Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Update „Fakt oder Gerücht? – Fällung der Linden auf dem Kirmesgelände in Hüsten“

By admin at 1:18 am on Friday, January 26, 2018

WP und SBL/FW berichteten
Nicht nur die WP, auch die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), berichtete im letzten Dezember über die möglicherweise bevorstehende Fällung von Linden auf dem Kirmesgelände in Hüsten.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=8113

Nachfragen
Die SBL/FW hatte dazu noch zweierlei getan. Die Kreistagsfraktion hatte am 27.12.2017 den Landrat als Chef der Unteren Naturschutzbehörde nach seinen Kenntnissen über die Fällung der Bäume gefragt.
Ebenfalls am 27.12.2017 hatte die SBL/FW die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Arnsberg angeschrieben und sie gebeten, „- falls noch nicht geschehen – die Bürgerinnen und Bürger über die Gründe für die eventuell bevorstehenden Baumfällungsaktion auf dem Kirmesplatz und über die Art und Weise, wie es im Stadtrat und/oder im Ausschuss zu dieser Entscheidung gekommen ist, zu informieren.“

Antworten
Die Untere Landschaftsbehörde antwortete per Schreiben mit Datum vom 09.01.2018 folgendes:
„Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) ist über die beabsichtigte oder zwischenzeitlich bereits erfolgte Fällung der Linden auf dem Kirmesgelände nicht informiert worden. Da die Linden keinen Schutzstatus als Naturdenkmal besitzen und außerdem außerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes der Stadt Arnsberg liegen, besteht keinerlei Verpflichtung zur Beteiligung der UNB. Die Stadt Arnsberg hat zudem keine Baumschutzsatzung aufgestellt. Einen Verstoß gegen die Sperrzeitfestlegung (5 39 Abs. 5 Ziffer 2 BNatSchG) vermag ich auch nicht zu erkennen.“

Das Sekretariat der Bürgermeisterin schickte am 09.01.2018 dem SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos per Mail eine vorläufige Antwort. Sie lautet sinngemäß,
das Ganze sei noch in Klärung. Sobald eine Antwort vorläge, käme die Stadt Arnsberg unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.

Update II folgt ….

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Update „Fakt oder Gerücht? – Fällung der Linden auf dem Kirmesgelände in Hüsten“

“Starkes Stück”?

By admin at 11:32 pm on Friday, December 29, 2017

Noch einmal zu den Linden am Kirmesplatz in Hüsten:

Die WP Arnsberg hat in ihrer heutigen Ausgabe das Thema aufgegriffen und auf der ersten Lokalseite dazu einen großen Artikel veröffentlicht.
https://www.wp.de/staedte/arnsberg/streit-um-moegliche-baumfaellung-in-huesten-id212961985.html

20171229_113911_resized
Zwischen Ruhr und Gleisen: Der Kirmesplatz in Hüsten

Das Demokratie-Verständnis dieser Redaktion ist allerdings fraglich. In einem Kommentar eines Lokalredakteurs heisst es: “Es ist schon ein starkes Stück, wenn Hüstener Bürger Gerüchte verbreiten, wonach in einer Nacht- und Nebelaktion acht Linden am Kirmesplatz gefällt werden sollen. Dies unterstellt der Hüstener Kirmesgesellschaft ein konspirativ-verschwörerisches Verhalten mit Stadtpolitikern und Stadtverwaltung. Wer solche Gerüchte auch noch im Internet verbreitet, handelt verantwortungslos.

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat das Thema in die Diskussion gebracht, weil wir der Meinung sind, dass so eine geplante Linden-Fäll-Aktion öffentlich im Bezirksausschuss Hüsten beraten werden muss.
Linden sind wertvolle Bäume, die bis zu 1.000 Jahre alt werden können. Die für die Fällung bisher bekannten Gründe haben uns nicht überzeugt. Der Kirmesplatz bietet ausreichend Platz für Linden UND für Kirmes-Attraktionen.

20171229_113730_resized
Ohne Bäume wäre der Platz ganz kahl

Es sind ja offensichtlich nicht nur Gerüchte, dass die Kirmesgesellschaft beabsichtigt, die Linden fällen zu lassen. Und wenn so eine geplante Baumfällaktion nicht in einer Sitzung des zuständigen Hüstener Bezirksausschusses und öffentlich erörtert wird, sondern nur Absprachen mit einzelnen Politikern hinter verschlossenen Türen erfolgen, dann darf man das auch als “konspirativ-verschwörerisches Verhalten” betrachten. Hinterzimmergespräche unter Ausschluß der Öffentlichkeit stellen kein angemessenes und transparentes Verfahren dar!

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on “Starkes Stück”?

Fakt oder Gerücht? – Fällung der Linden auf dem Kirmesgelände in Hüsten

By admin at 9:26 pm on Wednesday, December 27, 2017

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt von Einwohnern der Stadt Arnsberg den Hinweis, dass in den nächsten Tagen Lindenbäume auf dem Kirmesgelände in Hüsten gefällt werden sollen.

Die Bürger/innen, die sich bei der SBL/FW meldeten, halten die Maßnahme offenbar für eine “Nacht- und Nebelaktion“. Vor allem sind sie aber der Meinung, dass die Fällung der Linden falsch und unverantwortlich ist.

SBL/FW-Fraktionssprecher Reinhard Loos wandte sich daraufhin am 27.12.2017 schriftlich an Frau Goldner, die 1. stellvertretende Bürgermeisterin mit der Stadt Arnsberg. Im Brief an die amtierende Bürgermeisterin heisst es: “Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) würde es begrüßen, wenn Sie die Fällung der Linden verhindern oder – falls es zwingende, uns bisher nicht bekannte Gründe geben sollte, die einen Erhalt der Linden ausschließen – die Bürgerinnen und Bürger sowie uns über die Gründe für die eventuell bevorstehende Baumfällaktion auf dem Kirmesplatz und über die Art und Weise, wie es im Stadtrat und/oder im Ausschuss zu dieser Entscheidung gekommen ist, informieren.”

Am gleichen Tag richtete Reinhard Loos auch eine entsprechende Anfrage an Landrat Dr. Karl Schneider. Die Kreisverwaltung wird mit diesem Schreiben um Auskunft gebeten, ob die Untere Landschaftsbehörde (ULB) Kenntnis über die bevorstehende (oder zwischenzeitlich bereits erfolgte?) Fällung der alten Linden in Hüsten hat und, falls ja, ob die ULB in die Entscheidung einbezogen worden ist und wie ihre Empfehlung lautete.

Ob die Infos über die Baumfällungen hoffentlich nur ein Gerücht sind, wird sich sicher bald herausstellen!?

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Fakt oder Gerücht? – Fällung der Linden auf dem Kirmesgelände in Hüsten

Biologische Station jetzt in Brilon

By admin at 11:57 pm on Tuesday, November 7, 2017

24 Jahre lang befand sie sich in Bödefeld: Die Biologische Station Hochsauerlandkreis. Das bisher genutzte Gebäude, ein ehemaliges Schwesternhaus, war jedoch marode. Nun ist die Biologische Station nach Brilon umgezogen. Das ehemalige Schulungszentrum für die Feuerwehr wurde seit der Inbetriebnahme des Feuerwehrzentrums in Meschde-Enste nicht mehr genutzt.

Seit einigen Monaten kümmern sich nun u.a. 7 wissenschaftliche Mitarbeiter und mehrere junge Menschen im “Freiwilligen Ökologischen Jahr” (FÖJ) von Brilon aus um 563 Naturschutzgebiete und 54 FFH-Gebiete im Kreisgebiet. Im “neuen” Gebäude (direkt neben der Polizeiwache) stehen für die “FÖJ’ler” auch Zimmer zur Verfügung.

Zum Arbeitsprogramm der Biologischen Station gehören auch Vorträge und Exkursionen. Die Kosten für die Station werden zum großen Teil vom Land NRW getragen, das insgesamt 40 Biologische Stationen unterhält. Näheres zu den Aufgaben und zum Veranstaltungsprogramm steht hier:
http://www.biostation-hsk.de

Biostation2

Heute fand ein kleiner Festakt zur Einweihung statt, in dem der Vorsitzende des Trägervereins Johannes Schröder, der Leiter der Station Werner Schubert sowie Landrat und Bürgermeister zu Wort kamen.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Biologische Station jetzt in Brilon

Was blasen die Firmen Egger und Martinrea Honsel in die Luft?

By admin at 10:57 am on Friday, August 25, 2017

Diese Frage stellte die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) am 19.07.2017 dem Landrat. Die Formulierung hörte sich allerdings etwas gewählter an.

Die SBL/FW fragte so:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Herren Ausschussvorsitzende,

der Öffentlichkeit ist über Schadstoffemissionen größerer Industrieanlagen und deren mögliche Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt offenbar wenig bekannt.

