Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

PCB-Skandal – Leider auch im HSK

By adminRL at 12:08 pm on Thursday, October 20, 2016

Aufgrund eines Antrags der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) sollen die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten in der Sitzung am 20.10.2016 über die Bodenbelastung im Bremecketal im Stadtgebiet von Brilon informiert werden.

Wir meinen, der Öffentlichkeit soll das auch nicht verborgen bleiben. Darum hier ein Überblick:

Welcher Art ist die Boden- und Umwelt-Belastung?
Es handelt sich um PCB- und Schwermetall-Kontaminationen.

Wann und wie wurden sie festgestellt?
Eher zufällig bei Bauarbeiten im Bereich des Flusses Hoppecke im Jahr 2012.

Was geschah dann?
Nach weiteren Untersuchungen wurde ein Sanierungskonzept aufgestellt, wonach der belastete Boden vollständig ausgehoben und entsorgt werden muss.

Was soll die Sanierung kosten?
Die Kosten wurden zunächst auf 800.000 Euro geschätzt. 80 % davon trägt das Land NRW, den Rest die Stadt Brilon.

Wird der Kostenrahmen gehalten?
Leider nein. Das abgelagerte Material ist „inhomogen zusammengesetzt“ und die PCB-Belastung in weiten Teilen sehr hoch. Das kontaminierte und das nicht kontaminierte vermischten sich beim Ausbau. Deshalb muss anders vorgegangen werden als ursprünglich beabsichtigt, was wiederum zu erheblich höheren Kosten führt. Die Gesamtkosten belaufen sich jetzt auf 2.100.000 Euro und liegen somit 1.300.000 Euro höher als ursprünglich geschätzt. Die Stadt Brilon hat weitere Landesmittel beantragt.

Welches Ergebnis soll mit der Sanierung erzielt werden?
Ende dieses Jahres wird die Sanierung voraussichtlich abgeschlossen sein. Nach der kompletten Auskofferung des PCB-kontaminierten Bodens sollen das Flusswasser von der Hop-pecke und das Grundwassers belastungsfrei sein.

Wer ist für die Boden- und Wasservergiftung verantwortlich?
Das steht – wie so oft in solchen Fällen – in den Sternen. Die Kreisverwaltung schreibt dazu: “Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte-” Also bleibt die Haftung an der Stadt Brilon als Grundstückseigentümer und somit an der Allgemeinheit hängen.

Das ist der Bericht im Miniformat, jetzt die Maxi-Ausgabe:

Antrag der SBL/FW vom 13.09.2016
„Antrag gemäß § 5 Abs. 2 i.V.m. § 22 der Geschäftsordnung für die Tagesordnung
der Sitzung des
Thema: Bericht über das mit PCB kontaminierte Gelände im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon
Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,

• Wir beantragen hiermit Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon (Auswirkungen z.B. auf Grundwasser und Fließgewässer, Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelas-tung, Art der Sanierung, zu erwartende Kosten, mögliche Verursacher, Geltendmachung eventueller Regressansprüche).“

Verwaltungsvorlage 9/579 vom 06.10.2016 für den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten

„Die Fraktion Sauerländer Bürgerliste hat mit Schreiben vom 13.09.2016 Informationen über den aktuellen Stand der Sanierung der PCB-verseuchten Fläche im Bremecketal, Stadtgebiet Brilon, beantragt.

Seitens der Stadt Brilon war beabsichtigt, im Jahre 2012 entsprechend den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eine Stauwehranlage im Bereich des Flusslaufes Hoppecke im Hoppecketal, westlich des Bremecketales, zu beseitigen und das Gewässerbett neu zu modellieren, um dadurch die Durchwanderbarkeit für Gewässerlebewesen wiederherzustellen. Im Rahmen der Vorarbeiten zu dieser Maßnahme wurden in den am Bachbett angrenzenden Grundstücksflächen Baggerschürfe ausgeführt. Die entnommenen Bodenmengen wiesen bereits vor Ort erkennbare organoleptische Auffälligkeiten auf, bei anschließenden chemischen Analysen der entnommenen Mischproben zeigten sich u.a. deutliche PCB- und Schwermetallbelastungen.

Über diese Ergebnisse informierte die Stadt Brilon umgehend die hiesige Untere Bo-denschutzbehörde. Nach intensiven Abstimmungsgesprächen und weiteren Untersu-chungen wurde das Gutachterbüro Wessling von der Stadt Brilon mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes beauftragt. Diese Konzeption lag als Diskussionsgrundlage dann im Herbst 2013 vor.

Im Hinblick auf die Lage der Bodenbelastung unmittelbar am Gewässer und teilweise im Grundwasserschwankungsbereich bestand dabei bei allen Beteiligten Einvernehmen dahingehend, dass nur die vom Gutachterbüro vorgeschlagene Sanierungsmethode (vollständige Auskofferung und Entsorgung des belasteten Bodens) langfristig eine ef-fektive Abwehr von Gefahren für die Umwelt verspricht.

Bei dieser Art der Sanierung ergibt sich ein sehr großer Kostenblock durch die notwen-dige Entsorgung der ausgekofferten Massen, der naturgemäß umso höher ausfällt, je höher die von den vorgefundenen Belastungen abhängigen Entsorgungskosten sind. Nach den damaligen Erkenntnissen gingen alle Beteiligten davon aus, dass sich die vor-gefundenen Bodenmassen nach dem Grad der Belastung (unterteilt in Oberboden, Kalk-schlamm und Auffüllung) separieren lassen und damit Teilmengen auch kostengünstig entsorgt oder sogar verwertet werden können. Auf dieser Grundlage wurden die notwendigen Gesamtaufwendungen auf rd. 800.000,– € geschätzt.

Nach entsprechender Mittelbereitstellung sowie Beantragung und Gewährung einer Lan-desförderung i.H.v. 80 % wurde im laufenden Jahr mit der Durchführung der Sanierung begonnen. Dabei zeigte sich jedoch, dass infolge der inhomogenen Zusammensetzung des dort abgelagerten Materials die angedachte Separierung der Bodenmassen nicht möglich war. Vielmehr ist die Belastung mit PCB in weiten Teilen des Bodens so hoch, dass nur eine thermische Beseitigung in einer Verbrennungsanlage möglich ist. Dies führt im Ergebnis zu sehr hohen zusätzlichen Entsorgungs- und Transportkosten. Insgesamt betragen die Mehraufwendungen ca. 1.300.000,– €, die Gesamtkosten damit rd. 2.100.000,– €. Durch Optimierungen bei der Auskofferung (z.B. engmaschigere Beprobungen) wird versucht, diese Kostensteigerung in der weiteren Umsetzung noch etwas einzudämmen. In Absprache mit dem Fördergeber wurden die Bauarbeiten bis zum Verbrauch der bisher gewährten Mittel fortgeführt.

Die Stadt Brilon hat eine entsprechende Erweiterung der Landesförderung beantragt und die notwendigen Eigenmittel bereits bereitgestellt. Zudem wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn beantragt, um die Sanierungsmaßnahme ohne längere Unterbre-chungen zeitnah weiterzuführen und abzuschließen zu können.

Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme bis Jahresende abgeschlossen werden kann. Durch die vollständige Auskofferung der belasteten Böden sind dann zukünftig keine Belastungen des Grundwassers oder der Hoppecke mehr zu befürchten. Im Verlauf der Hoppecke konnten auch im Vorfeld keine Belastungen im Gewässer nachge-wiesen werden. Da die Belastungen zumindest teilweise im Grundwasserschwankungsbereich liegen, ist aus Sicht des HSK davon auszugehen, dass sich auch Belas-tungen des Grundwassers in der Hoppecke mitgeteilt hätten. Ziel der Sanierung war da-her eine Verhinderung des langfristigen Ausblutens der Schadstoffe, z.B. bei Hochwasserereignissen. Eine akute und unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung war nicht gegeben, zumal auch keine Trinkwasserentnahmen in der Nähe liegen.

