Der Zeugenauftritt von H. Friedrich vor dem Paderborner Landgericht hat den wegen der Verklappung von Industriemüll im Einzugsgebiet von Möhne und Ruhr Angeklagten sehr geholfen. Laut Berichterstattung vom 27.1.2013 stellte Harald Friedrich vor Gericht folgende wesentlichen Behauptungen auf:
1. Die Angeklagten der Fa. GW Umwelt u.a. wären nicht die Richtigen, sondern „Kleindealer“, hinter denen sich die Großen verstecken, obwohl er die Angeklagten nicht so ganz aus der Verantwortung nehmen will („..das Ausbringen belasteter Klärschlämme auf Äckern sei für ihn eine fürchterliche Umweltsauerei“)
2. der Kreis Soest, der Hochsauerlandkreis und die Bezirksregierung Arnsberg wären „mehr als salopp“ mit der Biomüll VO umgegangen und hätten auf erforderliche chemische Untersuchungen ausdrücklich verzichtet.
3. Die Bezirksregierung Arnsberg hat im Herbst 2006 falsche Messdaten („händisch verändert“, sprich: gefälscht) vorgelegt „einer der übelsten Manipulationen, die ich jemals gesehen habe“, so seine Aussage !
4. Die hohe PFT Belastung der Möhnetalsperre wurde nicht durch den mit Industriemüll angereicherten “Bodenverbesserer“ der Fa. GW Umwelt , sondern durch PFT verseuchte Klärschlämme aus den Kläranlagen des Ruhrverbandes verursacht, die mit Behördenwissen seit über 20 Jahren im Kreis Soest und im Hochsauerlandkreis auf Feldern als Dünger ausgebracht oder zwischengelagert wurden. Hunderttausende von Tonnen Klärschlamm über deren Zusammensetzung nichts bekannt sei, seien so über Jahre auf viele hundert Flächen in der Nähe der Möhne gelangt und kämen somit sehr wohl für die 2006 festgestellte Verunreinigung des Wassers in Rhein, Ruhr und Möhne infrage.
5. In weiteren Berichten zu seiner Zeugenaussage wird H. Friedrich dahingehend zitiert, dass er errechnet habe, dass das die Möhnetalsperre damals 90 kg PFT enthalten habe, aber aus dem Feld bei Brilon Scharfenberg täglich nur 27 g PFT abgeflossen seien. Dies sei der Beleg dafür, dass es andere Quellen für die Belastung der Talsperre und des Trinkwassers geben musste, eben die besagten Klärschlämme des Ruhrverbandes.
Hierzu folgende Feststellungen:
Zu 1.
Es sind die verschiedenen Ebenen zu beachten. Vor Gericht stehen die Unternehmer Gebrüder W. und diverse Helfershelfer, denen auf solider Faktenbasis vorgeworfen wird, PFT belastete Abfälle aus Belgien und PFT belastete Klärschlämme aus den Niederlanden angenommen, mit anderen Materialien entsprechend Bioabfallverordnung zu einem Produkt zusammengemischt zu haben, das als „Bodenverbesserer“ unter dem Markennamen „Terrafarm“ vermarktet und gezielt an Landwirte abgegeben wurde. In der Folge wurde das Produkt auf insgesamt 1300 landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht. Es wurde analytisch nachgewiesen, dass die hohe Belastung von Möhne, Möhnetalsperre,
Abfluss der Talsperre, des hier gewonnenen Trinkwasser und nachfolgend Ruhr mit der PFT Komponente PFOA zu über 90 % (99,7% laut LANUV) aus eben diesem „Bodenverbesserer“ (siehe auch zu 4. und 5.) stammt. Über das Trinkwasser wurde in den Städten Neheim-Hüsten und Arnsberg in Studien eine um den Faktor 7 bis 8 erhöhte Blutserumbelastung der Menschen mit PFOA, einem Stoff, der nachgewiesenermaßen leberschädlich und fruchtschädigend ist sowie im Verdacht steht, krebsfördernd zu wirken. Dies ist per se eine Straftat, die aufgeklärt und geahndet werden muss.
In einem weiteren Verfahren mögen andere beschuldigt werden, die an der Verbreitung dieser Stoffe, deren Produktion und ordnungsgemäße Anwendung ja nicht verboten ist oder war, Verantwortung tragen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, wieso angesichts der Faktenlage mit dem Verweis auf ominöse „Große“ die Verantwortung der Beschuldigten relativiert wird („Kleindealer, hinter denen sich die Großen verstecken“).
Zu 2.