„Unsere Fraktion bittet Sie um Antworten auf die Fragen:
1. Liegen Ihnen Messwerte von Luftschadstoff- und Abwasseremissionen sowie Bodenbelastungen bedingt durch die Industriebetriebe Egger in Brilon und Martinrea Honsel in Meschede vor?
2. Wenn ja, wie sind die Ergebnisse in diesem Jahr?
3. Sind in den letzen 3 Jahren von den beiden genannten Betrieben oder von anderen Unternehmen im Hochsauerlandkreis zulässige Emissionsgrenzwerte überschritten worden?
4. Wenn ja, wie häufig und in welcher Größenordnung? Um welche Schadstoffe handelt(e) es sich genau?
5. Falls Ihnen keine Messwerte vorliegen sollten: Wo sind die Messwerte abrufbar bzw. erhältlich?“

Messwerte für Luftschadstoff- und Abwasseremissionen liegen dem HSK nicht vor

Die Kreisverwaltung antwortete daraufhin mit einem Schreiben datiert auf den 04.08.2017 und verwies auf die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungs- und Überwachungsbehörde. Dem Hochsauerlandkreis lägen die Messwerte für Luftschadstoff- und Abwasseremissionen nicht vor. Sie wären ggf. von der SBL/FW direkt beim zuständigen Dezernat bei der Bezirksregierung Arnsberg zu erfragen.

Messwerte für Bodenbelastung lassen keine erheblichen Bodenbelastungen erkennen

Weiter schreibt die Kreisverwaltung
a) Zu Martinrea Honsel:
„Der Hochsauerlandkreis ist zuständige Bodenschutzbehörde für das Betriebsgelände der Fa. Martinrea Honsel in Meschede. Die hier vorliegenden Messwerte aus einem Ausgangszustandsbericht des Jahres 2016 lassen jedoch keine erheblichen Bodenbelastungen erkennen, so dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht derzeit kein Handlungsbedarf besteht.“
b) Zu Egger:
„Auf dem Gelände der Fa. Egger befindet sich ein Sägewerk, bei dem es sich um eine nicht
genehmigungsbedürftige Anlage nach dem BlmSchG handelt. Entsprechend hat die Stadt Brilon hierfür eine Baugenehmigung erteilt. Emissionsproblematiken sind der Unteren Umweltschutzbehörde in diesem Unternehmensbereich nicht bekannt geworden und auch nicht zu erwarten.“

Kreistagsfraktion schrieb Bezirksregierung an

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat nun die das zuständige Dezernat bei der Bezirksregierung Arnsberg angeschrieben und die Regierungspräsidentin gebeten, die Fragen, zu denen die Kreisverwaltung keine Aussage machen konnte, zu beantworten.

Die SBL/FW wird weiter berichten.

Filed under: Landschaftsschutz,UncategorizedComments Off on Was blasen die Firmen Egger und Martinrea Honsel in die Luft?

Hohe Nitrat-Werte in Marsberg?

By admin at 10:45 pm on Tuesday, August 15, 2017

Im Stadtgebiet von Marsberg sollen die Nitrat-Werte im Vergleich zu anderen Kommunen im HSK überdurchschnittlich hoch sein. Das ist keine Neuigkeit. Darüber ist schon mehrfach in den Medien berichtet worden.

Ein Bürger aus Marsberg ließ deshalb im vergangenen Herbst eine Probe aus dem städtischen Wassernetz analysieren. Das Ergebnis war grenzwertig. Es wies >50mg/L Nitrat aus.
Die Trinkwasserverordnung legt für Nitrat einen Grenzwert von 50 Milligramm pro Liter fest. Unter bestimmten Umständen kann Nitrat teilweise zu Nitrit umgewandelt werden und womöglich die menschliche Gesundheit gefährden. Erhöhte Nitrat-Gehalte im Trinkwasser sind sehr häufig auf intensiv gedüngte landwirtschaftlich genutzte Flächen zurückzuführen.

Nach unseren Informationen kommen im Raum Marsberg wohl mindestens zwei ungünstige Umstände zusammen: Verkarstung und Massentierhaltung. Die Stadt Marsberg hat darauf reagiert und ein Trinkwasserschutzgebiet sowie eine kostspielige Biogasanlage errichtet, um die Situation zu verbessern.

Manche Sauerländerinnen und Sauerländer haben offenbar den Eindruck, dass die „Vergüllung“ der Landschaft massiv zugenommen hat. Angesichts dieser Situation ist auch für die SBL/FW die Ausweitung der Massentierhaltung im Raum Marsberg (und anderenorts) unverständlich. Allein im Ortsteil Udorf sollen geschätzt 4.000 Schweine gemästet werden. Und in Canstein soll eine Biogasanlage erweitert worden sein, vielleicht mit der Folge, dass nun noch mehr Masttiere noch mehr Gülle „produzieren“; denn Biogasanlagen müssen ja „gefüttert“ werden!?

Die SBL/FW hat zur Situation im Raum Marsberg, insbesondere auch zur der in den dortigen Naturschutzgebieten, einige Fragen an den Landrat:

1. Wie häufig kam es seit dem Jahr 2013 im Stadtgebiet von Marsberg zu Auffälligkeiten bzgl. des Nitrat-Gehalts von Roh- und Trinkwasser?
2. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, welche sind beabsichtigt, um den Nitrat-Gehalt in den Böden und im Wasser deutlich zu reduzieren?
3. Wie lang ist (von – bis?), je nach Beschaffenheit des Untergrunds und anderer Faktoren, im Gebiet der Stadt Marsberg der Zeitraum, bis Gülle und andere Dünger-Bestandteile von der Oberfläche in wasserführende Schichten gelangt? Wie lange dauert es, bis dieses belastete Wasser durch das Wasserwerk aufbereitet wird?
4. Hat der Hochsauerlandkreis entsprechende Auflagen gemacht, um die Gülle-Belastung in den Naturschutzgebieten zu verhindern bzw. einzuschränken? Wenn nein, warum nicht?
5. In welchen Naturschutzgebieten im Stadtgebiet ist Nitrat nachgewiesen worden und auch aktuell nachweisbar?
6. Wie engmaschig sind die Kontrollen von Trinkwasser, Rohwasser, Fließgewässern und Böden?
7. Welche Ergebnisse zeigten und zeigen sie hinsichtlich Nitrat, Bakterien und anderen Umweltgiften?
8. Wie wirkt sich das Trinkwasserschutzgebiet auf die Qualität von Roh- und Trinkwasser aus?

Filed under: Gewässer,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Hohe Nitrat-Werte in Marsberg?

Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

By admin at 12:09 am on Wednesday, August 9, 2017

I
Fragen kann nicht schaden
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) hatte Informationen über Gülle-Aufbringung im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ im Stadtgebiet Schmallenberg erhalten. Die SBL/FW berichtete über Auffälligkeiten wie „Coliforme Bakterien“ und „Nitrat“, die bei den Kontrollen im Latroptal festgestellt worden sind und richtete am 25.07.2017 eine Anfrage an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=7706

Glaube ist gut, Kontrolle ist besser, keine Fäkalien im Wasser sind noch besser
Die Verwaltung des Hochsauerlandkreises antwortete daraufhin mit Schreiben vom 07.08.2017, bei der Wassergewinnungsanlage aus dem „Latroptal“ handele es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop. Trinkwasser würde hier also aus oberflächennahem Wasser aus dem Uferfiltrat gewonnen, das einer weitergehenden Aufbereitung bedürfe.
Das Ergebnis: Die am 08.06.2017 entnommenen Proben des Roh- und Trinkwassers aus dem „Latroptal“ seien in mikrobiologischer Hinsicht unauffällig und weiter, das Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeige auf, dass im „Latroptal“ keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Der Grenzwert für „Coliforme Bakterien“ sei 0.

Nitrat „nur“ bei 6,0 mg/l
Den Nitrat-Grenzwert lege die Trinkwasserverordnung bei 50 mg/l fest. Ein Wert von 6,0 mg/l, so wie im „Latroptal“ festgestellt, sei also aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich.

Die Landwirtschaftskammer empfiehlt
Der Landwirt, der das Wasserschutzgebiet „Latroptal“ gedüngt hat, habe eine ordnungsgemäße Düngung nachgewiesen, alles nach den Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen des von der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplans. Die Düngung sei ausschließlich in der Schutzzone III erfolgt.

Keine Grenzwerte für Rohwasser
Roh- und Trinkwasser, so schreibt der Hochsauerlandkreis, würden regelmäßig durch eine zulässige Untersuchungsstelle untersucht. Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen seien seit 2015 unauffällig. (Nach dem Zeitraum vor 2015 hatte die SBL/FW nicht gefragt). Für Rohwasser gebe es weder Richt- noch Grenzwerte.

„Coliforme Bakterien“ etwa auch in anderen Wasserschutzgebieten?
Die Antwort des HSK erscheint uns etwas nebulös. Zitat: „Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 „Coliformen Bakterien“ im Rohwasser einer oberflächennahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.“

Gesetzgeber ist dringend gefragt
Nachdem sich in den letzten Tagen die Meldungen über ein Zuviel an Gülle, die möglichen gesundheitlichen Folgen und die deswegen wahrscheinlich bald explodierenden Trinkwasserkosten häufen, können wir gut verstehen, warum die Kreisverwaltung darauf verweist, dass die Wasserbehörde unter den gegebenen Umständen keinen Raum für ein unmittelbares gewässerschutzrechtliches Einschreiten habe.

