Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft

By admin at 8:06 am on Friday, September 4, 2020

Heute tagt der Kreistag des HSK, ab 15 Uhr in der Konzerthalle Olsberg. Es geht u.a. um den Jahresabschluss 2019, um die Aktualisierung der Pflegebedarfsplanung und um die Einrichtung mehrerer neuer Bildungsgänge an den Berufskollegs des HSK.

Ein sehr wichtiges Thema ist das Sanierungskonzept für den Flughafen Paderborn/Lippstadt. Der HSK ist einer der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH. Die wirtschaftliche Lage dieses Flughafens war bereits vor der Corona-Pandemie schlecht und hat sich seitdem weiter verschlechtert. Die Liquidität reicht nur noch für etwa einen Monat, so dass nun ein Insolvenzantrag ansteht. Die Einleitung des Insolvenzverfahrens wurde vom Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter bereits beschlossen. Aus den in anderen Kreisen veröffentlichten Zahlen ist bekannt, dass der HSK etwa 1 Mio Euro als Starthilfe für die Sanierung aufbringen muss. Die generelle Perspektive des Flugverkehrs im allgemeinen und der Regionalflughäfen im besonderen ist schlecht.

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter ihren Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (am 03.09.2020).

Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun geklärt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesell­schafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäfts­anteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann. Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Bielefeld und dem Kreis Paderborn wurden erst gestern am Tag der Ratssitzung getroffen. Die Stadt Bielefeld zahlt an den Kreis Paderborn für den Ausstieg etwa 2,52 Mio Euro; auf die Anteile des HSK übertragen entspricht dies 1,68 Mio Euro.

Nachdem nun der Ratsbeschluss aus Bielefeld und die konkreten Bedingungen des Ausstiegs bekannt sind, hat die SBL für die heutige Sitzung des Kreistags des HSK beantragt, diesen Beschluss auch auf den HSK zu übertragen. Der von der SBL schon lange geforderte Ausstieg aus der Flughafen-Gesellschaft ist jetzt konkret möglich und sinnvoll.

Hier der Inhalt des Antrags der SBL vom 03.09.2020:

Zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1539 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:

“Der Kreistag des HSK schließt sich dem Beschluss des Rates der Stadt Bielefeld in öffentlicher Sitzung vom 03.09.2020 an und überträgt ihn auf den HSK:
1. Die Stadt Bielefeld ist sich ihrer Verantwortung gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH sowie gegenüber ihren Mitgesellschaftern bewusst. Sie wird ihre Verpflichtungen, die sich insbesondere aus dem Vertrag über die finanzielle Beteiligung der Gesellschafter an den hoheitlichen Tätigkeiten der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH ergeben, vertragsgemäß erfüllen.
2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung. Der Übertragung der Geschäftsanteile an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH an den Kreis Paderborn unter Zuzahlung eines einmaligen Betrages in Höhe von 2,517 Mio. € wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verträge auszuhandeln und abzuschließen.
Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses des Anzeigeverfahrens bei der Bezirksregierung Detmold.

Dabei sind die in den Ziffern 2 und 4 genannten Beträge um 1/3 zu reduzieren, weil die Geschäftsanteile des HSK um 1/3 geringer sind als die Anteile der Stadt Bielefeld.”

Begründung und Erläuterung:

In den letzten Wochen haben bereits drei der sieben kommunalen Gesellschafter der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH ihren Ausstieg aus der Gesellschaft beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.2020), der Kreis Lippe (am 27.08.2020) und die Stadt Bielefeld (heute).
Im Rahmen der Beschlussfassung des Rates der Stadt Bielefeld am 03.09.2020 wurde nun erstmals öffentlich bekannt, dass und zu welchen Bedingungen ein kommunaler Gesellschafter aus der Flughafen Paderborn-Lippstadt GmbH aussteigen und seine Geschäftsanteile an den Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter übertragen kann.
Die konkreten Vereinbarungen und ihre Begründung ergeben aus der anliegenden Drucksache 11591/2014-2020/1 der Stadt Bielefeld vom 03.09.2020 und dem ebenfalls anliegenden “Vorschlag zur endgültigen Einigung zum Erwerb von Gesellschafteranteilen an der Flughafen GmbH von der Stadt Bielefeld durch den Kreis Paderborn” vom 03.09.2020. Beide Vorlagen wurden erst nach der Sitzung des Haupt-, Wirtschaftsförderungs- und Beteiligungsausschusses der Stadt Bielefeld erstellt, die am 02.09.2020 stattfand, sind also sehr aktuell.
Der Hochsauerlandkreis sollte ebenfalls endgültig aus dieser Gesellschaft aussteigen, um nicht absehbare und dauerhafte finanzielle Belastungen zu vermeiden, die andernfalls wegen der desolaten Lage der Gesellschaft zu erwarten sind.

