRL at 2:41 pm on Tuesday, November 25, 2014

Durch einen Stromausfall und einen technischen Defekt an der Alarmierungsanlage kam es in einer Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Mörsdorf in Thüringen im Juni 2014 zum Tod von ca. 2.000 Tieren. Aufgrund des Ausfalls der Lüftungsanlage sind die Schweine qualvoll erstickt.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) fragte daraufhin am 21.10.2014 schriftlich beim Hochsauerlandkreis an, ob es derartige Vorkommnisse auch in unserem Kreisgebiet gab. „Ja“ antwortete das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. In den Jahren 2011 bis 2013 sind demnach in verschiedenen Betrieben im HSK insgesamt 415 Schweine aufgrund von fünf Stromausfällen verendet.

Wer mehr darüber wissen möchte, hier die komplette Antwort:

„Sehr geehrter Herr Loos,

in Ihrer Anfrage sprechen Sie das Thema der sog. technikbedingten Havarien in Tierhaltungseinrichtungen an. Hierzu antworte ich wie folgt:

In den vergangenen 5 Jahren kam es auch im Hochsauerlandkreis zu Havarien, in deren Folge Tiere verendeten. Betroffen waren ausschließlich Betriebe, in denen Schweine gehalten wurden.

Im Jahre 2011 war ein Betrieb im Bereich der Stadt Marsberg betroffen, wobei es zum Verlust von 25 Schweinen kam. Im Jahre 2012 waren zwei Betriebe im Bereich der Stadt Marsberg (Verluste von 80 bzw. 100 Schweinen) sowie ein Betrieb im Bereich der Stadt Meschede (Verlust von 60 Schweinen) betroffen. Im vergangenen Jahr meldete ein Betrieb im Bereich der Stadt Schmallenberg eine Havarie (Verlust von 150 Schweinen).
In allen aufgeführten Fällen führte jeweils ein stromausfallbedingter Ausfall der elektrischen Lüftungsanlage zu den genannten Tierverlusten.

Nach § 3 Absätze 5 und 6 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung muss in allen Haltungseinrichtungen, in denen bei Stromausfall eine ordnungsgemäße Versorgung der Tiere nicht sichergestellt ist, eine Ersatzanlage vorhanden sein. Für Ställe, in denen eine elektrische Lüftungsanlage betrieben wird, ist zusätzlich eine Alarmanlage zu Meldung eines Lüftungsausfalles vorgeschrieben.

Alle oben aufgeführten Betriebe, in denen es zu Havarien gekommen ist, verfügen über ein Notstromaggregat und eine Alarmanlage. Die Alarmanlage ist jeweils so ausgelegt, dass die Meldung über einen Stromausfall direkt auf dem Handy des Betriebsleiters landet.

Da sich die Betriebsleiter während des Eintritts eines Strom- und Lüftungsausfalles jedoch nicht immer auf ihrem Betrieb befinden, sind zwischen Eingang der Fehlermeldung und Inbetriebnahme des Notstromaggregates Verzugszeiten zu verzeichnen. Hierdurch sind auch die genannten Tierverluste eingetreten.“

Da zeigt sich noch eine weitere negative Seite der Massentierhaltung: Tödliche „Havarien“, Qualmast von „Nutz“-Tieren, Antibiotika-Einsatz, multiresistente Keime, viel zu viel Gülle, Nitrat belastete Böden und Gewässer, … Was ist uns Fleisch wert?

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