Antibiotika-Datenbank – Kontrolle der Einhaltung der Meldepflicht der Mastbetriebe
„Heißes Eisen“
Am Ende unseres kleinen Berichts über das Konzept des Hochsauerlandkreises im Fall des Ausbruchs der Vogelgrippe sprachen wir auch kurz ein anderes „heißes Eisen“ an. Es heißt „Antibiotika in der Tiermast“ und füllt in den letzten Wochen Schlagzeilen und Artikel in den Zeitungen. Meldungen wie „Deutschland ist Spitzenreiter im Antibiotika-Einsatz“ und „Massenhafter Einsatz von Antibiotika in der Tiermast“ lassen nichts Gutes ahnen.
Die Anfrage
Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) ist bekanntlich kein Eisen zu heiß. Am 22. Dezember 2014 stellte der Fraktionsvorsitzende Reinhard Loos dem Landrat daher drei Fragen. Hier seine Anfrage im Wortlaut:
„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
am 25. November erinnerte das Kreisveterinäramt die Verantwortlichen in den Mastbetrieben an ihre Meldepflicht zur Antibiotika-Datenbank. Die Aufforderung betraf alle Betriebe, die pro Jahr mehr als 20 Rinder, 250 Schweine, 1.000 Puten oder 10.000 Hühner halten.
Wir bitten Sie zu beantworten:
1. Sind Betriebe, die weniger als die oben erwähnte Anzahl von Tieren mästen, ebenfalls verpflichtet, Angaben über ihren Antibiotika-Einsatz zu machen? Wenn ja, wie und wo werden die Angaben erfasst, und wie wird deren Richtigkeit kontrolliert?
2. Wie, mit welchen Maßnahmen und in welchem Umfang überprüft das Kreisveterinäramt, ob alle Betriebe ihrer Meldepflicht vollständig und korrekt nachkommen?
3. Wie viele Mitarbeiter/innen standen dem Kreisveterinäramt im laufenden Jahr für die Kontrolle der Mastbetriebe zur Verfügung?
Reichen die personellen Kapazitäten aus?“
Antwort der Kreisverwaltung vom 15.01.2015
„Sehr geehrter Herr Loos,
Die in der o. a. Anfrage enthaltenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1.:
Betriebe, die weniger als die im Arzneimittelgesetz genannten Anzahlen an Masttieren halten, unterliegen nicht der Meldepflicht in der Tierarzneimittel-Datenbank.
Diese Betriebe müssen den evtl. Einsatz von Antibiotika und anderen Tierarzneimitteln allerdings in einem sog. Arzneimittel-Bestandsbuch dokumentieren. Die Einhaltung dieser Dokumentationspflicht wird stichprobenartig im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen überprüft.
Zu Frage 2.:
Ob die meldepflichtigen Mastbetriebe im Hochsauerlandkreis ihrer Verpflichtung tatsächlich nachkommen, wird durch Abgleich der in der Tierarzneimittel-Datenbank vorhandenen Meldungen mit der Liste der meldepflichtigen Mastbetriebe durchgeführt.
Zu Frage 3.:
Die Kontrolle der ordnungsgemäßen Dokumentation des Tierarzneimitteleinsatzes in den landwirtschaftlichen Betrieben des Hochsauerlandkreises ist Teilaufgabengebiet eines Tierarztes im Fachdienst 36. Die für diesen Teilbereich der Veterinäraufsicht zur Verfügung stehenden Personalressourcen sind ausreichend.“
Beruhigt Sie das?
Uns nicht! Wir sind zwar keine Fachleute, aber könnte es nicht sein, dass eine „Dokumentationspflicht“ durch „stichprobenartige Überprüfungen“ „schwarze Schafe“ zum „Schummeln“ einlädt? Papier ist bekanntlich geduldig …
Warum beschäftigt der HSK nicht mehr Veterinäre?
Die SBL/FW ist schon seit Jahren der Auffassung, der Hochsauerlandkreis sollte mehr Veterinäre einstellen. Die SBL-Fraktion stellte dazu auch schon mehrere Anträge und Anfragen an den Landrat. Leider scheiterten sie aber alle an den Mehrheitsverhältnissen im Kreistag, sowohl die Anträge von der SBL/FW, wie die von den Grünen. Scheint so, dass bei uns die Gesundheitsvorsorge für uns Menschen nicht viel kosten soll!? Schließlich wird das Geld ja dringend für „zukunftsweisende“ Bauwerke gebraucht.
Der „nächste Akt“ der SBL/FW ist eine Anfrage zu „Multiresistenten Keimen in der Putenmast“. Wir berichten …