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Flughafen Paderborn/Lippstadt,Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on SBL beantragt Ausstieg des HSK aus der Flughafen-Gesellschaft

Wer bleibt über?

By admin at 10:44 pm on Tuesday, September 1, 2020

Sieben kommunale Gesellschafter hat der Flughafen Paderborn/Lippstadt bisher. Zwei von ihnen haben in den letzten Wochen bereits ihren Ausstieg beschlossen: der Kreis Gütersloh (am 10.08.) und der Kreis Lippe mit Sitz in Detmold (am 28.08.). Der dritte dürfte am Donnerstag (03.09.) folgen: Dann tagt der Rat der kreisfreien Stadt Bielefeld. Im öffentlichen Teil der Sitzung geht es um die Beteiligung der größten ostwestfälischen Stadt am Flughafen.

In der Beschlussvorlage von Bürgermeister und Verwaltung für den Rat heisst es u.a.:
“2. Die Stadt Bielefeld übernimmt keine neuen finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH, die über die bereits bestehenden Zahlungspflichten hinaus gehen.
3. Die Vertreter der Stadt Bielefeld in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH werden angewiesen, den vorstehenden Beschluss der Stadt Bielefeld bei den Beschlussfassungen in den Gremien der Gesellschaft zu beachten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veräußerung und Übertragung der Geschäftsanteile der Stadt Bielefeld an der Flughafen Paderborn / Lippstadt GmbH im Nennwert von 588.200,00 € an den Kreis Paderborn vorzubereiten. Die vollständige Beendigung von Zahlungspflichten und Haftung der Stadt Bielefeld mit Übertragung der Anteile ist dabei Voraussetzung.”

Die Stadt Bielefeld hält etwa 6 % der Geschäftsanteile am Flughafen. Im Falle der Annahme des Beschlusses sollen sie alle an den Kreis Paderborn übertragen werden, der bisher schon (mit etwa 56%) Mehrheitsgesellschafter der Flughafengesellschaft war.

In der Begründung wird ausgeführt:

“Nachdem der Betrieb des Flughafens zunächst auch wirtschaftlich erfolgreich war, sanken die Ergebnisse kontinuierlich ab, seit dem Jahr 2009 werden Verluste erwirtschaftet, die seitdem stetig ansteigen.”

“Wie der aktuellen Tagespresse zu entnehmen war, zeichnet sich nun immer deutlicher ab, dass der Flughafen Paderborn / Lippstadt aufgrund der sich in den letzten Jahren dramatisch veränderten Marktverhältnisse im Luftverkehr nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Verluste sind bereits im Geschäftsjahr 2019 deutlich angestiegen. Die jetzige Covid-19 Krise verschärft diese Situation um ein Vielfaches und wird den Verlust in 2020 voraussichtlich nochmals deutlich erhöhen. Die Pflicht zur Anmeldung eines Insolvenzverfahrens konnte bislang durch weitere Zusagen des Kreises Paderborn vermieden werden.
Es besteht somit Handlungsbedarf.”

“Der Flughafen GmbH droht die Insolvenz. Im Falle einer Liquidation würde der Betrieb des Flughafens Paderborn / Lippstadt dauerhaft eingestellt, die Stadt Bielefeld würde als Gesellschafterin an den entstehenden Kosten beteiligt werden.
Um die Liquidation zu vermeiden, plant die Geschäftsführung eine dauerhafte Re-Dimensionierung des Betriebes, auch in diesem Fall ist jedoch zunächst die Zuführung von Liquidität durch die Gesellschafter erforderlich, zusätzlich zu den dann weiterlaufenden jährlichen Zuschüssen der Gesellschafter. Der Anteil der Stadt Bielefeld läge in diesem Verfahren über den anteiligen Kosten einer Insolvenz mit Liquidierung der Gesellschaft.”

