Bildungspaket 2011 – Fragen der SBL sollen im Ausschuss beantwortet werden
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen (Hartz IV) Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung in Anspruch nehmen, vorausgesetzt, die Leistungen werden von ihren Eltern beantragt. Die Frist für rückwirkende Anträge ist mittlerweile auf den 30. Juni 2011
verlängert worden.
Die praktische Umsetzung des Gesetzes obliegt dem Hochsauerlandkreis. Laut Medienberichten ist diese Aufgabe für die lokalen Verwaltungen nicht einfach und problemlos. Theorie und Praxis klaffen wie bei vielen Gesetzen auseinander.
Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) fragte deshalb am 03.05.2011 bei der Kreisverwaltung nach, wie die Umsetzung des Bildungspakets klappt. U.a. möchte er erfahren, wie viele Anträge bisher eingegangen und wie viele bewilligt worden sind. Am 09.05.2011 antwortete die Verwaltung, die Fragen der SBL würden in der Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses am 08.06.2011 entsprechende Berücksichtigung finden.
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May 20, 2011 @ 10:10 pm
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