Minderjährige Flüchtlinge – Endet ihre Flucht vor Gewalt und Tod in Abschiebung und Hoffnungslosigkeit?
Arbeitsunterlage zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Die Ministerien für Inneres und Kommunales und für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen gaben gemeinsam im März 2013 die „Handreichung im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen“ heraus. Diese Arbeitsunterlage enthält Hinweise und Empfehlungen für den Umgang der Behörden mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Ziel der „Handreichung“ ist es auch, die Probleme, die sich aus dem Aufenthalts- und Asylrecht ergeben, mit dem Kinder- und Jugendhilferecht besser in Einklang zu bringen.
SBL fragt nach
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL) nahm diese Arbeitsunterlage zum Anlass, dem Hochsauerlandkreis einige Fragen zu stellen. Hier eine Zusammenfassung der Fragen und der Antworten der Ausländerbehörde des HSK:
Ein junger afghanischer Flüchtling in Olsberg
Die Frage der SBL, ob sich im Zuständigkeitsbereich des HSK-Ausländeramtes derzeit unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufhalten, wird in dem Antwortschreiben mit Datum vom 19.09.2013 bejaht. Der HSK schreibt dazu: „Im Januar 2013 ist ein 15jähriger Jugendlicher aus Afghanistan allein in das Bundesgebiet eingereist. Er wurde unmittelbar nach der Vorsprache beim Ausländeramt dem Jugendamt zugeführt. Es wurde ein Vormund bestellt; der Jugendliche lebt bei seinem Onkel in Olsberg und hat zwischenzeitlich einen Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt. Über den Antrag hat das Bundesamt noch nicht entschieden.“ Weiter geht aus der Antwort hervor, dass das Jugendamt des Hochsauerlandkreises den Vormund stellt.
Zwei weitere minderjährige Flüchtlinge irgendwo im HSK
Des Weiteren lässt uns die Kreisverwaltung wissen, dass im Jahr 2012 zwei Jugendliche in ihren Zuständigkeitsbereich eingereist sind. In beiden Fällen sei seitens des Kreisjugendamts ein Vormund oder Pfleger bestellt worden. „Die Jugendlichen halten oder hielten sich ausschließlich bei Verwandten auf.“ Infos über den Aufenthaltsort dieser zwei minderjährigen Flüchtlinge beinhaltet die Antwort leider nicht. Wir wissen also auch nicht, ob sie eine Schule besuchen oder ob sie nicht „freiwillig“ oder unfreiwillig ausgereist (worden) sind (Abschiebung???).
Detailfragen und -antworten
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos fragte u.a.:
„Durch welche geeigneten Maßnahmen überprüft der Hochsauerlandkreis die Altersangaben der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, so dass sicher gestellt wird, dass das Kind oder der Jugendliche nicht fälschlicherweise als Erwachsener eingestuft und somit dem Jugendamt nicht zugeführt wird? Wie verhält sich Ihre Behörde im Zweifelsfall?“
Die Antwort:
„Die Sachverhalte werden, unter Beachtung der Handreichung zum Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen, gewissenhaft geprüft. Bisher bestanden keine Zweifel an der vorgetragenen Minderjährigkeit.“
Die nächste Frage der SBL:
„Werden und wurden in aufenthaltsrechtlichen Fragen von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen seitens des Hochsauerlandkreises stets unabhängige Beratungsstellen und/oder Rechtsanwälte mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht?“
Die Antwort:
„Nein. Wie bereits in der Antwort zu Frage 8 dargelegt, werden die Sachverhalte unter Beachtung der ‘Handreichung’ beurteilt. Die Vertretung der Mündel obliegt einem Vormund. Bei Bedarf werden Beratungsstellen/Rechtsanwälte mit einbezogen.“
Grund zur Sorge?
Ja, die Sauerländer Bürgerliste macht sich Sorgen um die Zukunft der drei jungen Flüchtlinge. Denn ein minderjährig nach Marsberg eingereister unbegleiteter Iraker musste den Hochsauerlandkreis wieder Richtung Irak verlassen. Die SBL hatte mehrfach erfolglos versucht, vom Ausländeramt Informationen über den Jugendlichen und die Umstände, in denen er in Marsberg lebte, zu erhalten. Wir berichteten darüber. Siehe:
http://sbl-fraktion.de/?s=minderj%C3%A4hriger+fl%C3%BCchtling