Wie groß ist der Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern in den Hochsauerlandkreis?
Die Stadt Arnsberg, die als einzige Kommune im Hochsauerlandkreis eine eigene Ausländerbehörde hat, informierte im November 2013 im „Blickpunkt Arnsberg-Sundern“ über den großen Zustrom von Asylbewerbern in ihrem Stadtgebiet. Siehe:
http://www.blickpunkt-arnsberg-sundern.de/dramatischer-anstieg-bei-asylbewerbern-zwingt-zum-handeln
Besonders deutlich wird die Dimension an dem Beispiel des Übergangswohnheims auf der Hammerweide. Dort sei die Belegung in den letzten Monaten von 40 auf 93 Personen gestiegen. Damit sei die Kapazitätsgrenze erreicht. Spätestens im Januar könne die Stadt Arnsberg neu zugewiesene Menschen nicht mehr unterbringen. Darum suche eine Arbeitsgruppe nach Lösungen, möglicherweise auch durch Reaktivierung alter Unterkünfte.
Sicherlich stellt sich die Situation im Bereich des Ausländeramts des Hochsauerlandkreises, das für alle Städte und Gemeinden im HSK außer Arnsberg zuständig ist, ähnlich dar!? Darum bat Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) den Landrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Flüchtlinge und Asylbewerber zogen in diesem Jahr in den Zuständigkeitsbereich unserer Ausländerbehörde bzw. wurden ihr zugewiesen? Wie viele Kinder waren darunter?
2. Wie viele erwarten Sie noch bis Ende 2013?
3. Aus welchen Ländern flohen diese Menschen?
4. Wie und wo sind sie untergebracht?
5. Wie ist die Belegungsdichte in den Unterkünften? Wie viele Menschen leben maximal in einem Raum, wie viele im Durchschnitt?
6. Wie gewährleistet der HSK (in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden) die Einhaltung von Mindeststandards bei den Anforderungen an den Wohnraum, sodass die Unterbringung –ausnahmslos- als menschenwürdig bezeichnet werden und ein Familienverband aufrecht erhal-ten werden kann?
7. An welche Alternativen denkt der HSK, falls die Kapazitätsgrenzen bei den Unterkünften überschritten sind?
8. Die Stadt Arnsberg verfährt nach dem sogenannten „Leverkusener Modell“, das das Ziel hat, Flüchtlinge in Privatwohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. Beabsichtigt der Hochsauerlandkreis ebenfalls dieses Modell anzuwenden?
9. Bei der Unterbringung von Menschen aus verschiedenen Ländern und unterschiedlicher Ethnien können leicht Konflikte entstehen. Welche Strategien entwickelt der Hochsauerlandkreis bzw. welche Maßnahmen ergreift er, um der Gefahr etwaiger Auseinandersetzungen zwischen einzelnen Flüchtlingen und Asylbewerbern oder Gruppen/Ethnien vorzubeugen bzw. sie zu minimieren?
10. Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber im Jahr 2013? Welche Ausgaben wurden für 2014 im Haushalt veranschlagt?
11. Welche Aufwendungen hat der Hochsauerlandkreis zu tragen, welche die Städte und Gemein-den im HSK unter Berücksichtigung, dass für neu zugewanderte Flüchtlinge das Land NRW den Gemeinden ab dem Tag der Einreise für die Dauer von 2 Jahren eine Integrationspauschale gewährt, die abgesehen von einigen Ausnahmen, zwischen entweder 1.050 Euro oder 250 Euro pro Vierteljahr, je nachdem ob der Flüchtling/Asylbewerber eine Leistung nach SGB XII oder nach SGB II bezieht, variiert?
12. Liegen dem HSK Rückmeldungen von den freien Wohlfahrtsverbänden bzgl. der Inanspruchnahme der Migrationserstberatung vor? Wenn ja, wie groß ist der Beratungsbedarf und welche Schlüsse und Konsequenzen zieht die Ausländerbehörde aus den Informationen der freien Wohlfahrtsverbände?
13. Wie viele Menschen wurden im Jahr 2013 abgeschoben? Wie viele reisten „freiwillig“ aus?
14. Mit wie vielen Abschiebungen und „freiwilligen“ Ausreisen rechnet der HSK noch bis zum 31.12.2013?
15. In welche Länder erfolgten die Abschiebungen und „freiwilligen“ Ausreisen?
16. Wie hoch ist der Betrag, den der Hochsauerlandkreis im Jahr 2013 insgesamt an die „freiwillig“ Ausreisenden für das Verlassen der Bundesrepublik zahlte bzw. noch zahlt?