Trotz der Kostensteigerungen ergeben sich hier auch aus heutiger Sicht keine Zweifel an der Richtigkeit der gewählten Sanierungsmethode. Alle Maßnahmen finden weiterhin in enger Abstimmung mit allen Beteiligten statt und werden bei regelmäßigen Baubesprechungen erörtert.

Die vorgefundenen Bodenbelastungen sind nicht auf der Fläche entstanden, sondern dort in der Vergangenheit aufgeschüttet worden. Es ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Brilon intensiv versucht worden, Hinweise darauf zu finden, wann, durch wen und ggf. auf wessen Veranlassung die Schadstoffe dort abgelagert wurden. Dies war jedoch nicht möglich. Der Verdacht, die Stoffe könnten von einem in der Nähe liegenden Industriestandort stammen, kann die Haftung eines Dritten allein nicht begründen, selbst wenn die entsprechende Herkunft der Materialien bewiesen werden könnte. Auch dadurch wäre nämlich nicht nachgewiesen, durch wen und wann die Ablagerung vor Ort erfolgte, wer also Handlungsstörer ist. Insofern verbleibt die Haftung nach derzeitigem Stand bei der Stadt Brilon als Eigentümerin des Grundstücks.“

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Zu wenig Personal für Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen

By adminRL at 3:15 pm on Sunday, October 16, 2016

Mit Drucksache 9/565 für den Umweltausschuss am 20.10.2016 informiert die Kreisverwaltung des HSK über ihre Vorgehensweise bei der Überwachung von Güllelagerstätten und Biogasanlagen.

Was sollte in Sachen Vorsorge getan werden? Was wird getan? Da driftet wohl was auseinander?
Der HSK weist auf einen Erlass des Umweltministeriums hin, wonach die zuständigen Wasserbehörden gebeten werden, vermehrt Gewässerschauen und Kontrollen durchzuführen und Hinweisen Dritter nachzugehen. Der Grund ist demnach das gehäufte Auftreten von Abwasserpilz in oberirdischen Gewässern. „In begründeten Fällen sollen die Entwässerungssysteme der Betriebe, deren Festmist- und Silagelagerung sowie deren Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftlagerung detailliert überprüft werden. Prioritär sollen Lagerstätten in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern geprüft werden.“ So die Forderung des Ministeriums.

Der Hochsauerlandkreis stellt dazu fest, „eine systematische Überwachung sämtlicher Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen ist mit dem gegenwärtig vorhandenen Personalbestand nicht zu leisten. Die Überwachung erfolgt deshalb anlassbezogen. Festgestellte Mängel würden aufgegriffen und in einer Überwachungsdatei erfasst. Dem betroffenen Anlagenbetreiber werde eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel eingeräumt.

In der Sitzungsvorlage 9/565 sind die weiteren Maßnahmen dargestellt. Zudem wird konstatiert, dass Gefahren für den Wasserhaushalt vielmehr in der Vernachlässigung der dem Betreiber obliegenden Sorgfaltspflichtenliegen liegen als bei baulichen Mängeln an den Lagerbehältern.

Zu viel Gülle und Mist ist Mist und kann zu Problemen und Schäden führen. Hoffen wir, dass unsere „Gülle-Produzenten, -Lageristen und -Kontrolleure“ verantwortungsvoll sind und blei-ben!!

Klick: http://www1.wdr.de/verbraucher/gesundheit/nitrat-100.html

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Nitratbelastung im Grundwasser steigt an – HSK arbeitet derzeit ein Überwachungskonzept aus

By adminRL at 7:22 am on Monday, July 18, 2016

Nitrat soll unserer Gesundheit nicht gerade zuträglich sein. Im Gegenteil! Umso besorgniserregender ist, dass die Nitrat-Belastung im Wasser und in Lebensmitteln ansteigt.
Klick: http://www.nitrat.de/Gesundheit/gesundheit.html

Wie hoch sind die Werte im HSK?
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) schickte der Kreisverwaltung am 21.06.2016 diese vier Fragen zum „Überwachungskonzept für Güllelagerstätten in Wasserschutzgebieten“:
• Wo, in welcher Art von Betrieben und in welcher Häufigkeit und Intensität wurden und werden im laufenden Jahr Entwässerungssysteme, die Festmist- und Silagelagerung sowie die Jau-che-, Gülle- und Silagesickersaftlagerung überprüft?
• Wie oft kam es bis Ende Mai 2016 zu Beanstandungen? Welcher Art waren die Mängel, Schäden und Beeinträchtigungen?
• Welche negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Böden, Luft etc.) sind Ihres Erach-tens erkennbar und/oder messbar?
• Gibt es „Gülle-Hotspots“? Wenn ja, wo?

„Trend zu ansteigenden Nitratwerten“ – (Trotzdem noch) „kein spezielles Überwachungskonzept“
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Wo, in welcher Art von Betrieben und in welcher Häufigkeit und Intensität wurden und
werden im laufenden Jahr Entwässerungssysteme, die Festmist- und Silagelagerung sowie
die Jauche-‚ Gülle- und Silagesickersaftlagerung überprüft?
Bereits in meiner Antwort auf die Anfrage der FDP-Kreistagsfraktion zum Thema „Überwachungskon-zept für Güllerlagerstätten in Wasserschutzgebieten“ habe ich dargestellt, dass die untere Wasserbe-hörde gegenwärtig kein spezielles Überwachungskonzept vorhält und ein solches gegenwärtig erarbeitet wird.
Die bis Mai 2016 durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen wurden nicht mit Blick auf eine spezielle
landwirtschaftliche Betriebsform durchgeführt.“

Anzahl und Art der Beanstandungen
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Wie oft kam es bis Ende Mai 2016 zu Beanstandungen? Welcher Art waren die Mängel,
Schäden und Beeinträchtigung?
Die nachfolgende tabellarische Übersicht gibt einen Überblick über Menge und Art der vor Ort
festgestellten Mängel.“
Die tabellarische Auflistung ist umfangreich. Wir fassen hier einfach mal zusammen:
Festgestellte Mängel insgesamt 64, davon 7 bei der Güllelagerung, 30 bei der Silagelagerung und 27 bei der Festmistlagerung. Am häufigsten wurde fehlende Abdichtungen (10), keine Auffangmöglichkeiten (11 und direkte Ableitung in Gewässer (10) beanstandet.

Ansteigende Nitratwerte
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Welche negativen Auswirkungen auf die Umwelt (Wasser, Böden, Luft etc.) sind Ihres
Erachtens erkennbar?
Der Eintrag von landwirtschaftlichen Abwässern bzw. Sickersäften und Jauche in oberirdische
Gewässer hat in einzelnen Fällen zu einer Gewässerverunreinigung mit Bildung von Abwasserpilz
geführt. Infolge der Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen mit Gülle ist in den für die
Trinkwassergewinnung maßgeblichen Grundwasserkörpern im HSK überwiegend ein Trend zu
(geringfügig bis mäßig) ansteigenden Nitratwerten zu beobachten, die sich jedoch noch deutlich
unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 50 mg/l Nitrat und dem in § 10 Abs. 2 Grundwasserverordnung festgelegten Maßnahmenwert von 37,5 mg/I Nitrat bewegen. Über schädliche Bodenveränderungen durch den Eintrag landwirtschaftlicher Abwässer ist hier nichts bekannt.
Gleiches gilt mit Blick auf das Medium Luft.“

Keine „Gülle-Hotspots“ im HSK
Der Hochsauerlandkreis antwortet:
„Gibt es „Gülle-Hotpots“? Wenn ja, wo?
Weder hinsichtlich der Lagerung noch der Ausbringung von Gülle auf landwirtschaftliche Nutzflächen sind im Hochsauerlandkreis „Gülle-Hotspots“ bekannt.“

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Zukünftig weniger Naturdenkmale im Hochsauerlandkreis

By adminRL at 11:40 am on Sunday, July 3, 2016

Was ist ein „Naturdenkmal“?
Das kann offenbar eine Sache der Definition sein. Berufen wir uns aber erst mal auf „Wikipedia“. In dem online-Lexikon steht:
„Ein Naturdenkmal ist ein natürlich entstandenes Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann ein einzeln stehendes oder vorkommendes Gebilde wie eine Felsnadel oder ein einzeln stehender Baum sein, undefinierten Umfangs wie eine Höhle oder auch ein Gebiet oder Gebilde mit einer beschränkten Fläche und einer klaren Abgrenzung von seiner Umgebung wie ein Felsengarten oder eine Wiese; letztere werden als flächenhaftes Naturdenkmal oder Flächennaturdenkmal bezeichnet.“

Naturdenkmal „Baum“
Wir konzentrieren uns hier und jetzt auf die Naturdenkmale „einzeln stehende Bäume“. Sie sind selbstverständlich auch im Hochsauerlandkreis besonders geschützt. Bis jetzt …
Denn,
bisher hieß es in der Verordnung, die “Untere Landschaftsbehörde trägt die Verkehrssicherungspflicht”.
Doch,
mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und den Grünen wurde in der Kreistagssitzung am 24.06.2016 genau dieser Satz gestrichen.