II
Leseempfehlungen:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nitratwerte-im-grundwasser-gefahr-fuers-trinkwasser-1.3617856
http://www.deutschlandfunk.de/nitrat-im-grundwasser-trinkwasser-koennte-teurer-werden.1939.de.html?drn:news_id=777535

III
Die Antwort des HSK in voller Länge:

„Ihre Anfrage gem. 5 11 GeschO für den Kreistag des Hochsauerlandkreises;
hier: Gülle im Wasserschutzgebiet Latroptal vom 25.07.2017

Sehr geehrter Herr Loos,

zu den mit Ihrer Anfrage vom 25.07.2017 aufgeworfenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?

Die Stadtwerke Schmallenberg informierten mich am 06.06.2017 darüber, dass im Wasserschutzgebiet „Latroptal“ in der Schutzzone llI Jauche ausgebracht worden wäre. Daraufhin wurden unmittelbar mikrobiologische Kontrolluntersuchungen des gewonnenen Rohwassers sowie des Trinkwassers veranlasst. Diese Proben wurden am 08.06.2017 entnommen. Das Ergebnis der Trinkwasseruntersuchung aus dem Ausgang des Wasseniverks Latroptal war in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht unauffällig. Das Ergebnis der Rohwasseranalyse — also das Wasser vor Eingang in das Wasserwerk — haben Sie in Ihrer Anfrage zum Teil zitiert. Dieses Ergebnis der Rohwasseranalyse ist ebenfalls als unauffällig anzusehen. Dieses Ergebnis möchte ich aus Sicht des Trinkwasserschutzes näher erläutern.

Bei der Wassergewinnungsanlage Latroptal handelt es sich um eine Sickeranlage parallel zum Gewässer Latrop, d.h. hier wird oberflächennahes Wasser aus dem Uferfiltrat des Gewässers entnommen und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet. Aufgrund der unmittelbaren Beeinflussung durch das Gewässer bedarf das hier gewonnene Wasser (Rohwasser) einer weitergehenden Aufbereitung. Das oben zitierte Ergebnis der Wasseranalyse wurde vor Eingang in das Wasserwerk, also vor dieser Aufbereitung, entnommen (Rohwasser).

Coliforme Bakterien ist ein Sammelbegriff für mehrere verschiedene Bakterienarten. In der heute anzuwendenden Analytik werden nicht ausschließlich fäkalbürtige Coliforme Bakterien nachgewiesen, sondern auch Coliforme Bakterien erfasst, die natürlicher Weise in der Umwelt vorkommen. Das gleichzeitige Fehlen von E.coli oder auch intestinalen Enterokken, die im Gegensatz zu den Coliformen Bakterien auf einen unmittelbaren Zusammenhang einer vorherigen fäkalen Belastung schließen lassen würden, im Ergebnis der Analyse vom 08.06.2017 zeigt auf, dass dort keine fäkale Belastung im Umfeld nachgewiesen werden konnte. Für coliforme Bakterien gilt im Trinkwasser ein Grenzwert von 0.

Für Nitrat legt die Trinkwasserverordnung einen Grenzwert von 50 mg/I im Trinkwasser fest. Dieser Grenzwert basiert toxikologisch begründet auf den möglichen gesundheitlichen Auswirkungen durch eine erhöhte Nitrataufnahme bei der körperlich sensibelsten Bevölkerungsgruppe, den Säuglingen. Ein Wert von 6,0 mg/I Nitrat im Rohwasser oder Trinkwasser ist aus gesundheitlicher Sicht also unauffällig.

Die von der Bezirksregierung Arnsberg erlassene Wasserschutzgebietsverordnung Latroptal vom 23. September 1988 regelt Vorgaben für die landwirtschaftliche Düngung. Danach ist in der Schutzzone III das Aufbringen von Nährstoffträgern zum Zwecke der Düngung nach einem unter Berücksichtigung der Beratungsempfehlungen der Landwirtschaftskammer erstellten Düngeplan zulässig. Der Landwirt hat die ordnungsgemäße Düngung anhand eines aktuellen Düngeplans nachgewiesen. Die Düngung erfolgte ausschließlich in der Schutzzone lll. Somit sind die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung eingehalten worden.

Frage 2: Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?

Sowohl Roh-, als auch Trinkwasser werden regelmäßig der geltenden Trinkwasserverordnung und den gesetzlichen Vorgaben der Rohwasserüberwachung entsprechend durch eine nach Trinkwasserverordnung zulässige Untersuchungsstelle untersucht.

Frage 3: Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?

Die Ergebnisse der Trinkwasseranalysen waren in mikrobiologischer und chemischer Hinsicht in diesem Zeitraum unauffällig. Für Rohwasser gibt es weder Richt-, noch Grenzwerte.

Frage 4: Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?

Da es sich bei dem zitierten Nachweis von 18 Coliformen Bakterien im Rohwasser einer oberflächen-nahen Wassergewinnungsanlage nicht um einen hohen Wert und auch der hier nachgewiesene
Messwert für Nitrat derart niedrig ist, erübrigt sich eine Beantwortung dieser Frage.

Frage 5: Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?

Siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 6: Welche Möglichkeiten hat lhre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Generell richtet sich das Vorgehen der Wasserbehörde nach dem jeweils geltenden Recht, also nach Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz und den jeweiligen Wasserschutzgebietsverordnungen. Sofern insbesondere die jeweilige Wasserschutzgebietsverordnung für das Aufbringen von Gülle, Jauche, Festmist etc. in der Schutzzone IlI kein Verbot enthält, ist für ein unmittelbares gewässeraufsichtliches Einschreiten der Wasserbehörde kein Raum gegeben.“

Filed under: Abfallwirtschaft,Gesundheitspolitik,Gewässer,LandschaftsschutzComments Off on Gülle kein Problem im Wasserschutzgebiet „Latroptal“?

Gülle in Wasserschutzgebeiten – Ein Widerspruch in sich?

By admin at 7:17 pm on Sunday, July 30, 2017

Nachrichten aus Schmallenberg
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) erhielt Informationen aus dem Raum Schmallenberg, wonach im vergangenen Juni im Wasserschutzgebiet Latroptal Gülle aufgebracht worden sei. Die Stadt Schmallenberg ist über diesen Vorgang ebenfalls in Kenntnis gesetzt worden.

Nach dem, was die SBL/FW-Fraktion erfahren hat, erfolgte am 08.06.2017 eine Begutachtung des Wasserschutzgebietes durch das Wasserwerk der Stadt Schmallenberg inklusive einer Wasserprobenentnahme. Das Hygiene-Institut Gelsenkirchen wurde dann beauftragt, die Wasserproben zu analysieren. Der entsprechende Prüfbericht (Untersuchungszeitraum 08.06.2017 bis 12.06.2017) liegt der SBL/FW in Kopie vor.
Es gibt Auffälligkeiten.
• Der Messwert „coliforme Bakterien“ beträgt 18 KBE/100 ml
• Der Messwert „Nitrat“ beträgt 6,0 mg/l

Fäkalien haben im Wasser nichts zu suchen
Wie in verschiedenen Veröffentlichungen nachzulesen ist, gelten coliforme Bakterien als Indikator für fäkale Verunreinigungen. Ihr Vorhandensein könnte auf eine Gesundheitsgefahr hindeuten. Laut Trinkwasserverordnung dürfen coliforme Bakterien in 100 ml Wasserprobe nach einem Anreicherungsverfahren nicht nachweisbar sein.
Klick: https://de.wikipedia.org/wiki/Trinkwasserverordnung

Gefahr durch zu viel Nitrat
Die SBL/FW (und wahrscheinlich nicht nur sie) hält auch den Nitrat-Messwert für bedenklich, zumal wahrscheinlich von einer steigenden Tendenz auszugehen ist. Laut einer Veröffentlichung des BUND sind 46% aller Grundwasserkörper in NRW mit Nitrat belastet. Von einer Trendumkehr sei nicht auszugehen. Diese Entwicklung sei sogar in ausgewiesenen Wasserschutzgebieten zu beobachten. Der BUND fordert daher, in Wasserschutzgebieten nur Biolandwirtschaft zu erlauben oder zumindest vorrangig zu fördern.
Klick: https://www.bund-nrw.de/themen/wasser/im-fokus/guelleflut/

Forderung: Gülle-Einträge deutlich reduzieren
Die Mitglieder der SBL/FW-Fraktion halten die Aufbringung von Gülle in Wasserschutzgebieten für unverantwortlich. Sie sind der Meinung, dass Gülle-Einträge auch insgesamt dringend auf ein sinnvolles Maß reduziert werden müssen. Die Langzeitfolgen und negativen Auswirkungen einer „Überdüngung“ sind unabsehbar!

Hochsauerlandkreis – (Noch) eine „Insel der Seligen“?
Noch steht der Hochsauerlandkreis zum Glück im Vergleich zu anderen Landkreisen in NRW bei der Nitrat-Belastung recht gut da. Doch das kann sich schnell ändern. Die SBL/FW denkt da zum Beispiel an die Fäkalien, die in den großen Putenmastbetrieben im Raum Meschede in der Nähe des Hennesees (Trinkwassergewinnungsanlage!) anfallen und wahrscheinlich in irgendeiner Form in die Landschaft „entsorgt“ werden. Sie mahnt daher effektive Kontrollen und notfalls Sanktionen überall im Hochsauerlandkreis an. Auch wenn es gegenwärtig unrealistisch sein mag, fordert sie den sofortigen Ausstieg aus der industriellen, tierquälerischen und letztlich auch für uns gesundheitsschädlichen (Massen-)Tierhaltung!

