Wie sind die Erfahrungen mit der Umsetzung des Bildungspakets im HSK?
Offensichtlich ist das eingetreten, was viele Skeptiker befürchtet haben: Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes der Bundesregierung erweist sich als äußerst schwierig. Bisher haben laut Pressemeldungen auch in Südwestfalen nur wenige Anspruchsberechtigte den Kampf mit den bürokratischen Hürden des Gesetzes aufgenommen. Die Förderung kommt also bei den Kindern, die sie am nötigsten haben, nicht an. Ministerin von der Leyen reagierte inzwischen mit einer Fristverlängerung bis
Ende Juni 2011
für die rückwirkende Antragsstellung auf Zuschüsse und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ab Januar 2011.
Auf den Internetseiten des Hochsauerlandkreises steht allerdings heute (am 08.05.2011) immer noch:
„Das Bildungspaket gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Auch Leistungen, die schon in Anspruch genommen wurden, können erstattet werden, dann muss von Ihnen jedoch bis zum 30. April 2011 ein Antrag gestellt werden.“
Auf telefonische Nachfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL) antwortete eine Mitarbeiterin der Kreisverwaltung am 03.05., die Angabe „30. April“ resultiere daraus, dass dem HSK zu den verlängerten Antragsfristen noch nichts Offizielles von der Bundesregierung vorliege…
Nichts desto trotz sollten alle Betroffenen wissen, die Frist für rückwirkende Anträge auf Zuschüsse und Leistungen ist vom 30. April 2011 auf den 30. Juni 2011 verlängert worden!
Weitere Infos gibt es beispielsweise unter:
www.hochsauerlandkreis.de
Die Sauerländer Bürgerliste nimmt nun die zahlreichen Presseberichte über den Fehlstart des
Bundesgesetzes zum Bildungs- und Teilhabepaket zum Anlass, sich schriftlich beim Hochsauerlandkreis nach der Umsetzung vor Ort zu erkundigen. Die SBL fragt nach, wie hoch die Zahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen im HSK sind und wie viele Anträge bisher eingegangen und wie viele bewilligt wurden. Außerdem möchte die SBL in Erfahrung bringen, wie viele und welche Leistungen bisher gewährt wurden und wie hoch die Ausgaben dafür sind, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung für diese Aufgabe zur Verfügung stehen, in welcher Form (außer auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises) die Anspruchsberechtigten auf ihren Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket hingewiesen werden und welche praktische Unterstützung sie seitens der Kreisverwaltung erhalten und ob weitergehende Informationen der Öffentlichkeit geplant sind.