Zum Vollzug der Biomüll VO von 1998 gibt es eine NRW Verwaltungsvorschrift (VV) aus dem Jahre 2002, entwickelt unter der Verantwortung von Abteilungsleiter Harald Friedrich im damaligen Umweltministerium. Diese VV resümierte, dass die Verwertung von Bioabfällen weitgehend geregelt sei, grenzt diese zu anderen Rechtsbereichen ab, enthält keinerlei substantielle Regelungen zur Überwachung und Verwertung und verzichtet auch darauf, eine Bündelungsinstanz für NRW vorzugeben. Hierdurch hätten wenigstens Übersicht und Dokumentation über Abfallarten, Herkunft, Verbringung sowie Ort und Verwendung im Land erreicht werden können.
Genau an dieser VV zur Biomüll Verordnung ist der BUND seinerzeit mit seinen frühzeitigen Hinweisen auf die angekarrten Gifte gescheitert, siehe:
„Eine 2006 erfolgte Strafanzeige der Naturschützer (..des BUND) gegen den Kreis Soest und die Stadt Rüthen, die Beihilfe zur Gewässer und Bodenverunreinigung geleistet hätten, weil bekannt gewesen sei, dass das ausgebrachte Material belastet war, wies jedoch sowohl die Staatsanwaltschaft Arnsberg sowie die Generalstaatsanwaltschaft Hamm ab.
Die Behörden, die damals für die Bodenverbesserer aus dem Hause GWU die Vorgaben der Bioabfallverordnung zur Anwendung gebracht hatten, hätten sich nicht schuldhaft verhalten, sondern allen gesetzlichen Vorschriften entsprechend, so die Strafverfolger.“ (Berichterstattung Neue Westfälische vom 22.12.12.)
Konkret: Die damalige Strafanzeige des BUND gegen den Kreist Soest wegen der laxen Untersuchung und Bearbeitung der Beschwerden von Vita Nolte (OG Kallenhardt) u.a. wurde von der Staatsanwaltschaft Paderborn und Hamm zurückgewiesen, weil die Behörden eben damals alles untersucht hatten, was letztlich diese unzureichende VV von H. Friedrich vorgab Es stand also nicht in der VV, dass im Zweifels- und Verdachtsfall auf dieses und jenes zu untersuchen ist, z.B. Parameter der Klärschlamm-VO, sondern es waren nur Werte angegeben, die für Biomüll einzuhalten sind. (Grenzwerte verschiedener Schwermetalle, Nährstoffgehalt und gesamtorg. Kohlenstoff)! Dies wurde überprüft und deren Einhaltung festgestellt, dann gab es den Persilschein der Behörde und auch unsere Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Hamm lief ins Leere.
Zu 3.:
Harald Friedrich wird aufgefordert, seine Behauptung von Manipulationen durch die Bezirksregierung, dass diese „falsche Messdaten („händisch verändert“) vorgelegt hat, zu belegen.
Seine Aussage, „einer der übelsten Manipulationen, die ich jemals gesehen habe“, muss belegt und bewiesen werden, auch um Klarheit über eventuelle Machenschaften oder gravierende Fehler der Behörde im Bezug auf sensible Umweltdaten zu erhalten. Sollten sich diese Vorwürfe erhärten lassen, sind entsprechend Konsequenzen einzufordern . Hierbei ist auch zu differenzieren, ob diese behaupteten Manipulationen Auswirkungen auf die Beurteilung der PFT Belastung an Möhne und Ruhr hatten oder nicht. Dies müsste ggf. dargelegt und korrigiert werden.
Sollte dagegen der Vorwurf von H. Friedrich nicht belegbar sein, wird die Bezirksregierung Arnsberg aufgefordert, entsprechende Konsequenzen, auch strafrechtlicher Art (Strafanzeige) zu ziehen.
Ggf. wird der Landesvorsitzende des BUND eine solche Strafanzeige einreichen.
Zu 4. und 5.
2010 hat das LANUV in einer zusammenfassenden Bewertung der PFT Problematik (LANUV Fachbericht Nr. 34) festgestellt, dass 60 bis 95% der PFT Belastung in der Möhne vor den Sanierungsmaßnahmenalleine auf die durch Abfälle der GW Umwelt belasteten Fläche in Brilon Scharfenberg zurückzuführen waren (S.40). Zahlreiche Messdaten aus den entsprechenden Zeiträumen belegen, dass die von dieser Fläche über die Steinbecke abgespülten PFT Frachten je nach Niederschlagsintensität zeitweise über 500g/Tag betrugen. Festgestellt wurde die Belastung dieser Fläche Mitte 2006, es ist aber davon auszugehen, dass bereits 2 Jahre vorher der PFT-haltige Müll der Fa. GW Umwelt dort aufgebracht wurde und insbesondere bei Starkregen entsprechend ausgewaschen und über Steinbecke und Möhne in die Talsperre eingetragen wurde. Es hat also auch schon zwischen 2004 und 2006 immer wieder von Niederschlägen abhängige, heftige Schübe des belasteten Materials aus der Fläche in den Vorfluter (Steinbecke/Möhne) gegeben. Dies erklärt, wieso ein Wert von bis zu 90 kg dieser Stoffe in die Möhnetalsperre gelangt sein kann, wobei diese Berechnung sehr von Zufluss/Abflussverhältnissen und Betrachtungszeitraum abhängig ist. In jedem Fall ist es vor diesem Hintergrund absolut unverständlich und wissenschaftlich fragwürdig bzw. willkürlich, wieso H. Friedrich einen Wert von max. (oder durchschnittlich) 27 g PFT Verbindungen /Tag , der von der Fläche in
Scharfenberg abgegeben wurde, zugrunde legt. Hiervon ausgehend behauptet er dann erneut, die Belastung der Möhnetalsperre hätte andere Gründe, nämlich die Schlämme des Ruhrverbandes !