Fragen der SBL/FW an den Landrat
Reinhard Loos, Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), bat Landrat Dr. Karl Schneider am 25.07.2017 um Antworten auf die Fragen:

1. Welche Kenntnisse haben Sie von den Vorgängen und der Situation im Wasserschutzgebiet Latroptal?
2. Wurden und werden von Ihrer Behörde im Latroptal regelmäßig oder unregelmäßig Wasser- und Bodenproben entnommen?
3. Wenn ja, wie waren die Ergebnisse seit 2015?
4. Gibt es Ihres Wissens im HSK weitere Wasserschutzgebiete, die ähnlich hohe Messwerte bei coliformen Bakterien und Nitrat aufweisen oder andere nicht akzeptable Werte, z.B. für Enterokokken oder Antibiotika-Rückstände?
5. Wenn ja, wo und welche? Wie sind die jeweiligen Messwerte?
6. Welche Möglichkeiten hat ihre Behörde, gegen das Aufbringen von Gülle in Wasserschutzgebieten vorzugehen?

Bitte der SBL/FW an den Landrat
Gleichzeitig bat die Fraktion den Landrat, sich bei Landes- und Bundesregierung für restriktivere und nachhaltige Gesetze in Punkto vorsorgenden Gesundheits-, Umwelt-, Wasser-, Luft-, Tier- und Artenschutz einzusetzen!

Filed under: Gewässer,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Gülle in Wasserschutzgebeiten – Ein Widerspruch in sich?

Leben und leben lassen – Amphibien im Bereich des „Kahlen Kopfes“ in Bestwig

By admin at 5:02 pm on Monday, July 10, 2017

Sedimente kontra Amphibien

Vor einigen Wochen berichtete die WP, dass womöglich im Bereich des „Kahlen Kopfes“ im Gemeindegebiet Bestwig seltene und streng geschützte Amphibien wie Bergmolch und Geburtshelferkröte leben und zwar genau dort, wo der aus dem Hennesee abgebaggerter Klärschlamm abgekippt werden soll. Daher fand auch im Mai 2017 ein Ortstermin mit dem Vorsitzenden des Landschaftbeirats und der Unteren Landschaftsbehörde statt.
Klick:
https://www.wp.de/staedte/meschede-und-umland/angst-um-das-leben-seltener-amphibien-in-velmede-id210551983.html

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) wollte wissen, was dabei heraus gekommen ist, und fragte nach.
Die SBL/FW fragt – Der HSK antwortet
Am 27.06.2017 bat die SBL/FW Landrat Dr. Schneider um die Beantwortung von vier Fragen. Der Hochsauerlandkreis antwortete prompt (mit Schreiben datiert auf den 28.06.2017).

Die Kurzfassung
• Amphibien sollen in ein künstlich angelegtes Kleingewässer verbracht werden.
• Am „Kahlen Kopf“ gibt es keine Hinweise auf das Vorkommen streng geschützter Amphibien-Arten. Ausschließen lässt sich ihr Vorhandensein aber auch nicht.
• Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung sollen vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abgesammelt und in das künstliche Kleingewässer verbracht werden.
• Mit der Ablagerung des Schlamms aus dem Henneseevorbecken soll in den nächsten Tagen begonnen werden (Stand 28.06.2017!). Die Maßnahme soll voraussichtlich im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein.

Die komplette Fassung

Frage 1 der SBL/FW
Zu welchen einvernehmlichen oder nicht einvernehmlichen Ergebnissen kamen der Vorsitzende des Landschaftbeirats, die Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde und ggf. andere Beteiligte wie Naturschützer und Vertreter des Ruhrverbands?
Antwort des HSK
„Zwischen dem Vorsitzenden des Naturschutzbeirates (ehemals Landschaftsbeirat) und der Unteren Naturschutzbehörde (ehemals Untere Landschaftsbehörde) wurde einvernehmlich abgestimmt, eventuell vorkommende Amphibien und deren Entwicklungsformen aus dem Becken 1 (lediglich dieses wird verfüllt) in ein neu anzulegendes Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen. Der Ruhrverband hat für diesen Zweck das Planungsbüro Mestermann mit der ökologischen Bauüberwachung beauftragt. Zwischenzeitlich wurde vom Ruhrverband ein künstliches Kleingewässer im Becken 2 angelegt; dieses wird auch schon von den Amphibien angenommen.“

Frage 2 der SBL/FW
Ist die Vermutung der Naturschützer bestätigt worden, dass es im Bereich des „Kahlen Kopfes“ eine Population seltener Amphibien gibt? Oder konnte diese Annahme zu 100 Prozent ausgeräumt wer-den?
Antwort des HSK
„Im Zuge des abfallrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Verfüllung des Beckens 1 wurde die Stufe I einer Artenschutzprüfung durchgeführt (Vorprüfung auf planungsrelevante Arten und Wirkfaktoren). Hinweise auf Vorkommen streng geschützter Arten wie u.a. der Geburtshelferkröte ergaben sich hierbei nicht. Zudem liegen bzw. lagen der Unteren Naturschutzbehörde keine Informationen auf Vorkommen seltener Amphibien in diesem Bereich vor. Ein 100%iger Ausschluss eines derartigen Vorkommens ist jedoch nicht möglich. Im Rahmen der ökologischen Bauüberwachung sind Gegenmaßnahmen zum Schutz derartiger Vorkommen aber kurzfristig möglich.“

Frage 3 der SBL/FW
Welche wirkungsvollen Maßnahmen wurden zum Schutz der im Bereich des „Kahlen Kopfes“ lebenden Kleintiere initiiert und durchgeführt bzw. sollen noch durchgeführt werden, wie die Schaffung von Ersatzlaichgewässern?
Antwort des HSK
„Siehe Punkt 1. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Rahmen der ökologischen Baubegleitung unmittelbar vor Baubeginn alle auffindbaren Amphibien abzusammeln und in das künstliche Kleingewässer im Becken 2 zu verbringen sind.“

Frage 4 der SBL/FW
Wurde zwischenzeitlich mit dem Abkippen des Klärschlamms begonnen? Wenn nein, wann sollen die Arbeiten beginnen? Wenn ja, wann wird die Verfüllung voraussichtlich abgeschlossen sein?
Antwort des HSK
„Mit der Ablagerung des aus dem Henneseevorbecken entnommenen Sediments soll in den nächsten Tagen begonnen werden; eine Ablagerung von Klärschlamm erfolgt nicht. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird die Maßnahme abgeschlossen sein. Bekanntlich erfolgt die Verfüllung des Beckens 1 mit Sediment aus dem Henneseevorbecken; der zeitliche Ablauf der Verfüllmaßnahme steht somit im engen Zusammenhang mit der Transportlogistik bei der Sedimenträumung.“

Der Stand der Dinge Anfang Juli 2017
Das Fernsehen (WDR-Lokalzeit Südwestfalen am 03.07.2017) war jetzt in Meschede am Hennesee und filmte und kommentierte das „Schlammbaggern“ im Vorbecken. Über 1.000 Tonnen Material pro Tag sollen vom Hennesee per LKW in die ehemalige Klärschlamm-Deponie des Ruhrverbands nach Bestwig transportiert werden, insgesamt ca. 100.000 Tonnen. Am „Kahlen Kopf“ hat der WDR offenbar leider nicht gefilmt. Vielleicht macht er das ja noch?
Klick:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-schlammbaggern-im-hennesee-100.html

Hierzu auch:
http://sbl-fraktion.de/?p=7114

Filed under: Gewässer,Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Leben und leben lassen – Amphibien im Bereich des „Kahlen Kopfes“ in Bestwig

Gerichtsverhandlung um die Errichtung der Putenmastanlage in Meschede-Schederberge endete mit einer kleinen Überraschung

By adminRL at 8:25 am on Wednesday, March 8, 2017

Termin beim Verwaltungsgericht mit Spannung erwartet
Lange hatte die Dorfgemeinschaft Schederberge auf die Verhandlung beim Verwaltungsgericht Arnsberg über die Klage gegen die Genehmigung der Putenmastanlage gewartet. Am 07. März 2017 war es endlich soweit.

Starkes Aufgebot aus Schederberge
Die Klägerin ist diejenige Hauseigentümerin, der die Massen-Mastanlage mit etwa 6,40 Metern Abstand zwischen ihrem Haus und einer Stallung am engsten auf die Pelle rückt. Sie kam in Begleitung vieler Dorfbewohner. Der Gerichtssaal beim Verwaltungsgericht Arnsberg wurde erstaunlich voll.

Die anderen Beteiligten
Die Beklagte, es handelte sich um die Stadt Meschede, wurde durch den Leiter des Bauordnungsamts und eine Rechtsanwältin vertreten. Die weiteren Akteure möchten wir auch erwähnen. Es waren zwei sogenannte Beigeladene, der eine ein Vertreter der Landwirtschaftskammer, der andere der Putenmastbetreiber himself sowie ihr gemeinsamer (!) Anwalt. Klar, auch der Klägerin stand ein Rechtsbeistand zur Seite.