Warum?
Die Entscheidung fiel (offensichtlich) aufgrund einer Beschlussempfehlung der Kreisverwaltung. Die Verwaltung begründete sie mit den zunehmenden Kosten für die Pfleger der Naturdenkmale. Demnach differierten die Ausgaben in den letzten 5 Jahren teils erheblich. So wurden laut Angaben der Kreisverwaltung 2013 rund 15.000 Euro verausgabt. Im Jahr 2014 beliefen sich die Kosten mit rund 32.500 Euro auf mehr als das Doppelte.

Die Mehrheit beschließt
Die Mehrheit im Kreistag entschied, zahlreiche einzelne Bäume für nicht mehr Naturdenkmalwürdig zu erklären. Die Frage eines Kreistagsmitglieds der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), nach welchen Kriterien hierbei vorgegangen wurde, konnte die Verwaltung leider nicht beantworten.

Die Minderheit fragt
Die SBL/FW hatte sich am 07.06.2016, bezugnehmend auf die Verwaltungsvorlage 9/30, in der die Kosten für die für die Pflege der Naturdenkmale (ND) für die Jahre 2011 bis 2014 dargestellt worden sind, mit diesen 2 Fragen an den Landrat gewandt:
• Wie haben sich die Ausgaben für die Pflege von ND im Jahr 2015 entwickelt, und welche Tendenz zeichnet sich für 2016 ab?
• Von welchen Faktoren hängen die Unterschiede in den jährlichen Kosten ab?

Die Kreisverwaltung antwortete …
… mit Schreiben datiert auf den 08.06.2016:

„Sehr geehrter Herr Loos,

zur Entwicklung der Kosten für die Naturdenkmal-Pflege können die aktuellen Zahlen mitgeteilt werden:

2015 betrugen die Kosten 45.432,98 €. Die Naturdenkmal-Pflege im Innenbereich wurde mit 70% (12.306,63 €) durch das Land gefördert. 2016 wurde bisher eine Ausschreibung durchgeführt und Aufträge im Wert von 20.798,82 € vergeben. Davon sind 3.417,80 € Fördermittel, der Rest kann erstmalig aus Ersatzgeld aufgebracht werden. Sehr wahrscheinlich muss 2016 eine weitere Ausschreibung, allerdings in geringerem Umfang erfolgen.

Die Faktoren für die Kostenentwicklung sind
• die aktuellen Feststellungen an den Bäumen anlässlich der zweimal jährlich erfolgenden Kontrollen
• das zunehmende Alter der Bäume sorgt für immer mehr Gutachtenaufträge zur Standsichereit
• der Zeitpunkt der Aufträge (Unternehmensauslastungen bestimmen den Preis)
• Anzahl der Bäume im Innenbereich mit Landesförderung“

Unsere (Be-)Rechnung (für 2015)
Kosten
– 45.432,98 Euro
Landesmittel
+ 12.306,63 Euro
verbleibende Kosten
33.126,15 Euro (die der HSK getragen hat)

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Ermessensspielraum bei Windkraftzonen in Landschaftsschutzgebieten: Ministerium will Einzelfallentscheidungen zulassen

By adminRL at 7:03 am on Thursday, June 30, 2016

“111/IX” – Es handelt sich hierbei um eine lange, aber erst mal relativ harmlos wirkende Verwaltungsvorlage der Stadt Sundern zur Windenergie auf den Hellefelder Höhen.

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) knöpfte sich das Schreiben vor, weil u.a. auf Seite 4 (von 11) der Hochsauerlandkreis eine Rolle spielt. Es heißt da, der HSK habe keinen eigenen Ermessenspiel-raum bei der Frage der Landschaftsbildbewertung und bei der Anwendung eines Erlasses. Die SBL schickte dann prompt diese Anfrage an den Landrat:

„Arnsberg, 11.02.2016

Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Vorlage 111/IX der Stadt Sundern – Sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir nehmen Bezug auf die oben erwähnte Verwaltungsvorlage der Stadt Sundern und zitieren daraus von Seite 4 wie folgt:
„Der Hochsauerlandkreis teilte der Stadt Sundern mit Schreiben vom 24.11.2015 bezogen auf den neuen Erlass mit, dass vor Abgabe einer Stellungnahme zu allen Potentialflächen ein Abstimmungstermin zwischen Ministerium, LANUV und HSK in Bezug auf den Umgang mit den im Erlass getroffenen Aussagen zum Landschaftsschutz und insbesondere zum Landschaftsbild erforderlich sei. Dieser Termin hat am 21.01.2016 stattgefunden. Im Anschluss informierte ein Vertreter der Energieagentur die Stadt Sundern über den Verlauf des Gespräches. Demnach hätten das Ministerium und das LANUV unmissverständlich deutlich gemacht, dass der Unteren Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises kein eigener Ermessensspielraum zustehe und dies weder bei der Frage der Landschaftsbildbewertung, noch bei der Frage der Anwendung des Erlasses. Die Vertreter des Kreises hätten in dem Termin eine eigene rechtliche Einschätzung angekündigt, die sie vor einer abschließenden inhaltlichen und formalrechtlichen Positionierung abwarten wollten.”
Dazu möchten wir Sie fragen:
• Ist der Hochsauerlandkreis zwischenzeitlich zu einer eigenen rechtlichen Einschätzung dieses Sachverhalts gekommen?
• Wenn ja, wie ist das Ergebnis?
Wenn nein, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?
• Wie wollen Sie weiter verfahren, in Bezug auf den konkreten Vorgang und allgemein in solchen Angelegenheiten?“

Warten wir ab …
Weiter geht`s. Mit Datum vom 19.02.2016 schickte der HSK eine „Zwischennachricht“. Tenor: Der HSK halte den neuen Windkrafterlass des Landes NRE (WEE) nicht für rechtskonform. Die Anwendung dieser Bestimmungen hätte entscheidende Auswirkungen auf die beantragte Befreiung der Stadt Sundern von der Landschaftsschutzgebietsausweisung für den Bereich „Hellefelder Höhe“ und wäre darüber hinaus ein Präzedenzfall für alle Landschaftsschutzgebiete im HSK. Die Kreisverwaltung stünde bezüglich Klärung der rechtlichen Detailfragen in Kontakt mit dem zuständigen Ministerium.

Wir warteten ab …
…. mehr als zwei Monate nach der “Zwischennachricht”. Dann antwortete die Organisationseinheit „Untere Landschaftsbehörde, Naturparke, Jagd“, das Ministerium habe mit Erlass vom 06.04.2016 auf die vom Landrat des HSK geäußerten rechtlichen Bedenken gegen einzelne Erlassregelungen Stellung bezogen. Unter Berücksichtigung des Erlasses beantworte der HSK jetzt die Fragen der SBL/FW wie folgt:

„Bekanntlich ist das Verfahren für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen im sog. Windkrafterlass vom 04.11.2015 vom MKULNV landesweit festgelegt worden. Mit dem neuen Erlass wurde zum Einen die neue Rechtslage berücksichtigt und zum Anderen verfolgt der Erlass das Ziel, die Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen zu standardisieren und landesweit einheitlich zu gestalten.

