HSK wendete im Jahr 2016 über 1,1 Millionen Euro für das Bildungs- und Teilhabepaket auf
Wirkungsvolles Instrument?
Das Bildungs- und Teilhabepaket, kurz BuT, ist in Verruf geraten. Seine Kritiker meinen, es sei viel zu bürokratisch und erreiche nur einen kleinen Teil seiner Zielgruppe.
Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) geht davon aus, dass diese Einwände berechtigt sind, und startete am 09.05.2017 den Versuch zu erfahren, wie sich die Situation im HSK darstellt
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7509
Die Kreisverwaltung antwortete sinngemäß „alles gut“.
Hier der Wortlaut des Schreibens aus dem Kreishaus mit Datum vom 22.05.2017:
„Ihre Anfrage gem. § 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises vom 09.05.2017;
hier: Bildung- und Teilhabepaket
Sehr geehrter Herr Loos,
zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:
wie in meinem o. g. Schreiben bereits erläutert, lässt sich bezüglich der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) EDV-technisch lediglich die Anzahl der bewilligten Anträge auswerten. Ein Rückschluss auf die Anzahl der geförderten Kinder lässt sich daraus nur bedingt ableiten, da die Leistungsberechtigten für die verschiedenen Leistungskomponenten des Bildungs- und Teilhabepaketes mehrere Anträge stellen können.
Die Zuständigkeit für die Bewilligung und Finanzierung von BuT-Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsbeLG) liegt bei den Städten und Gemeinden in der Region. Aus diesem Grund habe ich keine Informationen über das vor Ort verausgabte Mittelvolumen. Mir liegen lediglich die Zahlen der bewilligten Anträge vor, die ich nachrichtlich in die nachfolgende tabellarische Übersicht eingearbeitet habe:
Jahr
Bewilligungen SGB II/SGB XII/BKGG
Aufwendungen SGB II/SGB XII/BKGG
Bewilligungen AsylblG
1. Für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
2016
1.930
225.039,58 Euro
276
Jan. bis März 2017
552
74.875,93 Euro
47
2. Für Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
2016
4.678
386.804,32 Euro
297
Jan. bis März 2017
3.111
116.529,77 Euro
20
3. Für Schülerbeförderungskosten
2016
95
21.169,99 Euro
10
Jan. bis März 2017
69
19.340,40 Euro
5
4. Für zusätzliche außerschulische Lernförderung
2016
195
63.243,78 Euro
20
Jan. bis März 2017
49
19.651,29 Euro
0
5. Für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
2016
3.643
404.744,12 Euro
523
Jan. bis März 2017
852
130.653,89 Euro
85
6. Für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
2016
1.427
76.358,75 Euro
124
Jan. bis März 2017
462
24.247,26 Euro
30
7. In den Rechtsgebieten des SGB II gnd BKGG werden derzeit vom Hochsauerlandkreis und den Delegationskommunen 7,5 VZA für die Erbringung der BuT-Leistungen eingesetzt. Für die anderen Rechtsgebiete liegen dem Hochsauerlandkreis keine Zahlen vor.
8. Dem Hochsauerlandkreis wurden durch den Bund im Jahr 2016 folgende Pauschalen für die Umsetzung des BuT im Bereich SGB II und BKGG zur Verfügung gestellt:
Jahr 2016: BuT-Leistung SGB II u. BKGG / BuT-Verwaltung
Zuweisung: 1.137.759,68 Euro / 334.806,63 Euro
Aufwendungen: 1.160.770,65 Euro / 334.806,63 Euro
Differenz: -23.010,97 Euro / 0 Euro
Die zur Verfügung gestellten Mittel für Verwaltungskosten werden entsprechend der Anteile des eingesetzten Personals auf den Hochsauerlandkreis und die Delegationskommunen verteilt.
9. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist ein wirkungsvolles Instrument, um Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Familien den Zugang zu Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu ermöglichen.
Wie Sie den vorherigen Antworten entnehmen können, werden im Hochsauerlandkreis alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes von den Berechtigten in Anspruch genommen und mehr Mittel verausgabt, als seitens des Bundes zur Verfügung gestellt wurden.“
Weitere Infos, auch darüber, dass das BuT kaum eine Chance auf Gerechtigkeit bietet, hier:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kinderzuschlag/kinderzuschlag-und-leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/73906?view=DEFAULT
http://www.deutschlandfunk.de/bildungs-und-teilhabepaket-keine-chance-auf-gerechtigkeit.724.de.html?dram:article_id=359230