Der Verhandlungsauftakt
Nachdem alle Platz gefunden hatten, ging die Verhandlung mit wenigen Minuten Verspätung los, zunächst mit einem kleinen Geplänkel wegen eines angeblich verspätet bei der Landwirtschaftskammer eingetroffenen Schriftsatzes. Es folgte das Vorlesen der Klageschrift inklusive eines umfangreichen, von den Schederbergern in Auftrag gegebenen Gutachtens. Der Gutachter stellt darin ausführlich dar, dass die Putenmastanlage die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt. Als Beispiele nennen wir hier Mängel bei der Abluft und unzureichende Berücksichtigung betrieblicher Transporte. Auch den Brandschutz bezeichnete der Gutachter als unzulänglich. Die schriftliche Erwiderung der Stadt Meschede wurde anschließend vorgetragen.

Landwirtschaftskammer und Landwirt einig
Der Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer und der Putenmastbetreiber waren sich offenbar einig. Das von der Klägerin in Auftrag gegebene Gutachten wird von beiden in Frage gestellt. Alle Vorgaben, z.B. für Geruchsgutachten, seien hinlänglich berücksichtigt worden.

Klage zulässig / Rechtslage für Klägerin ungünstig
Der Vorsitzende Richter ging nun auf die Ortsbesichtigung vom 16.02.2016 ein und äußerte, an der Zulässigkeit der Klage bestünde kein Zweifel. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der durch die Stadt Meschede erteilten Baugenehmigung gebe es keine Bedenken. Der Richter sprach die planungsrechtliche Situation an. Es handele sich hier um eine Planung im Außenbereich; das Dorf Schederberge zähle nur als “Splittersiedlung”. Somit bestünde keine Schutzwürdigkeit. Die Kammer ließ es nicht bei diesen wenigen Sätzen bewenden, sondern erläuterte die für die Klägerin ungünstige Rechtslage. Demnach geht der Gesetzgeber z.B. auch nicht von einer Beeinträchtigung beim Wert des Hauses der Klägerin aus. Einwände gegen Luft- und Geruchsimmissionen, Befüllung der Güllebehälter, Brandschutz, Verkehrsbelastung, Ammoniak, Stickstoffe etc. würden nicht greifen. Alles in allem gelte die Massentierhaltung vor der eigenen Haustür für die Menschen in Schederberge als zumutbar. Geschuldet sei das u.a. auch den fehlenden Vorschriften. So gebe es beispielsweise keine Vorgabe, die zwingend einen Abstand von über 10 Metern vorschreibe.

Wohnen neben einer Mastanlage ist kein Vergnügen
Der Anwalt der Klägerin erläuterte daraufhin, wie sich die „Tuchfühlung“ zum Putenmastbetrieb ganz praktisch darstellt. Er gab zu bedenken, dass das ganze Grundstück der Klägerin belastet ist. Besonders sichtbar würde das durch die Putenfedern, die auch oft das Auto der Klägerin bedecken und verschmutzen. Auf das Brandschutzkonzept ging die Klägerseite auch ein. Das Konzept ginge im Falle eines Brandes von der Freilassung der Tiere aus. In so einer Situation wäre unter den gegebenen Umständen die Brandlöschung gar nicht möglich. Die Straße sei zu schmal für einen Begegnungsverkehr und somit auch für die Löschfahrzeuge.

Keine gesonderte Berücksichtigung von Einzelfällen
Die Anwältin der Stadt Meschede beeindruckte dieses Statement nicht. Sie schloss sich den Ausführungen des Gerichts an und äußerte, Extremfälle seien berücksichtigt und Einzelfälle müssten nicht gesondert berücksichtigt werden. Dass die Rettung nicht möglich sei, wäre eine Behauptung an der man zweifeln könne. Der Brandfall sei ein Ausnahmerisiko, das ein Nachbar habe.

Nur Spekulation?
Der gemeinsame Rechtsbeistand von Putenmastbetreiber und Landwirtschaftskammer äußerte, er habe keine weiteren Anmerkungen. Nachbarschaftliche Rechte würden nicht verletzt. Es gebe ein Brandschutzkonzept. Der Anwalt der Klägerin bewege sich im Rahmen von Spekulationen. Es gebe keine Ansatzpunkte, die die Baugenehmigung in Frage stellen.

Lebensqualität ade?
Die Klägerin schilderte daraufhin noch einmal selbst die unangenehmen Auswirkungen, mit denen sie alle vor Ort konfrontiert sind. So hätte es im vergangenen Januar und Februar bei der vorherrschenden Nordwindlage bis auf ganz wenige Tage unablässig „gestunken“.

Dynamik und Rechtsprechung
Der Vorsitzende Richter ging auf die persönlichen Ausführungen der Klägerin ein und erklärte, die Klägerin habe rechtlich eine schlechte Situation. Hinsichtlich der früheren, eher kleinlandwirtschaftlichen Nutzung des Hofes konstatierte er: „Landwirtschaft ist dynamisch“. Die Rechtsprechung sei so.

Vorschlag zur Güte
Zudem erkundigte er sich bei dem Putenmäster, ob er bei der Ausstallung etwas verbessern könne und ob es die Möglichkeit gebe, die Abluftkamine zu erhöhen. Außerdem gab der Richter zu bedenken, dass eine Berufung möglich sei. Bis zur Verhandlung könnten 2 Jahre ins Land gehen. Er wolle aber das Verfahren am selben Tag in einer wirtschaftlich vertretbaren Form zu Ende bringen. Aus seiner Sicht wäre das möglich, wenn sich derHofbesitzer mit der Erhöhung der Kamine um jeweils 1 Meter einverstanden erkläre und im Gegenzug die Klägerin die Klage zurückziehe.

Pause
Der Anwalt der Klägerin begrüßte diesen Vorschlag. Aus seiner Sicht hätten höhere Kamine einen guten Effekt. Der Vorsitzende Richter schlug eine Beratungspause vor. Alle Beteiligten waren damit einverstanden und die Vertreter von Stadt, Landwirtschaftskammer und der Putenmäster verließen gemeinsam den Sitzungssaal. Die Schederberger blieben derweil im Saal.

Fragen bleiben
Zwischenzeitlich war auch – anlässlich der nachfolgenden Verhandlung – der Gutachter, der im Auftrag der Dorfgemeinschaft Schederberge die besagte Studie erstellt hatte, eingetroffen. Auch er riet dazu, den Vergleich anzunehmen. Die Klägerin stellte sich allerdings laut die Frage, ob nach Verfahrensabschluss womöglich weitere Putenmastställe in Schederberge genehmigt werden.

Die Dorfgemeinschaft geht mit, die anderen nicht
Trotzdem, die Dorfgemeinschaft erklärte, sie gehe den Schritt mit und nehme den Vergleich an. Nicht so der Anwalt von Landwirtschaftskammer und Putenmäster. Er äußerte, der Vorschlag würde nicht zum Rechtsfrieden beitragen und wieder einen Klagegegenstand schaffen. Sein Mandant hätte im Verfahren entsprechende Vorschläge gemacht. Das wiederum ließ die Schederberger aufhorchen. Offenbar war ihnen von den gerade erwähnten Vorschlägen des Putenmästers bis dato nichts bekannt?

Entweder … oder
Der Richter versuchte zu vermitteln und erklärte, dass er für die Erhöhung der Kamine keine rechtlichen Hindernisse sieht. Der so angesprochene Anwalt reagierte mit dem Einwand, es wisse doch hier niemand, was die Erhöhung der Kamine bringe. Daraufhin argumentierte der Vorsitzende mit einer „Verbesserung der Atmosphäre“. Entweder das Verfahren werde heute beendet oder es gehe weiter und gab zu Bedenken, dass man sich in den 2 Jahren bis zur nächsten Verhandlung mit Unwägbarkeiten rumschlagen müsse. Wenn der Hofbesitzer den Vorschlag jetzt annehmen würde, wäre die Baugenehmigung rechtskräftig. Ansonsten bestünde ein gewisses Risiko. Die Stadt Meschede solle heute erklären, dass sie die Baugenehmigung für die Erhöhung der Kamine erteilt.

Pause(n)
Dann kam noch einmal zur Rede, dass der Putenmäster keinen neuen Klagegegenstand schaffen will. Es wurden auch noch Bedenkpausen speziell für Landwirtschaftskammer und Putenmäster eingelegt.

Langer Atem
Der Richter blieb hartnäckig und forderte die „unwillige Partei“ erneut auf, der Beigeladene solle erklären, dass er alle Kamine um 1 Meter erhöht. Um Gegenzug nähme die Klägerin die Klage zurück.

Kurzer Behördengang
Der Vertreter der Stadt gab auf Nachfrage an, für die Prüfung der Baugenehmigung benötige seine Behörde 2 Wochen.

Ein Hoch auf den Pragmatismus
Kammer und Vorschlagsgegner traten noch einige Zeit auf der Stelle. Und es gab wieder eine Beratungspause. Die für die Verhandlung angesetzte Zeit war schon deutlich überschritten. Letztlich obsiegte dann doch der Pragmatismus. Der Vergleich wurde – auch im Einvernehmen mit der Stadt – angenommen. Hurra!