Seitens des Hochsauerlandkreises war die Besorgnis geäußert worden, dass der Erlass das dem Träger der Landschaftsplanung obliegende Ermessen in den Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen ausschließt bzw. erheblich einschränkt. Diese Besorgnis teilt das Ministerium nicht. Die in § 67 BNatSchG angeführte unbestimmte Tatbestandsvoraussetzung „öffentliches Interesse” wird als eine ermessenslenke Konkretisierung eingestuft, gleichwohl wird hierdurch dem Planungsträger nicht die Möglichkeit zur Ausübung planerischen Ermessens genommen. Demnach wird auch vom Ministerium in begründeten Fällen immer eine Einzelfallentscheidung zugelassen, wonach die Interessen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausreichend berücksichtigt werden können.

Die als Ausfluss der Mediationsverfahren vereinbarte Verfahrensweise, alle von der Stadt Sundern vorgesehenen Windvorrangzonen hinsichtlich ihrer naturschutzfachlichen Problematik nochmals zu überprüfen, bin ich nachgekommen. Die auch in der Vergangenheit gegen die Vorrangzone 4.2 (Hellefelder Höhe Mitte) geäußerten naturschutzfachlichen Bedenken musste ich aber weiterhin aufrechterhalten. Dies ist auch mit der Erlassregelung vereinbar, weil eine Einzelfallentscheidung ausdrücklich zugelassen wird. Inwieweit letztendlich sich der Kreistag meinen geäußerten Bedenken anschließt, vermag ich nicht abzuschätzen. In diesem Zusammenhang ist auch anzuführen, dass nach meinem Kenntnisstand ein Ratsbeschluss zum sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie” bisher nicht vorliegt.

Auch bei den in den anderen kreisangehörigen Kommunen anhängigen Verfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen bzw. —vorrangzonen werde ich in begründeten Fällen eine Einzelfallprüfung vornehmen, eine grundsätzliche Freigabe der Landschaftsschutzgebiete für Windkraft ohne jegliche Prüfung halte ich für nicht zielführend.

Sollten über die vorstehenden Ausführungen hinaus zusätzliche Informationen gewünscht werden, steht Ihnen mein o.g. Mitarbeiter gern für weitere Fragen als Ansprechpartner zur Verfügung.“

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Soll nicht jeder alles lesen dürfen?

By adminRL at 10:57 pm on Sunday, June 5, 2016

Seit Wochen wird in der Tagespresse fast täglich über die Verzögerungen bei Planung und Bau der B7n berichtet, insbesondere über die Auswirkungen auf Altenbüren. Der Landrat nahm mit anderen CDU-Kreispolitikern und etwa 100 weiteren Personen unter großem Medienecho an einer Demonstration teil. Und die Landesstraßenbauverwaltung berichtete im Rat der Stadt Brilon über die notwendigen Umplanungen für die Trasse der Straße.
Wer nur auf die Tagespresse angewiesen ist, konnte den Eindruck gewinnen, dass die Belange des Umweltschutzes willkürlich viel höher als die Belange der in Altenbüren wohnenden Menschen bewertet würden, z.B. in diesem Bericht über die Ratssitzung: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-brilon-marsberg-und-olsberg/ernuechternde-fakten-fuer-b7n-bau-von-nuttlar-bis-brilon-id11821652.html.

Dass es auch eine andere wesentliche Ursache für die Umplanungen gibt, über die sogar schon mehrfach im Briloner Rat berichtet wurde, wird den Zeitungslesern vorenthalten. Ein Leserbrief zu den Zeitungsartikeln “Ernüchternde Fakten für den B7n-Bau” und “Der Mensch ist der Verlierer” vom 13.05.2016, der dieses Thema ansprach, erreichte die Zeitungsredaktion am 15.05., wurde aber nie veröffentlicht.

Daher hier der Inhalt:

Am Donnerstag nahmen zwei Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung an der Sitzung des Briloner Rates teil und berichteten über den aktuellen Planungsstand für die B7n. Die selben Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung waren bereits im Januar 2011 im Briloner Rat gewesen. Schon damals hatten die beiden Herren darauf hingewiesen, dass die Verzögerungen für die B7n mit einer großen Umplanung im Jahr 2010 begannen. Die war nötig geworden, weil der Tiefbrunnen Burhagen für die regelmäßige Trinkwasserversorgung ausgefallen war. Deswegen wurde der Altenbürener Trinkwasserbrunnen unverzichtbar und – wie am Donnerstag im Rat erneut bestätigt – die Trasse für die B7n musste um 8 Meter höher gelegt werden. Im damaligen Ratssitzungsprotokoll heisst es: ‘Er betont ausdrücklich, dass Wasser ein hohes Gut sei, welches nicht im Rahmen der Abwägungsmöglichkeiten weggewogen werden könne… Nunmehr sei der (Trinkwasserbrunnen) im betroffenen Gebiet existenziell notwendig und müsse erhalten werden. Aus diesem Grund müsse die Trasse höher gelegt werden.’

Vor dem Ausfall des Tiefbrunnen Burhagen hatten die damals im Rathaus Verantwortlichen – mit Unterstützung der Mehrheit des Rates – einem Nebenerwerbslandwirt genehmigt, in unmittelbarer Nähe dieses Tiefbrunnens im Briloner Süden ein Wohnhaus mit Stallungen zu errichten und Rinder zu halten. Bedenken der BBL wurden ignoriert. Anschließend kam es zu Verunreinigungen des vorher einwandfreien Wassers aus dem Tiefbrunnen Burhagen.

Wer jetzt beklagt, dass Menschen in den Dörfern wegen Umweltbelangen benachteiligt werden, sollte nicht die Vorgeschichte vergessen!

Reinhard Loos, Brilon
BBL-Ratsmitglied

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Demonstriert die CDU gegen sich selbst?

By adminRL at 4:26 pm on Sunday, April 24, 2016

Etwa 100 Teilnehmer hatte am Freitag Mittag ein Demonstrationszug in Altenbüren bei Brilon, der von CDU-Funktionären aus Olsberg, Schmallenberg und Brilon angeführt wurde. Es ging um Verzögerungen beim Neubau der B7n. Die Umgehungsstraße soll bewirken, dass der Fernverkehr nicht mehr durch Altenbüren fließt. Ein Filmbeitrag findet sich hier (bis 29.04.): http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit-suedwestfalen/video-demo-wegen-umgehungsstrasse-100.html
Zu den Rednern bei einer kleinen Kundgebung vor der Demo gehörte auch der Landrat.

DemoAltenbueren

Teilnehmer berichteten, dass von den Rednern die angeblich schleppende Planungspolitik des Landes NRW als Ursache für die mehrjährige Verzögerung für das Straßenbauprojekt kritisiert wurde.

Nun ist es ja verständlich, dass sich die Einwohner Altenbürens, das westlich von Brilon liegt, eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs wünschen. Aber warum es in den letzten Jahren mit der Planung nicht weiter ging, sollte man sich genauer anschauen. Denn bereits vor 9 Jahren gab es eine konkret geplante Trasse für die B7n im Norden von Altenbüren.
Doch dann begann eine Ereigniskette. Sie wurde dadurch ausgelöst, dass ein Briloner Immobilienmakler, der im Nebenberuf auch Rinder züchtet, im Jahr 2005 beantragte, seine Tierställe zusammen mit einer nicht ganz kleinen “Betriebsleiterwohnung” in den Außenbereich im Briloner Süden zu verlegen, in ein wunderschönes Umfeld. Trotz energischer Proteste der Bürgerliste in den städtischen Gremien erhielt er von der Stadt die Baugenehmigung für einen Standort im Wasserschutzgebiet, direkt neben dem Tiefbrunnen Burhagen. Denn die Mehrheit und der CDU-Beigeordnete wollten es so, und auch die Untere Wasserbehörde und die Untere Landschaftsbehörde des HSK verhinderten es nicht. Dieser Tiefbrunnen konnte bis zur Inbetriebnahme der Rinderhaltung jährlich 190.000 Kubikmeter einwandfreies Trinkwasser pro Jahr liefern, ohne jede chemische Aufbereitung. Das reichte für die Versorgung von 4.500 Einwohnern. Die Bauten des Immobilienmaklers entstanden noch umfangreicher als genehmigt, und seine Rinder hielten sich vorwiegend in der Nähe des Tiefbrunnens auf. Bald darauf stellte die Untere Wasserbehörde fest, dass der Tiefbrunnen verunreinigt war. Diese sehr ergiebige Trinkwasserquelle musste daher aus der regelmäßigen Trinkwasserversorgung der Stadt Brilon herausgenommen werden und dient nun nur noch der Notfallversorgung. Der Ausfall dieses Tiefbrunnens hatte zur Folge, dass nun ein fast 10 km entfernt liegender Tiefbrunnen bei Altenbüren neue Bedeutung erlangte, und das hatte Auswirkungen auf die B7n.

