Rettungsdienstplan beschlossen – weitere Verkürzung der Hilfsfrist angestrebt
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am Freitag mit großer Mehrheit dem neuen Rettungsdienstbedarfsplan zugestimmt. Damit werden im Kreisgebiet 10 neue Rettungswachen gebaut; insgesamt wird es künftig 14 Rettungswachen (statt bisher 12) geben. Die neuen Standorte sind eine wichtige Voraussetzung, dass bisher schlecht erreichbare Ortsteile künftig schneller angefahren werden können. In der Vergangenheit wurde bei der Planung der Standorte zu wenig auf die Verkehrsanbindung geachtet. Das führte z.B. für die Briloner Ortsteile Alme und Madfeld dazu, dass bei Notfällen doe vorgegebene Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen nicht einzuhalten war. Der ganz neue Standort Westernbödefeld ermöglicht die Versorgung mehrerer bisher nur ganz schlecht erreichbarer Orte.
Auch bei der Vorhaltung der Rettungsfahrzeuge (RTW) gibt es an vielen Stellen deutliche Verbesserungen: So sah der alte Bedarfsplan für den Standort Brilon nur an 8 Stunden pro Woche einen zweiten RTW vor, künftig gilt dies täglich von 7 bis 19 Uhr, also 84 Stunden pro Woche. Damit sinkt das Risiko der “Duplizitätsfälle” deutlich. Diese treten dann auf, wenn an der dem Einsatzort nächst gelegenen Rettungswache kein RTW verfügbar ist.
Von mehreren Fraktionen, insbesondere auch von der SBL, wurde betont, dass die RTW mit den Notfallsanitätern der wichtigste Bestandteil der Rettungseinsätze sind. Die Notfallsanitäter, die seit 2014 die früheren Rettungsassistenten ablösen, dürfen und können fast alle bei einem Notfall erforderlichen medizinischen Tätigkeiten ausführen, z.B. intubieren, zentralen Zugang legen, Notfallmedikamente verabreichen, defibrillieren, eine Drainage legen bei Pneumothorax. Zudem bietet nur der RTW (anders als das Notarzteinsatzfahrzeug) die Möglichkeit, die Patientinnen und Patienten im Fahrzeug zu versorgen. Notärztinnen und Notärzte werden nur noch bei etwa jedem 4. Notfall benötigt, und die Zeitspanne bis zu ihrem Eintreffen ist nicht so kritisch wie für den RTW.
Vom Kreistag angenommen wurde auch der Antrag der SBL, dass bei der nächsten Auflage des Rettungsdienstbedarfsplans eine Hilfsfrist von 10 Minuten angestrebt werden soll. Der Landrat erhielt vom Kreistag einen entsprechenden Auftrag.
Die Hilfsfrist gibt die Zeitspanne an, in der in 90 % der Notfälle an öffentlichen Straßen der Rettungswagen (RTW) am Einsatzort eintreffen soll. Bisher liegt die tatsächliche Hilfsfrist im HSK bei fast 14 Minuten, Ziel sind derzeit 12 Minuten. Im Nachbarkreis Waldeck-Frankenberg gelten bereits 10 Minuten.
Das schnelle Eintreffen des RTW (mit hervorragender medizintechnischer Ausstattung und sehr gut ausgebildeten Notfallsanitätern) ist die wichtigste Maßnahme für die weitere Verbesserung der Qualität der Notfallrettung.