Ergebnis
Noch einmal zum Mitschreiben: Die Klägerin nimmt die Klage zurück. Die Stadt erteilt innerhalb von 2 Wochen die Baugenehmigung. Der Beigeladene erhöht alle Abluftkamine seiner Putenmaststallungen um jeweils 1 Meter.

Hoffnung
Der Vorsitzende Richter äußerte die Hoffnung, man möge sich in dieser Angelegenheit hier nicht wiedersehen.

Nachtrag I
Bleibt noch nachzutragen: Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Nachtrag II
Bleibt noch anzumerken: Die Puten spielten bei dieser Verhandlung so gut wie gar keine Rolle. Sie waren ja auch nicht Gegenstand der Klage. So bleibt nur die Hoffnung auf die Einsicht der Verbraucher. Tiere sind kluge und gefühlvolle Geschöpfe. Sie leben und leiden wie wir! Wenn wir sie züchten, halten und töten, nur um sie zu essen, sollten wir ihnen wenigsten ein einigermaßen erträgliches Leben gönnen! Ob das Wohl der Tiere in der drangvollen Enge einer Massenmastanlage wie in Schederberge gegeben ist, zweifeln wir an!

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Gerichtsverhandlung um die Errichtung der Putenmastanlage in Meschede-Schederberge endete mit einer kleinen Überraschung

Zwei weitere Biogasanlagen werden errichtet

By adminRL at 8:41 pm on Monday, January 30, 2017

Die SBL/FW-Fraktion ist erneut der Frage nachgegangen, ob Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees beeinträchtigen. Anlass waren wiederholte Meldungen über Gewäasserverunreinigungen gewesen.
http://sbl-fraktion.de/?p=7120

Die Antwort aus dem Kreishaus auf unsere Anfrage vom 05.12.2016 ging nach etwas über 7 Wochen ein.

Hier ein Auszug aus den Fragen und Antworten:

1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben? Wie viele neue Anlagen kamen seit den letzten 1 1/2 Jahren dazu? Wie viele sind im Bau/oder geplant?
Aktuell werden im Hochsauerlandkreis 15 Biogasanlagen betrieben. In den letzten 1 1/2 Jahren haben sich keine Bestandsveränderungen ergeben. Jeweils eine Anlage befindet sich in der Bau- bzw. Planungsphase.

2. Über welche Kapazitäten verfügen die bestehenden Anlagen im HSK insgesamt („lnput“ und „Output“ pro Jahr)?
Hierüber liegen keine „griffbereiten“ Daten vor. Ihre Ermittlung ist nur sehr aufwändig über die Auswertung einer Vielzahl von Genehmigungsakten möglich.

4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Betreiber und der Behörden getroffen?
Wer ist für die Uberprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die dem Betreiber obliegen, zuständig?

… Zuständig für die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen ist die jeweilige Genehmigungsbehörde … im Zusammenwirken mit der unteren Wasserbehörde (soweit Wasserrecht betroffen ist) sowie den anerkannten VAwS-Sachverständigen.

5. Wer ist für die Dokumentation verantwortlich; Technische Überwachung der Anlagen, Störung, Unfälle, Schäden und Kosten der Schadensbehebung? Wo sind die Dokumente einsehbar?
Die Dokumentationspflicht liegt grundsätzlich beim Betreiber als besondere Ausprägung der Betreiberpflichten. Der Betreiber hat auch die entsprechenden Dokumente vorzuhalten.

6. Befinden sich mittlen/veile mehr als 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten? Wenn ja, um wie viele handelt es sich jetzt insgesamt? Wie viele Biogasanlagen befinden sich in der Nähe von Stauseen, Seen, Flüssen, Bächen?
Nein. Zwei Anlagen befinden sich im näheren Umfeld von Stauseen. Weitere vier Anlagen befinden sich in der Nähe von Gewässern.

7. Kam es Ihres Wissens in den letzten 1 1/2 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Wie viele davon ereigneten sich in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe? Wie groß waren jeweils Ausmaß und Folgen?
Nein.

8. Wann und wie oft und in welcher Höhe wurden Betreiber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht und nach dem Umweltschadensrecht für Schäden haftbar gemacht, die durch seine Anlagen verursacht wurden?
Bislang erfolgte keine Inanspruchnahme von Biogasanlagenbetreibern auf der Grundlage des Umweltschadensgesetzes.

9. Wo und wie werden die Substrate aus den im HSK befindlichen Biogasanlagen verwertet?
In welchen Mengen fallen sie im HSK an?

Das Gärsubstrat wird auf der Grundlage der Düngeverordnung nach guter fachlicher Praxis auf landwirtschaftlichen Nutzflächen im Umfeld der Biogasanlagen verwertet.
Hinsichtlich der anfallenden Mengen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 2.

10. Gibt es Ihres Wissens einen „Import“ dieses Materials aus anderen Gebieten? Oder kommt es umgekehrt zu einem „Export“ in andere Regionen?

Zu einem „Import“ von Gärsubstrat liegen hier keine Informationen vor. Zuständig ist die Landwirtschaftskammer. Outputmaterial einer Biogasanlage im Südkreis wird u.a. auf Nachbarflächen im hessischen Raum aufgebracht. Outputmaterial einer Biogasanlage im Ostkreis wird u.a. auf Nachbarflächen im Paderborner Raum aufgebracht.

11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Überdüngungen von Feldern, zu Gewässerverseuchungen und anderen Umweltbeeinträchtigungen durch Substrate aus Biogasanlagen und Gülle kommt?
Hinsichtlich der Biogasanlagen richtet sich die Düngung von Feldern ausschließlich nach der Düngeverordnung, deren Vollzug im Zuständigkeitsbereich der Landwirtschaftskammer liegt. Hinsichtlich der Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4.

12. Ist der Schlamm aus dem Vorbecken des Hennesees auf seinen Nitratgehalt untersucht worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?
Nein, da kein relevanter Parameter (vgl. hierzu die Antwort zur Anfrage vom 15.11.2016 zum Thema „Entschiammung des Hennesees“).

Filed under: Energiepolitik,LandschaftsschutzComments Off on Zwei weitere Biogasanlagen werden errichtet

Beinträchtigen Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees?

By adminRL at 10:05 pm on Sunday, December 11, 2016

Biogasanlagen funktionieren nicht immer „umweltfreundlich“

Meldungen über Störungen und Unfälle beim Betrieb von Biogasanlagen häufen sich. Durch diese Vorfälle kommt es oft zu erheblichen Gewässerverseuchungen, was wiederum ein massenhaftes Absterben von Fischen und anderen Lebewesen zur Folge haben kann.

Berichte wie diese
http://www.ndr.de/nachrichten/Tote-Gewaesser-rund-um-Biogasanlagen,umweltverschmutzung118.html
und
http://www.hersfelder-zeitung.de/lokales/eiterfeld/unfall-treischfelder-biogasanlage-tote-fische-taft-5578347.html
wirken nicht gerade beruhigend. Folgerichtig drängt sich die Frage nach der Situation am Hennesee (z.B. Horbach und Schederberge) und auch bei andern anderen Stauseen und Gewässern im Hochsauerlandkreis auf.

Mehrere Biogasanlagen in Wassernähe

Anlässlich einer Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 21.04.2015 informierte die Kreisverwaltung mit Schreiben vom 04.05.2015 u.a. über die Anzahl der Biogasanlagen im Bereich des Hennesees und listete auf:
• Meschede – Horbach
• Meschede – Obermielinghausen
• Meschede – Mielinghausen
Ein Putenmastbetrieb und die vermutlich durch ihn gespeisten Biogasanlagen befinden sich in unmittelbarer Nähe des Baches Horbach. Der Horbach entwässert auf kurzem Wege in den Hennesee in die Horbacher Bucht.
Zudem teilte der Hochsauerlandkreis im Mai 2015 mit, dass sich 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten befinden und, dass sie seit 2010 vier Störfälle bzw. Unfälle an Biogasanlagen im HSK registriert ha-ben.