Wegen des Tiefbrunnens musste bereits im Jahr 2010 die Trasse für die B7n neu geplant werden, wie zwei Vertreter der Landesstraßenbauverwaltung am 13.01.2011 in einer Sitzung des Briloner Rates unter ausdrücklichem Hinweis auf die reduzierte Zahl der Tiefbrunnen erläuterten: “Die geplante Trasse … schneide in der bisherigen Planung das Grundwasser an… Nunmehr sei der (Tiefbrunnen) im betroffenen Gebiet existenziell notwendig und müsse erhalten werden. Aus diesem Grund müsse die Trasse höher gelegt werden.” Es folgte eine aufwändige Umplanung.
Dies hatte rein gar nichts mit Landespolitik zu tun, sondern ist lokal verursacht.
Ist das alles schon vergessen?

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Machen giftige Bohrschlämme einen großen Bogen um den HSK?

By adminRL at 2:46 pm on Sunday, April 17, 2016

Umweltorganisationen, Bund und Land

Mehrere Umweltverbänden ist anscheinend jetzt der Kragen geplatzt. Sie wollen endlich mehr Klarheit über die Lagerstätten von giftigen Bohrschlämmen haben.

Der BUND, die Deutsche Umwelthilfe und einige weitere nicht unbedeutende Umwelt-Organisationen schickten jetzt ein gemeinsames Schreiben an NRW-Umweltminister Johannes Remmel und seine Amtskollegen in den anderen Bundesländern. Denn zuständig für die Überwachung der Schlammgruben und die Entsorgung des Sondermülls sind die Länder. Dabei bezogen sich die Umweltverbände auf aktuelle Recherche-Ergebnisse von NDR und WDR, wonach es in Deutschland bundesweit womöglich mehr als 1.400 Bohrschlammgruben mit giftigen Abfällen aus der Erdöl- und Erdgasförderung gebe, darunter wahrscheinlich auch welche in NRW.

Hier der Fragenkatalog der Verbände:
„Wie viele Bohrschlammgruben bzw. Verdachtsflächen befinden sich in Ihrem Bundesland?
– Wo genau befinden sich die Bohrschlammgruben?
– Welche Maßnahmen zur Sanierung unternimmt die Landesregierung?
– Wie viel Kapazität steht auf den in Ihrem Bundesland befindlichen Deponien für gefährliche Abfälle (DK III-Deponien) für die Entsorgung der Bohrschlämme zur Verfügung?
– Wie bewerten Sie im Kontext dieser Entsorgungsproblematik den Einsatz von Fracking und die damit einhergehende geplante Ausweitung der Öl- und Gasförderung, die auf die Verabschiedung des Fracking-Gesetzespakets im Bundestag folgen würde?“

Die Minister wurden gebeten, die Fragen bis zum 30.04.2016 zu beantworten. Die Umwelt-organisationen planen im Mai eine Zusammenfassung der Antworten zu veröffentlichen.

Klick: http://www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/klima_und_energie/160411_bund_klima_energie_fracking_bohrschlamm_zweiter_offener_brief.pdf

SBL/FW und Hochsauerlandkreis

Der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die sich ja vor nunmehr 10 Jahren aufgrund eines Umweltskandals (PFT) gegründet hat, ist die „Bohrschlamm-Story“ auch nicht ganz geheuer. Ihre Mitglieder fragten sich, ob es auch im Hochsauerlandkreis Bohrschlammdeponien gibt. SBL-Fraktiohnssprecher Reinhard Loos schickte in den letzten Wochen gleich zwei schriftliche Anfragen zu diesem Thema an den Landrat.
Klick:
http://sbl-fraktion.de/?p=6589

Die zweite Anfrage der SBL/FW wurde nun auch mit: „Nein“ und „Keine“ beantwortet. Demnach sind also auf Deponien im HSK keine Bohrschlämme mit Arsen, Quecksilber und anderen hochgiftigen Substanzen!

Hier die Antwort des HSK vom 07.04.2016 auf die Anfrage der SBL/FW:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises; hier: Anfrage vorn 05.04.2016 zum Thema: Giftige Bohrschlämme

Sehr geehrter Herr Loos,

Ihre ergänzenden Fragen zu dem Thema „Giftige Bohrschlämme” beantworte ich wie folgt:

Frage:
Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 01 05 05 und 01 05 06 in Deponien im HSK abgelagert?
Antwort: Nein

Frage:
In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorübergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
Antwort: Keine

Frage:
Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 01 05 05 und 01 05 06?
Antwort: s. Antwort zu Frage 1“

In welchen Bundesländern und welchen Städten und Kreisen in den letzten Jahren LKW-Ladungen mit Bohrschlämmen abgekippt worden sind, wissen wir dann vielleicht im Mai? Ob sich dann neue Fragen stellen, das wissen wir noch nicht!

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on Machen giftige Bohrschlämme einen großen Bogen um den HSK?

Naturdenkmal in Amecke – Im Zweifel noch einmal nachfragen

By adminRL at 10:52 pm on Tuesday, April 12, 2016

Der Sachverhalt

In der Ortslage Amecke befindet sich am Sorpebach eine alte Eiche, die als Naturdenkmal geschützt ist. Im Bereich um die Eiche wurden jetzt umfangreiche Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen vorgenommen. Diese Maßnahmen dürften dazu führen, dass die Vitalität und die Lebensdauer des Baumes beeinträchtigt werden.

Die Naturdenkmalverordnung des Hochsauerlandkreises untersagt in § 2 solche Maßnahmen im Kronen- und Wurzelbereich eines Naturdenkmals ausdrücklich.

Der Hochsauerlandkreis hat die Aufgabe, diese Bäume im Auftrag der Öffentlichkeit zu erhalten und zu schützen. Die Folgekosten durch falsche Maßnahmen können erheblich sein und müßten wieder durch die Allgemeinheit getragen werden.

Die Fragen

Die Sauerländer Bürgerliste fragte deshalb bei der Unteren Landschaftsbehörde am 29.03.2016 folgendes nach:

1. Von wem wurden die Baumaßnahmen im Kronenbereich des Baumes genehmigt?
2. Wurden die entsprechenden Vorschriften und Normen für den Baumschutz auf Baustellen, die in der RAS-LP 4 und DIN 18920 festgelegt sind, eingehalten?
3. Wurde für die Baumaßnahmen im Kronenbereich eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung beantragt und erteilt? Wenn Ja: wann und von wem?
4. Wenn nein, welche Maßnahmen hat der Hochsauerlandkreis angeordnet, um die entstandenen Schäden wieder rückgängig zu machen?
5. Falls eine Befreiung von der Naturdenkmalverordnung erteilt worden ist, womit wurde dieser erhebliche Eingriff begründet? Wurden gutachterliche Stellungnahmen eingeholt?
6. Welche Maßnahmen wurden vom Hochsauerlandkreis angeordnet, um zukünftige Schäden am Baum und ein Nachlassen seiner Vitalität zu vermeiden?

… und erhielt mit Datum vom 29.03.2016 die Antwort.

