Einnahmen der RLG aus dem Sozialticket bleiben vorerst ein Rätsel
Letzte Woche stellten wir die Anfrage der SBL/FW-Fraktion zu dem vielleicht nicht mehr lange existierenden MobiTicket vor …
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7329
… und versprachen einen Bericht über die Antwort der Kreisverwaltung.
Nun ist die Antwort da. Wir stellen hier DAS Schreiben der Organisationseinheit „Regional-entwicklung, Wirtschaftsförderung (WFG) vom 03.03.2017 schnörkellos ein:
„Sehr geehrter Herr Loos,
Ihre Anfrage vom 24.02.16 beantworte ich wie folgt:
Zu 1. Die bereinigte Nettoeinnahme für die RLG Regionalverkehr Ruhr-Lippe nach Ausgabe der Tickets für die Monate Januar und Februar ist noch nicht bekannt. Ausgleichansprüche der erlösverantwortlichen Partner für die Nutzung von Zug und Bus sind bisher nicht formuliert.
Fragen der Einnahmeaufteilung wurden bedingt durch den hohen Zeitdruck und die im Vorfeld fehlenden Daten zu Nachfrage und konkreter Nutzung zunächst zurück gestellt, um in erster Priorität die rechtzeitige und störungsfreie Einführung eines einfachen Ticketangebots gewährleisten zu können.
Zu 2. Die Situation im Kreis Soest entspricht der im Hochsauerlandkreis, sodass auch für den Kreis Soest keine entsprechenden Informationen möglich sind.
Zu 3. Die Daten zur Nutzung des MobiTickets getrennt für die einzelnen Gruppen der Berechtigten gemäß Förderrichtlinie des Landes NRW konnten noch nicht ausgewertet werden. Die RLG stellt eine entsprechende Auswertung voraussichtlich für Mai 2017 in Aussicht.“
Zum besseren Verständnis, das waren und sind die drei Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
„1. Welche Einnahmen aus der Ausgabe dieser Tickets verblieben im Januar 2017 und im
Februar 2017 aus dem HSK bei der RLG (nach Abführung der anteiligen Einnahmen an
die anderen Verkehrsträger wie z.B. BRS)?
2. Wie hoch sind die entsprechenden Einnahmen der RLG aus dem Kreis Soest?
3. Wie teilen sich die ausgegebenen Tickets in den beiden Monaten auf die Gruppen der
Berechtigten auf:
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch II,
– Empfänger von Leistungen nach Sozialgesetzbuch XII,
– Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
– Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?“
Wahrscheinlich werden wir dazu noch einmal etwas schreiben …
Auch im Wirtschaftsausschuss des HSK am 13.03.2017 waren die Kosten für das und die Einnahmen aus dem MobiTicket ein Thema. Die SBL/FW-Fraktion kritisierte erneut, dass der Kreistag – auf Vorschlag der Kreisverwaltung – eine sehr teure Variante für das kreisweite Ticket beschlossen hatte. Zu den 30 Euro Eigenbeitrag kommt ein monatlicher Zuschuss von 55,96 Euro. Diesen erhält die Kreiskasse bisher durch einen Zuschuss des Landes NRW refinanziert. Den Verkehrsträgern fließen somit pro Ticket und Jahr etwa 1.032 Euro zu. Was davon als echte Mehreinnahme der RLG den vom HSK auszugleichenden Verlust der RLG reduziert, konnte die Kreisverwaltung auch in der Ausschusssitzung noch nicht beantworten.