Der Ruhrverband entsorgt ausweislich seiner Abfallbilanz 2008 seit 2003 den weitaus größten Teil (>80% bis zuletzt 100%) seiner Klärschlämme in Verbrennungsanlagen, denen auch sukzessive zwischengelagerter Schlamm zugeführt wurde. 2003, 2004 wurden daher nur noch relativ geringe Klärschlammmengen des Ruhrverbandes im Gelände verbracht, der entsprechend KlSchlVO genau lokalisiert und untersucht wurde, ganz im Gegenteil zu dem allerorten angebotenen und kräftig aufgebrachtem „Bodenverbesserer“ der GW Umwelt (1300 Flächen!).
Also: (Frühere) Ausbringungsflächen und Zwischenlager für Ruhrverbandsschlämme dürften bekannt sein, wo sind die Belege für Herrn Friedrichs Theorie?
Man möge sich im Übrigen im Ruhrgütebericht 2011 http://www.awwr.de/fileadmin/download/download_2012/ruhrguetebericht_2011.pdfdie Seiten 91 – 92 (92/93 im Internet) anschauen und erklären, wieso dann nach Sanierung (Sickerwasserbehandlung) der Fläche Brilon – Scharfenberg die Werte in der Möhne und in der Talsperre kontinuierlich runtergingen. Siehe ebenso S. 41 im LANUV Fachbericht 34. Hierzu trugen auch andere Maßnahmen bei, wie der Bodenabtrag einer erheblich mit dem Industriemüll der GWU belasteten Fläche bei Rüthen, aber hinsichtlich Maßnahmen gegen abgelagerten Klärschlamm des Ruhrverbandes irgendwo ist mir zumindest nichts bekannt.
Was ist der Hintergrund von Harald Friedrichs Intervention?
Das Problem ist, dass H.F. einerseits in einer Reihe von Punkten Recht und durchaus Verdienste hat, es auch vom Übelsten ist, was man ihm angetan hat, aber er andererseits einfach bestimmte Fakten nicht wahrhaben will und verschwörungstheoretisch unterwegs ist. Bedingt durch die Erfahrung seine wichtige Funktion und Aufgabe im Umweltministerium verloren zu haben und viele Wochen völlig ungerechtfertigt in Haft verbracht zu haben, ist Harald Friedrich offensichtlich von Rachedurst und Rechthaberei zerfressen und bar jeder Objektivität . Die Frage ist nur, gegen wen sich sein Rachefeldzug richtet? Bezirksregierung, Kreis Soest, Uhlenberg und Schinck, Ruhrverband, Gelsenwasser ?
Nach meinem Eindruck sprechen die Fakten eindeutig gegen Friedrichs Thesen, sein Rachefeldzug wird diesen daher nichts anhaben können. Im Endeffekt wäscht er die Müllverklapper von GW Umwelt und ihre Helfershelfer rein. Mit seinem unqualifizierten Rundumschlag sorgt er für gehörige Verwirrung aller, die nicht die Details der PFT Problematik beurteilen können und erzeugt beim Gericht den Eindruck einer widersprüchlichen Einschätzung der Sachlage durch die Experten.
Wie das ausgehen könnte? Harald Friedrich hat in jedem Fall eine erhebliche Mitschuld an einer weiteren Verzögerung des Prozesses, u.U. trägt er sogar zu einem Freispruch mangels Beweisen bei (Im Zweifel für den Angeklagten) oder er sorgt für eine geringere Strafe der GW Umwelt wegen geringerer Schuldzumessung.
Damit beantwortet sich die schon die ebenfalls zu stellende Frage, wem sein zweifelhaftes Manöver nutzt. Den Gebrüdern W. und ihren Helfershelfern schon, der Wahrheit jedenfalls nicht, aber wie nutzt es Harald Friedrich ?
Paul Kröfges, Landesvorsitzender BUND NRW e.V.
Windeck, 07.02.2013