Zig Fragen

Grund genug für die SBL/FW, den Landrat aufzufordern, die Antworten seiner Verwaltung auf die SBL/FW-Anfrage vom 21.04.2015 zu aktualisieren.
Hier die neuen Fragen der Sauerländer Bürgerliste:
1. Wie viele Biogasanlagen werden aktuell im HSK betrieben? Wie viele neue Anlagen kamen in den letzten 1 ½ Jahren dazu? Wie viele sind im Bau und/oder geplant?
2. Über welche Kapazitäten verfügen die bestehenden Anlagen im HSK insgesamt („Input“ und „Output“ pro Jahr)?
3. Wo befinden sich die Anlagen genau? Wer sind die jeweiligen Betreiber?
4. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden seitens der Betreiber und der Behörden getroffen? Wer ist für die Überprüfung der sicherheitsrelevanten Maßnahmen, die dem Betreiber obliegen, zuständig?
5. Wer ist für diese Dokumentationen verantwortlich: Technische Überwachung der Anlagen, Störungen, Unfälle, Schäden und Kosten der Schadensbehebung? Wo sind die Dokumente einsehbar?
6. Befinden sich mittlerweile mehr als 5 Anlagen in Wasserschutzgebieten? Wenn ja, um wie viele handelt es sich jetzt insgesamt? Wie viele Biogasanlagen befinden sich in der Nähe von Stauseen, Seen, Flüssen, Bächen?
7. Kam es Ihres Wissens in den letzten 1 1/2 Jahren bei Biogasanlagen im HSK zu Störungen und Unfällen? Wie viele davon ereigneten sich in Wasserschutzgebieten oder in deren Nähe? Wie groß waren jeweils Ausmaß und Folgen?
8. Wann und wie oft und in welcher Höhe wurden Betreiber aus dem HSK nach dem Umwelthaftungsrecht und nach dem Umweltschadensrecht für Schäden haftbar gemacht, die durch ihre Anlagen verursachten wurden?
9. Wo und wie werden die Substrate aus den im HSK befindlichen Biogasanlagen verwertet? In welchen Mengen fallen sie im HSK an?
10. Gibt es Ihres Wissens einen „Import“ dieses Materials aus anderen Gebieten? Oder kommt es umgekehrt zu einem „Export“ in andere Regionen?
11. Wie stellt der HSK sicher, dass es nicht zu Überdüngungen von Feldern, zu Gewässerverseuchungen und zu anderen Umweltbeeinträchtigungen durch Substrate aus Biogasanlagen und Gülle kommt?
12. Ist der Schlamm aus dem Vorbecken des Hennesees auf seinen Nitratgehalt untersucht worden? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, durch wen und mit welchem Ergebnis?

Fortsetzung folgt …..

Filed under: Energiepolitik,LandschaftsschutzComments Off on Beinträchtigen Biogasanlagen und Gülle die Wasserqualität des Hennesees?

50.000 m3 Schlamm aus dem Hennesee sollen auf Deponie nach Bestwig

By adminRL at 3:32 pm on Wednesday, December 7, 2016

Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) war bei Durchsicht des Protokolls der Landschaftsbeiratssitzung stutzig geworden. Es ging in der Sitzung um die vom Ruhrverband schon vor einem ¾ Jahr beantragte Entschlammung eines Teils des Hennesee-Vorbeckens. Diese Maßnahme war offenbar schon vor 4 Jahren geplant, hat sich aber wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten für den Schlamm bis jetzt verzögert. Da von dieser Aktion auch alles was im Vorbecken lebt betroffen ist, soll – laut Protokoll – vorab eine Artenschutzprüfung durchgeführt worden sein.

Die SBL/FW-Fraktion schickte am 15.11.2016 dem Landrat dazu einige Fragen und Unterfragen. Die Kreisverwaltung beantwortete sie mit Schreiben vom 28.11.2016 wie folgt:

Entschlammung soll im Sommer 2017 erfolgen
Frage 1: Wann soll die Entschlammung des Vorbeckens des Hennesees erfolgen?
Antwort: „Der Bezirksregierung Arnsberg -Talsperrenaufsicht-‚ ist die geplante Entschlammung des Vorbeckens der Hennetalsperre bekannt. Ein diesbezügliches Verwaltungsverfahren wird allerdings nicht geführt, da das Vorhaben als Unterhaltungsmaßnahme eingestuft wird. Dieses Vorgehen ist landesweit abgestimmt.
Der Ruhrverband hat das Vorhaben deshalb mit den zuständigen Fachdisziplinen der Kreisverwaltung abgestimmt. Nach den mir vorliegenden Informationen des Ruhrververbandes ist die Maßnahme für das Sommerhalbjahr 2017 geplant.“

Ca. 140.000 m3 Schlammablagerungen im Vorbecken
Frage 2: Wie viele Kubikmeter Schlamm fallen dabei voraussichtlich an?
Antwort: „Nach einer hydrographischen Vermessung befinden sich im Vorbecken Schlammablagerungen in einer Größenordnung von ca. 140.000 m3. Im Zuge der nunmehr geplanten Teilräumung sollen ca. 50.000 m3 Sediment dem Vorbecken entnommen werden.“

Außer erhöhter Organikbelastung keine Auffälligkeiten
Frage 3: Mit welchen Schadstoffen und Umweltgiften (beispielsweise Schwermetalle und Nitrat) ist das auszubaggernde Material belastet? (Bitte um genaue Angabe der Stoffe und deren vermutlicher Herkunft sowie der jeweiligen Messwerte!)
Antwort. „Da die Sedimente zur Endgestaltung der Schlammdeponie Bestwig-Velmede des Ruhrverbandes verwendet werden sollen, richtet sich die Zulässigkeit des Einbaus nach der Deponieverordnung (siehe Frage 4).
Aufgrund der aktuellen Analysewerte von 2016 halten die Sedimente – außer bei der Organikbelastung – die Zuordnungskriterien für eine Deponie der Klasse DK 0 nach Anhang 3 der Deponieverordnung ein. Insbesondere die für eine Deponierung maßgeblichen Analysewerte im Eluat bei den Schwermetallen zeigen keine Auffälligkeiten.
Wegen der erhöhten Organikbelastung (TOC 4,6 Masse% TM) wurden ergänzende Untersuchungen zur Gasbildungsrate mittels ATc Teste nach Ziffer 3.3.1.1 des Anhangs 4 der Deponieverordnung durchgeführt. Die Ergebnisse waren unauffällig und führen damit nicht zur Deponiegasbildung, so dass diese Organikbelastung bei der Ablagerung auf der ehemaligen Schlammdeponie Bestwig-Velmede zu vernachlässigen ist.“

Ortswechsel von Meschede nach Bestwig
Frage 4: Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden?
Antwort: „Das aufzunehmende Sediment wird ausschließlich zu den ehemaligen Klärschlammteichen des Ruhrverbandes in Bestwig-Velmede transportiert. Die Deponie wird so im Zuge der Endgestaltung an das Landschaftsbild angepasst. Die eingebauten Sedimente werden zuletzt mit rekultivierungsfähigem Boden abgedeckt.“

Streng geschützte Muschelart nicht gefährdet?
Frage 5: Im Hennesee leben verschiedene Muschel-Arten. Ist beabsichtigt, vor dem Ausbaggern des Vorbeckens wenigstens einen Teil von ihnen aufzusammeln und die Muscheln an anderer Stelle wieder in den Hennesee einzusetzen, damit das Überleben der verschiedenen Populationen gesichert ist? Wenn nein, warum nicht?
Antwort: „Nach den mir vorliegenden Informationen vom Ruhrverband lebt im Vorbecken als Muschelart lediglich die gemeine Teichmuschel. Weder dem LANUV, noch der Biologischen Station oder dem Ruhrverband selbst liegen Informationen über die Größe der Population vor. Das langsame Ablassen des Wasserspiegels im Vorbecken ermöglicht es aber den Teichmuscheln, mit dem sinkenden Wasserspiegel den Räumungsbereich zu verlassen. Die Muschelpopulation wird durch die Teilräumung somit nicht gefährdet.“
Anmerkung: Das sehen Naturschützer offenbar anders. Demnach handelt es sich bei der Gemeinen Teichmuschel um eine streng geschützte Art. Und sie ist nicht in der Lage, dem ablaufenden Wasser zu folgen. Um ihren Bestand zu sichern, müsste zumindest ein Teil der Gemeinen Teichmuschel vorsorglich aufgesammelt und an anderer Stelle wieder in den See eingesetzt werden. Zudem lebt (laut Aussagen von Naturschützern) im Hennesee die Wandermuschel. Sie hätte aufgrund ihrer geringeren Größe aber bessere Chancen, das Ablassen des Wassers zu überleben. Auch das Vorkommen der ebenfalls streng geschützten Großen Teichmuschel halten Naturschützer für nicht ganz ausgeschlossen.

Kein Problem mit Gülle und Antibiotika
Frage 6: Wie beurteilen Sie die Wasserqualität des Hennesees, auch hinsichtlich der möglichen Gülle- und Antibiotika-Belastung der Zuflüsse durch die in Gewässernähe produzierenden landwirtschaftlichen Betriebe? (Bitte um Angabe der genauen Messwerte!)
Antwort: „Die Wasserqualität der Hennetalsperre ist als gut zu beurteilen. Dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass aus der Hennetalsperre Rohwasser zur Trinkwasseraufbereitung gewonnen wird. ln diesem Zusammenhang betreibt der Wasserversarger in Zusammenarbeit mit dem Ruhrverband ein umfangreiches und intensives Monitoring, das auch die Zuflüsse Henne und Horbach einbezieht. Diese Monitoringergebnisse liegen mir nicht vor; aus den vorstehenden Gründen verweise ich Sie an den Ruhrverband als Betreiber der Talsperre.“

Aktuell kein Antrag auf Bau einer Wasserski-Anlage
Frage 7: Ist der Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee weiterhin beabsichtigt?
Antwort: „Im Zuge der REGIONALE 2013 hat im Jahr 2011 ein Vorgespräch über die Errichtung einer Wasserskianlage auf dem Vorbecken der Hennetalsperre stattgefunden. Für die Zulassung dieser Anlage wäre seitens der unteren Wasserbehörde eine Genehmigung zu erteilen. Ein diesbezüglicher Antrag liegt hier nicht vor und dem HSK liegen keine Informationen darüber vor, ob das Vorhaben noch weiterverfolgt wird.“

Keine Aussagen zu möglichen Umweltgefahren
Frage 8: Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Vorhaben unter natur- und landschaftsschutzrechtlichen Aspekten? (Umweltschützer sehen den Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee kritisch. Sie befürchten u.a. die Zerstörung des Lebensraums von Vögeln.)
Antwort: „Ohne Vorliegen eines entsprechenden wasserrechtlichen Antrages kann das Vorhaben von mir natur- und landschaftsrechtlich nicht beurteilt werden.

