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Ein kleines Biotop in Gefahr?

By admin at 5:12 pm on Monday, May 30, 2011

In Meschede befinden sich an der Ruhr Überschwemmungsgebiete, die zum Teil als FFH-Gebiete ausgewiesen sind. Zu diesen Flächen in den Ruhrwiesen zählt auch das Biotop mit dem Namen „Hechtekümpe“ in Wennemen. Bei den „Kümpen“ handelt es sich um seit jeher bestehende grundwassergespeiste Tümpel. Von Zeit zu Zeit werden sie durch Ruhr-Hochwasser überspült. Das Gelände ist mit Bäumen bewachsen. In den Tümpeln leben Fische und Amphibien. Dank dieser günstigen Bedingungen sind hier verschiedene Vogelarten heimisch.

Das Areal der „Hechtekümpe“ liegt neben der Autobahnbrücke zum Ebbeltunnel. Es soll im Zusammenhang mit dem Ausbau der Autobahn in seinen Grenzen neu bestimmt worden sein. Das Gelände war seitdem vollständig eingezäunt und von Menschen unberührt.

Laut Informationen von Anwohnern aus Wennemen ist jetzt aber der Zaun zur angrenzenden Wiese teilweise zerstört und ein bisher außerhalb der Biotopfläche verlaufender Weg auf die Biotopfläche verlegt worden. Die bisher dort angesiedelte Krautflora soll praktisch zerstört sein, die Biotopfläche um die Wegbreite verkleinert und außerdem in ihrer Ruhe gestört. Auf dem Gebiet des Biotops ist zudem ein bisher offener Graben verrohrt worden. Weitere Rohre liegen auf dem Gelände. Offenbar sind dort auch kürzlich einige Bäume gefällt worden.

Was ist der Grund für diese Zerstörungen? Das fragen sich Anwohner aus Wennemen und die Sauerländer Bürgerliste (SBL). Das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos stellte daher Ende April 2011 eine schriftliche Anfrage an die Kreisverwaltung.

Die beim Hochsauerlandkreis angesiedelte Untere Landschaftbehörde (ULB) blieb in Sachen „Hechtekümpe“ nicht untätig. Ein Mitarbeiter sondierte die Lage vor Ort. In der Antwort der ULB auf die Anfrage der SBL steht u.a.:

„Der Bereich „Hechtekümpe“ wurde in den 1990er Jahren als Teil-Ausgleichsmaßnahme für den Bau der A46 festgesetzt, indem, neben – einigen konkret vollzogenen Optimierungen – ein Erhaltungsgebot im Grundbuch eingetragen wurde. Dessen Gegenstand ist allerdings nur die Erhaltung des ausgebaggerten Ruhr-Altarms, eine Vorgabe zur Erhaltung der umgebenden Brachfläche gibt es nicht.“

Die SBL hatte in ihrem Schreiben darauf hingewiesen, dass ein Weg, der im letzten Jahr neben der Biotop-Fläche verlief, im Frühjahr 2011 offenbar auf die Biotop-Fläche verlegt worden ist. Dazu heißt es im Schreiben der ULB vom 16.05.2011, es sei einige Male ein Trecker am Rand der Fläche entlang gefahren, um die dahinter liegende Grünfläche zu erreichen. Dadurch sei kein neuer oder befestigter Weg entstanden, sondern lediglich eine Fahrspur, die im Laufe des neuen Wirtschaftsjahres nur vereinzelt vom Eigentümer selbst genutzt würde.

Fotos von aufmerksamen Bürgern aus Wennemen belegen allerdings, dass im Frühjahr die bisherige Fahrspur außerhalb des Biotop-Geländes kaum noch erkennbar war. Die neue Spur war hingegen deutlich zu sehen.

Die ULB vermerkt in ihrer Antwort auf die SBL-Anfrage, dass der Eigentümer soweit wie möglich ein Befahren der angrenzenden Mähwiese, also der bisherigen Fahrspur, vermeidet, um den Aufwuchs fachgerecht ernten zu können. Nach der Ernte könne auch wieder über diese Wiese gefahren werden. Demnach ist die Beobachtung der Wennemer Naturfreunde also richtig!?

Auf die Frage, ob der ULB bekannt sei, dass auf dem Gelände des Biotops ein bisher offener Graben verrohrt worden ist, weitere Rohre auf dem Gelände liegen und, dass offensichtlich kürzlich einige Bäume gefällt worden sind, antwortet die ULB, die am Rand der Fläche liegenden drei ca. 1m langen Betonröhrenelemente gehörten nicht dem Eigentümer des Geländes. Die Rohre hätten keinerlei Funktion. Der Pflegetrupp der Unteren Landschaftsbehörde würde die Rohre beizeiten von der Fläche entfernen. Eine Grabenverrohrung sei dem Eigentümer nicht bekannt und sei bei der Ortsbesichtigung auch nicht festgestellt worden. Das Fällen von Bäumen sei in aller Regel zulässig, Ausnahme: besondere Schutzzuweisung oder sehr spezielle Artenschutzbelange.

Die SBL hatte zudem gefragt, ob das Biotop mit der Nummer 4615-008 in den Ausmaßen und in der Art, die es vor der teilweisen Zerstörung hatte, bestehen bleiben soll oder ob Veränderungen geplant wären. Die Antwort der ULB: „ Das Biotop bleibt vollständig erhalten.“ Die ULB berichtetet außerdem, es sei vereinbart, dass die Zufahrt zum Grundstück mit Stacheldraht abgezäunt wird, um ein Befahren durch Dritte zu unterbinden.

Gefahr erkannt – Gefahr gebannt! So können hoffentlich Fische, Vögel und sonstige Wesen in und um die „Hechtekümpe“ in ihrem kleinen Biotop an der Ruhr ungestört von menschlichen Eingriffen leben!?

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May 31, 2011 @ 4:53 pm

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