Mindestens 118 U3-Plätze fehlen im Bereich des Kreisjugendamtes
Die U3-Betreuung (Betreuung der Kinder unter drei Jahren) hinkt der Zielvorgabe des Landes hinterher. 495 Plätze sollten es jetzt im Bereich des Kreisjugendamtes sein. In der entsprechenden Verwaltungsvorlage ist zu lesen, es seien nunmehr 426 U3-Plätze bewilligt und 463 Plätze beantragt worden. 118 Kinder hätten abgewiesen werden müssen. Rechnerisch ergibt sich demnach ein Bedarf von 544 Plätzen. Die Landesquote von 495 Plätzen hinkt also der Wirklichkeit um mindestens 49 U3-Plätze hinterher. Zur Erinnerung: Tatsächlich gibt es nur 426
U3-Betreuungsplätze. Die Kreisverwaltung begründet das Manko mit „fehlenden Betriebserlaubnissen und noch nicht bewilligten und durchgeführten Investitionen“.
Und bei den 426 Plätzen zählt das Kreisjugendamt sogar alle Tagespflegeplätze mit, auch die von Kindern belegten, die älter als 3 Jahre sind.
Eltern, die Anspruch auf einen U3-Platz erheben, müssen lt. Jugendamt folgende Kriterien erfüllen:
Berufstätigkeit beider Elternteile bzw. des allein erziehenden Elternteils, Ausbildung/Eingliederungs-/Qualifizierungsmaßnahme des allein erziehenden Elternteils. Eine „Gefährdung des Kindeswohls“ kann auch dazu führen, dass ein Kind unter drei Jahren eine Kita besuchen darf.
Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste fragt sich indes, wie hoch der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen für kleine Kinder ist. Die Eltern wurden wohl bisher nicht befragt!? Liest man die Verwaltungsvorlage über den Ausbau der U3-Plätze kritisch, kann man den Eindruck gewinnen, das Land NRW und somit das Kreisjugendamt verabschieden sich beide leise von den ursprünglich geplanten Betreuungsquoten die 2013 landesweit bei 32,0 Prozent liegen sollen.
Eine Annahme könnte sein, dass nicht nur auf sinkende Geburtenzahlen, sondern auch auf geringere Nachfrage, vielleicht auf Grund der zu erwartenden höheren Arbeitslosenzahlen gesetzt wird.