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on 50.000 m3 Schlamm aus dem Hennesee sollen auf Deponie nach Bestwig

Entsorgung des Schlamms aus dem Hennesee ist offenbar problematisch

By adminRL at 12:59 am on Saturday, November 19, 2016

Schlämme aus Stauseen sind offensichtlich nicht selten mit Schadstoffen belastet. Zum Beispiel sammeln sich bei Bitburg im Matsch am Boden des Biersdorfer Stausees kontinuierlich Schwermetalle an.

Auch beim Hennesee in Meschede scheint das der Fall zu sein. Das können wir der öffentlich zugänglichen Niederschrift der letzten Sitzung des Landschaftsbeirats entnehmen. Aus diesem Protokoll ist ersichtlich, dass es deshalb wohl Schwierigkeiten bei der Entsorgung des Schlamms aus dem Vorbecken des Hennesees gibt. Wörtlich steht da: „Die geplante Maßnahme zur Entschlammung des Vorbeckens war bereits vor ca. 4 Jahren geplant worden. Wegen fehlender Entsorgungsmöglichkeiten für den Schlamm hat sich die Maßnahme bis heute verzögert.“

Wenn so ein Thema jemanden so interessiert, dass er bei der Kreisverwaltung schriftlich nachfragt, dann gibt es ja gewöhnlich nur einen Tatverdächtigen. Und das ist die (nervige) Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW). Die SBL/FW wühlt ja in jedem Schlamm rum.
So ist es! Fraktionssprecher Reinhard Loos schickte also am 15.11.2016 diese Fragen zum Hennesee-Schlamm an den Landrat:

1. Wann soll die Entschlammung des Vorbeckens des Hennesees erfolgen?
2. Wie viele Kubikmeter Schlamm fallen dabei voraussichtlich an?
3. Mit welchen Schadstoffen und Umweltgiften (beispielsweise Schwermetalle und Nitrat) ist das auszubaggernde Material belastet? (Bitte um genaue Angabe der Stoffe und deren vermutlicher Herkunft sowie der jeweiligen Messwerte!)
4. Wie und wo soll der Schlamm entsorgt werden?
5. Im Hennesee leben verschiedene Muschel-Arten. Ist beabsichtigt, vor dem Ausbag-gern des Vorbeckens wenigstens einen Teil von ihnen aufzusammeln und die Muscheln an anderer Stelle wieder in den Hennesee einzusetzen, damit das Überleben der verschiedenen Populationen gesichert ist? Wenn nein, warum nicht?
6. Wie beurteilen Sie die Wasserqualität des Hennesees, auch hinsichtlich der möglichen Gülle- und Antibiotika-Belastung der Zuflüsse durch die in Gewässernähe pro-duzierenden landwirtschaftlichen Betriebe? (Bitte um Angabe der genauen Messwerte!)
7. Ist der Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee weiterhin beabsichtigt?
8. Wenn ja, wie beurteilen Sie dieses Vorhaben unter Natur- und Landschaftsschutz-rechtlichen Aspekten? (Umweltschützer sehen den Bau einer Wasserski-Anlage am Hennesee kritisch. Sie befürchten u.a. die Zerstörung des Lebensraums von Vögeln.)

Die SBL/FW wird berichten ….

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Entsorgung des Schlamms aus dem Hennesee ist offenbar problematisch

Epidemie bei den Birken in Meschede-Schederberge?

By adminRL at 12:20 am on Monday, November 14, 2016

Besuch in Schederberge
Als sich Mitglieder der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) Ende Oktober 2016 in Meschede-Schederberge zu einem Gespräch mit einigen Dorfbewohnerinnen und -bewohnern trafen, ahnten sie, wie schlecht es den Mastputen in den nach außen steril wirkenden Ställen mitten im Dorf gehen muss. Sie hatten aber da noch keine Ahnung davon, dass es um die schönen Birken am Ortsausgang zwischen Schederberge und Klause ähnlich schlecht steht. Das Todesurteil ist gefällt. Wer stirbt eher? Puten oder Birken?

Wieso fragen wir?
Die SBL/FW erhielt den Hinweis, dass …
die Straße zwischen Meschede-Schederberge und Meschede-Klause gesäumt ist von einer schönen Birken-Allee, teils aus alten, teils aus jüngeren Bäumen bestehend. Ca. 50 dieser Bäume sind seit kurzem mit roten Punkten gekennzeichnet. Markiert sind sowohl ältere wie jüngere Exemplare.
Die Kreistagsfraktion schrieb daraufhin den Landrat an und das Stadtratsmitglied der MbZ (Meschede braucht Zukunft) schickte eine Anfrage an Bürgermeister Christoph Weber. Hier die Fragen, um deren Beantwortung der Landrat von der SBL/FW am 31.10.2016 gebeten worden ist:
1. Sollen alle rot markierten Bäume gefällt werden?
2. Wenn ja, aus welchem Grund?
3. Wenn ja, soll die Allee mit Birken oder anderen Laubbäumen wieder aufgeforstet werden?
4. Wenn ja, wer hat ggf. eine Untersuchung der Bäume auf Standfestigkeit veranlasst?
5. Wenn ja, wer hat die Untersuchung durchgeführt und mit welchem Ergebnis?
6. Wenn ja, wer hat die Genehmigung erteilt und wer hat den Auftrag erhalten, die Bäume zu fällen?
7. Wenn ja, wie und durch wen wird das anfallende Holz verwertet?
8. Wenn ja, soll nach den Baumfällungen die Straße verbreitert werden? Sollen so neue Zufahrten zu landwirtschaftlich genutzte Flächen geschaffen werden, die auch für schweres Gerät geeignet sind?

… Bäume sind krank …
Fast postwendend kam die Antwort aus dem Kreishaus. Ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde schrieb mit Datum vom 02.11.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,
ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden:

– Zu Frage 1:
Ja.

– Zu Frage 2:
Die markierten Bäume sind krank und gefährden die Verkehrssicherheit auf der angrenzenden städtischen Straße.

– Zu Frage 3:
Dazu ist der Unteren Landschaftsbehörde nichts bekannt.

– Zu Frage 4:
Die Untersuchung der Bäume ist auf Veranlassung des städtischen Baumkontrolleurs durchgeführt worden.

— Zu Frage 5:
Die Untersuchung wurde vom städtischen Baumkontrolleur und einem Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt mit dem Ergebnis, die Fällung der Bäume zu veranlassen.

— Zu Frage 6:
Eine schriftliche Genehmigung wird bei Maßnahmen zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, die in der Regel kurzfristig durchzuführen sind, nicht erteilt. Die notwendigen Pflegemaßnahmen werden in Absprache zwischen den betroffenen Eigentümern, den Straßenbaulastträgern und der Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.

– Zu Frage 7:
Die Bäume befinden sich überwiegend in privatem Eigentum. Das Holz wird vom Bewirtschafter der Flächen verwertet.

– Zu Frage 8:
Dazu ist der Unteren Landschaftsbehörde nichts bekannt.“

Achtung!
Der Zyniker:
Den unordentlich frei rum stehenden Allee-Birken geht es schlecht. Sie sind sehr krank. Außerdem gefährden sie sowieso Ihre Gesundheit! Die Bäume stehen im Weg, nehmen viel Platz weg und lösen Allergien aus. Bei jedem Windhauch fliegen die Blätter, die Pollen und es krachen die Äste. Vielleicht machen sie auch den Puten bei den Abtransporten Angst oder verzögern den Transport, weil die Straße zu eng ist?
Den gemütlich eng im Stall stehenden Mast-Puten geht es gut. Sie haben fast immer elektrisches Licht und machen fast keinen Mist. Und wenn, dann kippen wir das bisschen Gülle und Mist in die Biogasanlage. Danach kommt das Extrakt als Dünger rundrum auf die Felder. Nitratwerte? Wieso? Die kennen wir nicht. Das läuft ja eh über die Bäche in den Hennesee oder sonstwohin.
Und Puten-Kadaver liegen ja auch nur manchmal rein zufällig ein paar Kilometer von Schederberge entfernt in der Böschung. Und wenn das mal passiert, dann hat das natürlich nichts mit den hier ansässigen Mastbetrieben zu tun. Diese ungefähr 20 oder 25 weißen Puten sind uns rein zufällig tot zugeflogen. Wahrscheinlich starben sie an einer Birkenpollen-Allergie!?

Filed under: Landschaftsschutz,TierschutzComments Off on Epidemie bei den Birken in Meschede-Schederberge?
« Previous PageNext Page »