Rechnungsprüfungsausschuss soll Licht ins Dunkel bringen
Wie berichtet, brach im Kreistag bei Landrat, CDU-Fraktion und Mehrheit der SPD-Fraktion das große Schweigen aus, als es in der Sitzung am 31.10.2014 um die Vergabe der Schülerfahrten ging. Immerhin beträgt das Auftragsvolumen mehr als 6,4 Mio Euro, und zahlreiche Merkwürdigkeiten sind bisher nicht aufgeklärt. Der Kreistag lehnte mehrheitlich die Einrichtung einer Untersuchungskommission ab. Die Leiterin des Vergabeamtes kann derzeit nicht befragt werden, weil sie mehrere Monate lang nicht im Kreishaus anwesend ist. Antworten des Landrats auf Anfragen von SBL und Linken waren nichtssagend oder stehen noch aus.
Daher haben SBL-Fraktion, Linke-Fraktion und das Kreistagsmitglied der Piraten nun einen gemeinsamen Antrag eingebracht, in dem sie die Einberufung des Rechnungsprüfungsausschusses fordern. Dessen nächste Sitzung war zunächst für den 27.11.2014 vorgesehen, wurde dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt.
Hier der gemeinsame Antrag:
“Antrag gemäß § 41 Abs. 4 i.V.m. § 32 Abs 1 KrO NRW zur Einberufung des Rechnungsprüfungsausschuss
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender!
Unsere Fraktionen und das Kreistagsmitglied Wagner stellen den Antrag, unverzüglich den Rechnungsprüfungsausschuss einzuberufen, mit folgendem Tagesordnungspunkt:
Vorbereitung der Prüfung des Jahresabschlusses 2014;
hier: Aufträge an das Rechungsprüfungsamt für die Prüfung der Vergabe der Schülerfahrten 2014 – 2019 zu den kreiseigenen Förderschulen
Begründung und Erläuterung:
Gemäß § 53 KrO NRW i.V.m. § 101 Abs. 1 GemO NRW ist der Rechnungsprüfungsausschuss für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. Zur Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung (§ 101 Abs. 8 Satz 1 GemO NRW), also des Rechnungsprüfungsamtes. Das Rechnungsprüfungsamt hat somit im Auftrag des Rechnungsprüfungsausschusses zu handeln.
‘Will man den Erfolg der Prüfung nicht dem Zufall überlassen, ist Planung in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht erforderlich… Der Prüfungsvorgang selbst beginnt mit vorbereitenden Maßnahmen. Zunächst sind der Prüfungsgegenstand und das Prüfungsziel ausreichend zu konkretisieren. Sodann sind die Maßstäbe festzulegen, anhand derer die spätere Beurteilung bzw. Wertung stattfinden soll… Für den Erfolg der Prüfung und die Reibungslosigkeit ihres Ablaufs ist eine sorgfältige Vorbereitung der Prüfung wichtig.’ (Held u.a., Kommentar zur GemO NRW, Vor §§ 101-106, Ziffer 2).
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist also auch für die Vorbereitung der Prüfung zuständig, und die liegt jetzt an. Im Sitzungskalender des Kreistags ist bisher weder im Jahr 2014 noch im 1. Halbjahr 2015 eine weitere Sitzung des RPA vorgesehen. Beschlüsse zur Vorbereitung der Rechnungsprüfung für die Jahresrechnung 2014 müssen aber bald erfolgen, damit sie wirksam umgesetzt werden könne Gegenstand der Rechnungsprüfung sind ausdrücklich auch die Vergaben (§ 103 Abs. 1 Ziffer 8 GemO NRW).
Die Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergabe der Schülerfahrten zu den kreiseigenen Förderschulen waren bereits Beratungsgegenstand in den letzten beiden Sitzungen des Kreistags und mehrerer Anfragen. Nach wie vor sind viele Fragen offen und es liegt der Eindruck nahe, dass hier im Vergabeamt nicht korrekt gearbeitet wurde und dass dem Kreis dadurch möglicherweise ein Schaden entstanden sein könnte.
Die Rechnungsprüfung sollte ihr Augenmerk in diesem Zusammenhang insbesondere richten auf:
• Auswertungsverfahren für die eingegangenen Angebote
• Festlegung von Schätzpreisen für die einzelnen Lose
• Beachtung der Grundsatzes, dass nach § 16 Abs. 6 VOL/A Aufträge bei unangemessen teuren oder billigen Angeboten nicht vergeben werden sollen
• außergewöhnliche hohe Einzelpreise bei mehreren Losen, für die es nur einen Bieter gab
• Auswertung der Angebote unter Beachtung eines realistischen Anteils an begleiteten Fahrten
• tatsächliche Einhaltung des Tariftreuegesetzes durch alle Auftragnehmer
• Beachtung des Verbots der Mischkalkulation (vgl. z.B. BGH X ZB 7/04 vom 18.05.2004) durch alle Bieter
• Informationen vom Vergabeamt und vom Schulamt an die am Dringlichkeitsentscheid mitwirkenden Kreistagsmitglieder und an den Kreistag
• divergierende Angaben über die gesamte Auftragssumme (in der Drucksache 8/1044 wurden bereits 2 unterschiedliche Summen genannt, eine dritte wesentlich höhere steht unter http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:325135-2014:TEXT:DE:HTML&src=0)
Im Übrigen verweisen wir zum Sachverhalt auf unseren Antrag vom 01.10.2014 (s. Drucksache 9/99) und auf die einschlägigen Anfragen.
Das Rechnungsprüfungsamt sollte in der von uns beantragten Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss konkrete Vorschläge für den Ablauf der Prüfung zu dieser Angelegenheit unterbreiten, die Grundlage für einen Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses zur Auftragserteilung an das Rechnungsprüfungsamt sein können.
Die Sitzung könnte z.B. am ursprünglich für den Ausschuss vorgesehenen Sitzungstermin am 27.11.2014 stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Loos
Daniel Wagner
Dietmar Schwalm”