Fragen zum Mietspiegel
Klare und verständliche Antworten zum „Mietspiegel“ finden wir auf den Internetseiten der Stadt Münster:
„Der Mietspiegel ist gesetzlich definiert als eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen der Betriebskosten abgesehen, geändert worden sind. Im Sinne dieser gesetzlichen Voraussetzungen liefert der Mietspiegel sowohl die sich im Einzelfall ergebende durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete als auch die Mietwerte, die im Bereich von Mietspannen um diesen Durchschnittswert als ortsüblich gelten.“
„Ortsübliche Vergleichsmiete“ bedeutet, für jede Stadt, für jede Gemeinde ist anderer Mietspiegel festgelegt, eben der „ortsübliche“. Der jeweilige Mietspiegel resultiert daraus, dass in Düsseldorf die ortsüblichen Mieten erheblich höher sind als zum Beispiel in Dorlar bei Schmallenberg. Aber wie hoch liegt nun der Mietspiegel in Schmallenberg, in Meschede oder in Marsberg?
In Münster kann jeder diese Infos auf die Schnelle über`s Internet abrufen. Die Stadtverwaltung bietet auf ihrer Internetseite einen tollen Service. Der potenzielle Mieter gibt Straße und Hausnummer der Wohnung für die er sich interessiert ein und ein paar weitere Daten zur Wohnungsgröße und Ausstattung, und in Windeseile spuckt das www die Angabe über die Basismiete aus. Für eine nicht sonderlich luxuriöse 60 qm Altbauwohnung veranschlagt der Rechner beispielsweise 5,91 Euro Basismiete.
Und wie komme ich im Sauerland an diese Angaben? Bei der Stadtverwaltung Meschede scheint das nur telefonisch machbar zu sein. Der zuständige Ansprechpartner Fachbereich 50 Soziales Wohnungswesen ist „…“. Ansonsten findet sich über MIET-CHECK.DE der inoffizielle Mietspiegel für Meschede – Kaltmiete pro qm 4,56 Euro. Ein Versuch über die Internetseite des Hochsauerlandkreises ergab „Keine Treffer“ zum Begriff „Mietspiegel“.
Wie die Mietspiegel im Sauerland aussehen, scheint uns nun alles andere als glasklar zu sein. Und im Nebel liegen auch die Miethöchstwerte für Empfänger für Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV). Daher schickte die Sauerländer Bürgerliste (SBL) a 10.05.2011 an den Landrat folgende Anfrage:
1. Welche Miethöchstwerte (je qm) werden für Hartz IV-Empfängerinnen und -Empfänger in den einzelnen Städten undGemeinden im HSK jeweils zugrunde gelegt?
2. Wie wurden diese Miethöchstwerte ermittelt?
3. Wann wurden die Miethöchstwerte zuletzt aktualisiert?
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May 14, 2011 @ 10:13 am
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