Die Antwort

„Sehr geehrter Herr Loos,

für die Beantwortung Ihrer Fragen bedarf es der Klarstellung, dass Abgrabungen, Verfüllungen und Verdichtungen nicht im Kronenbereich eines Baumes durchgeführt werden können, sondern im Wurzelbereich. Somit werden Ihre Fragen als auf den Wurzelbereich bezogen beantwortet. (Anmerkung der Redaktion: Die Baumassnahmen finden zwischen Krone und Wurzeln statt!)

1. Es wurde keine Genehmigung, sondern eine Befreiung erteilt. Dafür ist die untere Landschaftsbehörde des HSK zuständig.
2. Die Vorschriften und Normen für Baustellen wurden in der Befreiung festgeschrieben.
3. Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt und die Maßnahmen von einem Mitarbeiter beaufsichtigt. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.
4. entfällt, da Befreiung erteilt wurde
5. Ein erheblicher Eingriff liegt gar nicht vor. Es ist die Spezialvorschrift des § 69 LG NW anzuwenden: Eine Befreiung kann nach § 69 Abs. 1 Buchst. aa) LG NW erteilt werden, wenn die Durchführung der ND-Verordnung im Einzelfall zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Abweichung mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist. Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. Somit liegt eine nicht beabsichtigte Härte vor. Die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden gewahrt, wenn die Auflagen eingehalten werden. Der Eingriff in die Lebensfunktionen des Baumes wird damit auf ein Minimum reduziert, so dass eine Befreiung erteilt werden kann.
6. Es wurden folgende Nebenbestimmungen festgesetzt:
– Das gesamte Bauvorhaben zur Errichtung der Zuwegung entsprechend Ihrem Antrag zum Flurstück 126 in der Flur 5 der Gemarkung Amecke ist unter Berücksichtigung der DIN 18920 (Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen) ohne Abgrabung oder sonstige mechanische Eingriffe in den Wurzelraum der geschützten Eiche auszuführen. Die Befahrung des Wurzelraumes außerhalb des geplanten Weges beziehungsweise dessen Inanspruchnahme im Rahmen der Baumaßnahme zur Lagerung von Geräten und / oder Material ist nicht zulässig. Die Entwässerung des Weges ist derart einzurichten, dass abfließendes Wasser dem Wurzelraum zufließt und nicht abgeleitet wird.
– Die Wegetrasse ist vor Beginn der Baumaßnahme im Gelände abzustecken.
– Vor Beginn der Bauausführung ist im Rahmen eines Ortstermins mit dem beauftragten Bauunternehmer und der Unteren Landschaftsbehörde die Detailausführung abzustimmen.“

Noch mehr Fragen

Manche Antworten kommen der SBL/FW etwas spanisch vor. Darum schickte Fraktionssprecher Reinhard Loos am 12.04.2016 eine weitere Anfrage an den Landrat. Hier ist sie:

“Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für Ihr Antwortschreiben vom 04.04.2016. Um den Sachverhalt weiter zu konkretisieren, bitten wie gleichzeitig um Antwort auf einige weitere Fragen.
• Unter 3. schreiben Sie: „Die Befreiung wurde am 22.02.2016 von den Inhabern des Wegerechts auf der betroffenen Fläche beantragt. Der vorzeitige Maßnahmebeginn wurde durch die untere Landschaftsbehörde genehmigt …. Die Befreiung konnte formal erst am 04.04.2016 erteilt werden, da der Landschaftsbeirat sich nicht geäußert hat und somit 6 Wochen Frist abzuwarten waren.“
Unsere Frage: Wann und wie wurde der Landschaftsbeirat in den Vorgang einbezogen?
• Unter 5. schreiben Sie: „… Ohne Befreiung wäre das Flurstück 126 nicht bebaubar. Das Wegerecht auf Flurstück 125 würde praktisch ausgehebelt. …“
Wir fragen: Handelt es sich bei der Zufahrt im Bereich des Naturdenkmals um die einzige mögliche Zuwegung zu diesem Gelände?
• Sie schreiben unter 6., dass “vor Beginn der Bauausführung” die Maßnahme mit der ULB abzustimmen ist. Die Befreiung der ULB stammt vom 04.04.2016. Da war die Ausschachtung und Schotterung für den Weg aber schon längst durchgeführt worden.
Wir fragen: Wann hat die Abstimmung der Baumaßnahme mit der ULB stattgefunden, und welche Ortstermine gab es?
• Grundlage der Bebauung ist offensichtlich ein von der Stadt Sundern aufgestellter Bebauungsplan aus dem Jahre 2005.
Frage: Wurde im damaligen Verfahren die Stadt Sundern durch den Hochsauerlandkreis auf die Problematik des Naturdenkmals aufmerksam gemacht und wurden alternative Zuwegungen untersucht?
• In anderen Kreisen ist es üblich bei solchen Maßnahmen, die Naturdenkmale beeinträchtigen können, gutachterliche Stellungnahmen einzuholen.
Warum hat der Hochsauerlandkreis in diesem Fall darauf verzichtet?
• Wann und wie oft war ein Mitarbeiter der Unteren Landschaftsbehörde vor Ort, um die Maßnahmen zu beaufsichtigen?”

Das Resümee ….
… ziehen wir später, wenn uns die Antworten auf die weiteren Fragen vorliegen.

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Kein Bohrschlamm aus Erdgas- und Erdölindustrie im HSK? – SBL/FW fragt noch einmal nach

By adminRL at 9:11 am on Tuesday, April 12, 2016

Keine Bohrschlämme aus Niedersachsen im HSK

„Nach Kenntnis des Abfallentsorgungsbetriebes des Hochsauerlandkreises wurden und werden keine Bohrschlämme auf Deponien im Hochsauerlandkreis abgekippt und gelagert.
Dem Abfallentsorgungsbetrieb des Hochsauerlandkreises sind solche Transporte nicht bekannt.“

So steht es in der Antwort der Kreisverwaltung vom 17.03.2016 auf eine Anfrage der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

So weit, so gut …
… oder auch nicht!?

Unterdessen wurden weitere Details zum Bohrschlamm-Skandal öffentlich. „taz.de“ schreibt am 29.03.2016 zu den Giftschlamm-Entsorgungs-Problem in Niedersachsen:
„Allein in Niedersachsen gibt es mehr als 500 „Verdachtsflächen“, auf denen die giftigen Bohrschlämme vergraben sein dürften, …. .
…. Deren Sanierung hat gerade erst begonnen – und mangels eigener Deponien bereits zu einem beispiellosen Sondermülltourismus geführt: Aus nur drei dieser Gruben wurden in den vergangenen zehn Jahren mehr als 700.000 Tonnen Schlamm geborgen und nach Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, ins Saarland und in die Niederlande gekarrt – das sind 18.000 Lkw-Ladungen.
Hauptabnehmer der giftigen Fracht war mit mehr als 330.000 Tonnen die vom Verwerter Remondis betrieben Sondermüll-Deponie in Hürth-Knapsack bei Köln. … „
Klick: http://www.taz.de/!5286864/

Die SBL/FW fragte also noch einmal im Kreishaus nach. Hier ist die Anfrage vom 05.04.2016:

„Thema: Giftige Bohrschlämme II

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Anfrage vom 08.03.2016 und möchten gleichzeitig einige ergänzende Fragen zum Thema „giftige Bohrschlämme“ stellen.
Im Abfallkatalog der Zentralen Reststoffdeponie Frielinghausen, gültig ab 01.02.2007, sind auch die (giftigen) Abfallarten 0105 05 (ölhaltige Bohrschlämme und –abfälle) und 0105 06 (Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten) aufgeführt. Folglich wäre die Deponierung der Bohrschlämme dort rechtskonform.
Nach unseren Informationen müssen diese als gefährlich eingestuften Abfälle im Rahmen der Vorab- und Verbleibs-Kontrolle elektronisch über einen Entsorgungsnachweis und einen Begleitschein erfasst werden, sofern keine Änderung der Deklaration in einen nicht gefährlichen Abfall erfolgt ist.
Unsere Fragen lauten:
• Wurde und wird laut Dokumenten wie Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen toxisches Material eingestuft als Abfallart 0105 05 und 0105 06 in Deponien im HSK abgelagert?
• In welcher Größenordnung und über welchen Zeitraum wurden und werden Abfälle der oben genannten Abfallarten seit dem Jahr 2012 bis heute nachweislich zur dauerhaften oder vorrü-bergehenden Lagerung in die Zentrale Reststoffdeponie Frielinghausen und/oder in andere Deponien im HSK transportiert?
• Aus welchen Bundesländern und anderen Staaten kamen und kommen die im HSK gelagerten Abfälle der Abfallarten 0105 05 und 0105 06?“

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Nitrat-Belastung – Im Hochsauerlandkreis gibt es keine Grenzwertüberschreitungen …

By adminRL at 11:02 am on Tuesday, March 1, 2016

… berichtete die Kreisverwaltung aufgrund einer Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW).

