Amtssprache Deutsch – Daher kein Bedarf an Dolmetschern beim HSK-Ausländeramt?
Ein Unterschied zwischen Kreisverwaltung und Stadtverwaltung
Dank einer Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 23.02.2018 haben wir es jetzt Schwarz auf Weiß: Der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises stehen keine Dolmetscher zur Verfügung. Schließlich, so argumentiert die Kreisverwaltung, sei die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch.
Die Stadt Meschede ist da unserer Meinung nach einen großen Schritt weiter. Unsers Wissens beschäftigt die Behörde an drei Tagen pro Woche eine Arabisch-Dolmetscherin. Das ist sicherlich kein rausgeschmissenes Geld und nicht nur für gut für Migranten mit gar keinen oder mäßigen Deutsch-Kenntnissen. Das auch ist sicherlich sehr hilfreich für alle Beschäftigten im städtischen Sozialamt und im Jobcenter.
Und nun gucken wir uns die Antwort der Kreisverwaltung vom 19.03.2018 einmal im Detail an. Also:
• „Amtssprache deutsch“ haben wir ja schon erwähnt
• Schriftsätze würden daher grundsätzlich in Deutsch verfasst
• Gespräche würden daher grundsätzlich in Deutsch geführt
• Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen, seien verpflichtet, sich selbstständig um einen Dolmetscher zu bemühen
• Dem Kreisausländeramt sei bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder andere ehrenamtliche Gruppierungen wenden
• In nur wenigen Einzelfällen erfolge die Bereitstellung eines Dolmetschers über ein anerkanntes Dolmetscher- oder Übersetzungsbüro
• Seitens der Ausländerbehörde seien zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet worden, um Ausländern, die ohne Dolmetscher vorsprechen, Hilfestellung anzubieten
• In dem Zusammenhang nennt der HSK das System Video-Dolmetscher und ein elektronisches Übersetzungsgerät
• Das erstere hätte zu erheblichen Kosten geführt, das andere erhebliche technische Mängel aufgewiesen. Darum sei weder das eine noch das andere eingeführt worden.
• Daher bestünde aktuell keine technische Möglichkeit, eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten.
• Gleichwohl würden diesbezüglich die weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet.
Stellt sich die Frage, ob und was da ohne geeignete Übersetzer alles „in die Hose“ gegangen ist und geht!?
Und damit nichts falsch verstanden wird, hier noch die drei Fragen der Grünen und die Antwort des Hochsauerlandkreises in Reinform:
„1. Wie viele Dolmetscher in welchen Sprachen stehen zur Verfügung?
2. Woher kommen die Dolmetscher?
3. Wie ist ihre zeitliche Verfügbarkeit für die Arbeit beim HSK geregelt?
Gemäß 5 23 Abs. 1 des VerwaItungsverfahrensgesetzes ist die Amtssprache bei Behörden im Bundesgebiet deutsch. So werden bei meiner Ausländerbehörde Schriftsätze auch grundsätzlich in deutsch verfasst und Gespräche in deutscher Sprache geführt.
Sofern eine Person die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht, um Schreiben meiner Ausländerbehörde verstehen zu können oder Gespräche mit meinen Mitarbeitern eigenständig zu führen, so ist diese Person dazu verpflichtet, sich selbständig um einen Dolmetscher zu bemühen, welcher bei der Übersetzung behilflich ist.
Vor diesem Hintergrund kann ich keine Angaben dazu machen, wie viele Dolmetscher für die hier wohnhaften Ausländer tätig sind, woher diese Dolmetscher kommen oder wie sich dessen zeitliche Verfügbarkeit ausgestaltet.
Aus Gesprächen mit der hiesigen Kundschaft ist jedoch bekannt, dass sich viele Ausländer bezüglich eines Dolmetschers an die Diakonie Ruhr-Hellweg oder an ehrenamtliche Gruppierungen im Hochsauerlandkreis wenden und von dort aus in dieser Angelegenheit auch stets Unterstützung erfahren.
Seitens meiner Ausländerbehörde werden nur in wenigen Einzelfällen, in welchen eine einwandfreie Verständigung und absolut neutrale Übersetzung erforderlich ist, z.B. bei einer Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen, externe Dolmetscher eingesetzt. In diesen Fällen erfolgt die Bereitstellung eines Dolmetschers in der Regel über ein anerkanntes Dolmetscher- und Übersetzungsbüro.
Darüber hinaus wurden bei meiner Ausländerbehörde zuletzt aber auch zwei Möglichkeiten diskutiert bzw. getestet, um Ausländern, welche ohne einen Dolmetscher vorsprechen, eine Hilfestellung bei der Verständigung zu geben.
Das von einem externen Anbieter vorgestellte System des sog. Video-Dolmetschens wurde aufgrund der hierdurch entstehenden erheblichen Kosten nicht eingeführt. Alternativ wurde ein elektronisches Übersetzungsgerät getestet. Es musste jedoch festgestellt werden, dass dieses elektronische Übersetzungsgerät noch erhebliche technische Mängel aufweist, so dass eine Verwendung im Gespräch mit der hiesigen Kundschaft nicht sinnvoll möglich war. Aus diesem Grunde wurde schließlich auch von der Anschaffung dieser elektronischen Übersetzungshilfe abgesehen.
Daher besteht aktuell seitens meiner Ausländerbehörde keine Möglichkeit, durch technische Mittel o.ä. eine geeignete Übersetzungshilfe anzubieten. Gleichwohl werden die diesbezüglichen weiteren Entwicklungen auf dem Markt ständig beobachtet und neu erscheinende technische Möglichkeiten auf ihre Verfügbarkeit, Praktikabilität, sowie Finanzierbarkeit hin überprüft.“