Die Lage in Deutschland
In vielen Gegenden Deutschlands steigt die Nitrat-Belastung im Grundwasser bedenklich an. Der Grund dafür liegt in der Überdüngung der Felder. Massentierhaltung produziert nicht nur Milch, Eier und Fleisch, sondern auch Gülle im Überfluss. Der Mist muss ja irgendwo hin. Im Zweifelsfall wird er als Dünger auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt.

Die Lage in NRW
Dieses Problem besteht, na klar, auch in NRW. Minister Remmel versucht gegen zu steuern. 2013 richtete es eine Datenbank ein. Hier soll nach entsprechender Meldung jeder, der or-ganische Düngemittel (Gülle, Mist, Gärreste) in Verkehr bringt, die Abnehmer dieses Materi-als und selbstverständlich auch die abgegebene Menge erfasst werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitete einen Nitrat-Bericht. Manche Ergebnisse stimmen nicht gerade optimistisch. So kam beispielsweise dabei heraus, dass in unserem Nachbarkreis Paderborn oberflächennahes Grundwasser eine sehr hohe Nitrat-Belastung von über 150 Milligramm pro Liter Grundwasser aufweist.
Der Grenzwert der deutschen Trinkwasserverordnung liegt bei 50 Milligramm pro Liter!

Die Lage in Hochsauerlandkreis
Dazu informieren wir hier und jetzt in Kurzform über das, was uns die Kreisverwaltung (mit Schreiben vom 25.01.2016) auf unsere schriftliche Anfrage (vom 05.01.2016) mitteilte:

• „Messwerte zur Nitrat-Belastung der Oberflächengewässer werden nach Auskunft des Landesamts für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW in der Regel 4- bis 6-mal pro Jahr beprobt.
• Auf der Basis der Messwerte in dem Monitoringzyklus 2009 – 2011 gibt es in den Oberflächengewässern im HSK keine Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm für Nitrat. Mit Blick auf Nitrat wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Ober-flächengewässer um HSK als „gut“ eingestuft.
• Auch im Bewirtschaftungszeitraum 2009 – 2015 wurde der chemische Zustand der berichtspflichtigen Oberflächengewässer im HSK hinsichtlich des Parameters Nitrat als „gut“ eingestuft. Zu einem generellen Anstieg der Nitratwerte in Richtung der UQN-Norm liegen mir für die Oberflächengewässer im HSK keine belastbaren Werte vor. Lediglich an drei Gütemessstellen liegt der gemessene Nitratwert zwischen 25 und 50 mg/l.
• Die UQN-Norm von 50 mg/l Nitrat wird an keiner im Hochsauerlandkreis gelegenen Messstelle überschritten.
• Die Überwachung der Messstellen obliegt dem Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Die gewonnenen Messwerte werden in landeseigene Da-tenbanken eingepflegt und sind nach Freigabe über das Portal ELWAS WEB abruf-bar.“

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Die Last ohne die weiße Pracht

By adminRL at 3:49 am on Tuesday, February 16, 2016

Ist Ski-Tourismus in Mittelgebirgslagen bald Geschichte?
Seit einigen Tagen wissen wir, auch die Bundesregierung geht von einer globalen Klimaveränderung aus. Laut der aktuellen Klimaprognosen resultiert daraus, dass sich die Schneegrenze um 300 m in die Höhe verlagert. Demnach soll bald nur noch jedes 10. Skigebiet in Deutschland schneesicher sein.
Klick: http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/schnee-in-deutschland-regierung-gibt-zwei-drittel-der-skigebiete-verloren-a-1076520.html

Noch mehr Kunstschnee?
Was das für die Wintersportgebiete im Sauerland bedeutet, lässt sich erahnen. Wie werden die Sportanlagen-Betreiber darauf reagieren? Beabsichtigen sie, dann noch mehr Beschneiungsanlagen einzusetzen? Unserer Meinung nach darf das nicht das Mittel der Wahl sein, allein schon aus dem Grund, weil die für die Kunstschnee-Produktion eingesetzten Energien und Ressourcen sich dann wiederum wie ein zusätzlicher Klimawandel-Turbo auswirken könnten.

Noch mehr Ressourcenverbrauch?
Zu den negativen Auswirkungen des nur noch mit Einschränkungen möglichen Ski-Tourismus in Winterberg gehören, so meinen wir, die Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt, sowie der immense Energie- und Wasserverbrauch, der für die Produktion von künstlichem Schnee benötigt wird. Denn nach unseren Recherchen verfügt die Wintersportarena Winterberg über ca. 450 „Schnee-Maschinen“ unterschiedlicher Effizienz und Bauart wie beispielsweise Eiskanone, Druckluftkanone, Schneelanze und Vakuum-Schneeerzeuger. Nach offiziellen Angaben sind sie auf rund 90 Prozent aller Pisten im Einsatz.

Noch mehr Fragen?

Die Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) bat mit Schreiben vom 11.02.2016 den Landrat bzw. die bei der Kreisverwaltung angesiedelte Untere Landschaftsbehörde um die Beantwortung einiger Fragen im Zusammenhang mit der künstlichen, weißen Winterpracht:
1. Mit welcher Begründung wurde in wie vielen Fällen, für welche Standorte jeweils wann der Einsatz des „All Weather Snowmakers“ und der „Snowfactory“ von Ihrer Behörde genehmigt?
2. Sind die Namen der Betreiber und die Standorte aller „Schnee-Kanonen“ in einer öffentlich zugänglichen Datenbank einsehbar? Wenn ja, in welcher?
3. Gibt es Hinweise darauf, dass das umstrittene Produkt SnoMax in Skigebieten im Sauerland eingesetzt wurde und wird? Gab oder gibt es entsprechende Überprüfungen, z.B. mittels Schneeproben durch Labortests?
4. Wie hoch sind die Investitionen, die in den letzten 10 Jahren seitens der öffentlichen Hand in die Skigebiete in und um Winterberg flossen?
5. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde den Energie- und Ressourcenverbrauch durch die Produktion von Kunstschnee?
6. Wie beurteilt die Untere Landschaftsbehörde mögliche Umweltbeeinträchtigungen, z.B. durch Beeinflussung des Grundwasserspiegels aufgrund des enormen Wasserverbrauchs und eventuelle Veränderungen des Bodens?
7. Gibt es Erkenntnisse, ob es durch das Schmelzwasser des Kunstschnees zur Vermehrung von Bakterien in Quellen, Bächen und im Grundwasser kommt?
8. Sind Ihnen Hinweise über Auswirkungen auf Pflanzen und Tiere bekannt? Wenn ja, welche?

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Minister Remmel will eine Reduzierung der Nitrat-Belastung – Wir wollen das auch!

By adminRL at 1:17 am on Wednesday, January 13, 2016

Deshalb fordert der NRW-Umweltminister eine neue Düngeverordnung. Wir fordern sie auch!
Denn die Nitrat-Belastung im Grundwasser steigt und steigt und steigt. Darüber berichtete nicht nur das NRW-Umweltministerium, sondern auch „Water4life“ und der WDR und viele andere:
Klick:
http://water4life-blog.info/krebsgefahr-durch-trinkwasser.html
http://www1.wdr.de/themen/verbraucher/themen/gesundheit/nitrat-grundwasser-100.html
https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-wasser/grundwasser/grundwasserschutz/grundwasser-und-landwirtschaft

Das NRW-Umweltministerium hat Maßnahmen ergriffen. Im Jahr 2013 richtete es eine Datenbank ein, in der jeder, der organische Düngemittel (Gülle, Mist, Gärreste) in Verkehr bringt, sowie die Abnehmer dieses Materials und die abgegebene Menge nach entsprechender Meldung erfasst werden sollen.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) erarbeitete einen Nitrat-Bericht. Er ergab u.a., dass in unserem Nachbarkreis Paderborn oberflächennahes Grundwasser eine sehr hohe Nitratbelastung von über 150 Milligramm pro Liter Grundwasser aufweist.

Der WDR stellte (siehe oben angegebenen Link) einen Bericht und eine Karte ins Internet ein, woraus hervorgeht, dass im Hochsauerlandkreis bis zu 20 Prozent der privaten Trinkwasserbrunnen erhöhte Nitratwerte aufweisen. Der WDR verweist hier auch auf den Nitratbericht NRW 2014. Der zeigt für den HSK in zwei Bereichen (die beide an den Kreis Paderborn grenzen) offenbar deutlich erhöhte Nitratwerte auf.

„Water4life“ sieht in Deutschland „einen der größten Trinkwasserverschmutzer der EU“. Nitrat-Grenzwerte seien bei der Hälfte aller Messstellen erhöht. Brüssel warne massiv vor Krebsgefahren durch Nitrat im Trinkwasser. In Folge von Massentierhaltung und Gülletourismus komme es zu einer Überdüngung der Felder. Von den Pflanzen nicht aufgenommene Nährstoffe gerieten als Nitrat in unsere Gewässer. Der Bundesverband für Energie und Wasserwirtschaft schlage Alarm und kritisiere die Blockadehaltung der Politik. Sie habe der Agrar- und Biogas-Lobby das Zepter überlassen. Die Kontrollen blieben mangelhaft.
Ende der Zitate – Zurück zur Situation im Hochsauerlandkreis.

Die SBL-Fraktion schickte am 5. Januar 2016 diese „Nitrat-Anfrage“ an den Landrat und an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten:

„Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
Wir bitten Sie zu beantworten:
1. Wie häufig, wann und an welchen Messstellen im HSK werden die Nitratwerte des Oberflächenwassers überprüft?
2. Wie sind die letzten Ergebnisse?
3. Sind die Nitrat-Werte in den letzten 5 Jahren angestiegen?
4. Wenn ja, wo sind die Messwerte besonders hoch?
5. An welchen Messpunkten liegen sie unter den gesetzlich zulässigen Grenzwerten?
6. Wer führt die Untersuchungen durch und wie werden sie dokumentiert?“

Klar, wenn die Antwort aus dem Kreishaus da ist, werden wir wieder berichten ….

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Alle Jahre wieder: Weihnachtsbäume!

By adminRL at 2:09 pm on Monday, November 2, 2015

Man kann sie mögen oder auch nicht, eins ist sicher, sie sind aus dem Sauerland nicht wegzudenken – die Weihnachtsbäume.
Man kann ihren Anblick lieben oder auch nicht, eins lässt sich nicht wegdiskutieren, ein Segen für die Umwelt sind sie nicht – die Weihnachtsbaum-Monokulturen.

Nur ein Aspekt von vielen: Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) warnte im Dezember 2014, in den Nadeln von mehr als jedem zweiten Weihnachtsbaum seien Rückstände von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat oder Prosulfocarb nachweisbar. Der BUND erklärte dazu:
„Diese Agrargifte sind starke Wasserschadstoffe und können auch beim Menschen gesundheitliche Auswirkungen hervorrufen. Glyphosat steht im Verdacht Krebs zu fördern und die Embryonalentwick-lung zu schädigen. Prosulfocarb ist sehr giftig für das Nervensystem und Glyphosat ist akut toxisch für Wasserorganismen. Die Stoffe können nach Angaben der Hersteller in Gewässern längerfristig schädliche Auswirkungen haben.“
Klick: http://www.bund.net/nc/presse/pressemitteilungen/detail/artikel/bund-test-mehr-als-jeder-zweite-weihnachtsbaum-mit-pestiziden-belastet/

Wie es scheint, haben sie die Sauerländer/innen in ihr Schicksal ergeben und tolerieren die Ausweitung des Weihnachtsbaumanbaus mit all seinen Folgen. Die mal mit so viel Elan gestartete Bürgerinitiative „Giftfreies Sauerland“ aus Bestwig ist mitsamt ihrer Homepage und all den Informationen und Diskussionsbeiträgen in der Versenkung verschwunden. Schade! Warum?

Nun gut, dann greifen wir das Thema auf. Alle Jahre wieder …. schreiben wir den Landrat und den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten an. In diesem Jahr fassten wir uns kurz. Hier ist unsere Anfrage:

“Anfrage gemäß § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistags
Thema: Ausweitung der Weihnachtsbaum- und Schnittgrün-Flächen im Hochsauerlandkreis

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender,
im Gegensatz zu den vergangenen Jahren stehen Weihnachtsbaum- und Schnittgrünflächen nicht mehr im Fokus der Öffentlichkeit. Nichts desto trotz geht nach unserer Beobachtung die „Monokultisierung“ unserer Landschaft sowohl inner- wie außerhalb des Waldes weiter voran, mit allen Nachteilen, Gefahren und Folgen für Mensch und Umwelt.
In Ihrem Schreiben vom 07.11.2014 antworteten Sie uns auf unsere Anfrage vom 30.09.2014, die Zuständigkeit für die Genehmigung von außerhalb des Waldes liegenden Flächen sei auf die Untere Landschaftsbehörde (ULB) des HSK übergegangen. Sie gingen seinerzeit davon aus, dass sich die Gesamtgröße der Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen im HSK außerhalb des Waldes auf eine Fläche von ca. 10.000 ha beliefen.

• Wie ist der Stand jetzt? Sind seit November 2014 weitere Flächen außerhalb des Waldes für den Anbau von den Weihnachtsbaum- und Schmuckreisig-Kulturen dazu gekommen?

• Wenn ja, wie viele und in welcher Größenordnung? Wo liegen die „Hotspots“?

• Welche neuen Erkenntnisse haben Sie über nachteilige Folgen, wie Bodenerosion und Ausmaß und Schäden durch den Einsatz von Chemikalien etc., als „Nebeneffekt“ dieser Monokulturen?”

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SBL fragt nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf kreiseigenen Grundstücken …

By adminRL at 6:37 pm on Friday, July 17, 2015

„Wissenschaftler warnen vor dem weltweit am häufigsten eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Die Weltgesundheitsorganisation ist der Auffassung, dass das Pflanzengift der Firma Monsanto wahrscheinlich krebserregend ist. Aufgrund des öffentlichen Drucks soll in der EU die Zulassung von Glyphosat, der Basis für Roundup, überprüft werden. In einigen Ländern, z.B. in den Niederlanden, wird von offizieller Seite ein Verbot von Glyphosat bzw. Roundup in Erwägung gezogen.
Bitte beantworten Sie:
• Welche Pflanzenschutzmittel (Handelsname/Hersteller) wurden wo und in welchen Mengen in diesem Jahr auf kreiseigenen Grundstücken aufgebracht bzw. sollen in den nächsten Monaten eingesetzt werden?“

…. und erhielt im Juni aus dem Kreishaus diese Antwort:

„Ihre Anfrage gern. § 11 Gesch0 für den Kreistag des Hochsauerlandkreises v. 05.05.2015;
hier: Pflanzenschutzmittel auf kreiseigenen Grundstücken

Sehr geehrter Herr Loos,

im Jahr 2015 wurde bisher kein Pflanzenschutzmittel eingesetzt.
Sollte in Zukunft ein Herbizid zum Einsatz kommen, wird darauf geachtet, dass nur ein zugelassenes Mittel verwendet wird.“

Filed under: LandschaftsschutzComments Off on SBL fragt nach dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf kreiseigenen Grundstücken …
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