“Vor diesem Hintergrund unterstützt der Kreis Paderborn als Hauptgesellschafter der Flughafen GmbH die Re-Dimensionierung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung und ist bereit, die erforderlichen finanziellen Mittel anteilig zur Verfügung zu stellen.
Der Kreis Gütersloh ist hingegen nicht bereit, über die bestehenden Verpflichtungen hinaus weitere finanzielle Mittel für die Flughafen GmbH bereit zu stellen. Der zusätzliche Mittelbedarf für die Restrukturierung wird kritisch gesehen und es bestehen hohe Zweifel an der Zukunftsfähigkeit des Flughafens auch nach einer Re-Dimensionierung. Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss beschlossen, dass über die Konditionen eines möglichen Ausstiegs aus der Gesellschaft verhandelt werden solle.”

“Der Kreis Paderborn hat im weiteren Verlauf Kontakt zu verschiedenen Gesellschaftern, u. a. auch zu der Stadt Bielefeld, aufgenommen und eine Übernahme der Geschäftsanteile an der Flughafen GmbH angeboten. Die Konditionen einer Anteilsübertragung sind noch zu verhandeln.”

“Ohne das erforderliche Kapital wird eine Sanierung der Flughafen GmbH nicht gelingen. Der Stadt Bielefeld ist jedoch nicht daran gelegen, die Verluste der Flughafen GmbH aktuell und auch zukünftig weiter auszugleichen und weiterhin das bestehende wirtschaftliche Risiko des Betriebes mitzutragen. Vor diesem Hintergrund ist ein Ausstieg der Stadt Bielefeld aus der Gesellschaft sowie aus den bestehenden Pflichten ratsam.”

Einen Tag später, am 04.09.2020, steht dieses Thema auch im Kreistag des HSK auf der Tagesordnung. Dann hat der HSK die Chance, dem Beispiel der beiden anderen Kreise und der Stadt Bielefeld zu folgen – wie von der SBL schon seit Jahren gefordert. Da der Kreis Paderborn ja offensichtlich bereit ist, die Anteile der anderen Gesellschafter zu übernehmen, sollte er nicht daran gehindert werden!

Filed under: Flughafen Paderborn/Lippstadt,Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on Wer bleibt über?

Ist der “Heimathafen” noch zu halten?

By admin at 4:40 pm on Friday, August 7, 2020

In der letzten Woche fand eine Krisensitzung des Aufsichtsrates des Flughafens Paderborn/Lippstdt statt. Bekanntlich ist der Hochsauerlandkreis einer der sieben kommunalen Gesellschafters dieses Airports. Aus der heimischen Presse erfahren wir über die aktuelle Situation mal wieder nichts, denn da sind kritische Berichte eher unüblich…
Aber es gibt ja auch in den Nachbarkreisen Lokalpresse, und zwar in den für den Flughafen wichtigen Kreisen Paderborn und Lippstadt sogar jeweils mehrere Tageszeitungen.
Besonders hilfreich ist hier mal wieder die Lektüre der Lippstädter Tageszeitung “Der Patriot”.

Dort erschien am 31. Juli ein Artikel mit der eindeutigen Überschrift “Zäsur am Airport Paderborn-Lippstadt: Sanierungskonzept basiert auf massivem Stellenabbau
Die wirtschaftliche Situation habe sich “so sehr verschärft, dass der Airport nun innerhalb des nächsten halben Jahres in allen Bereichen neu aufgestellt werden müsse, hieß es dazu nach der Krisensitzung vom Kreis Paderborn als größtem Gesellschafter”.
“Festgestanden habe bereits Ende Juni, dass der Flughafen seine Kapazitäten deutlich herunterfahren und seine Kosten an die zu erwartenden Erlöse anpassen müsse, um dann in besseren Zeiten wieder hoch fahren zu können. Laut Kreis Paderborn fallen wegen der Corona-Krise trotz hoher Kurzarbeitsquote monatliche Verluste in Höhe von rund 700.000 Euro an.”

In ihrer heutigen Ausgabe veröffentlicht diese Zeitung ein Gespräch mit dem Geschäftsführer des Flughafens.
Eine der Fragen lautete: “Inzwischen ist in verschiedenen Medien die Rede von 25 bis 30 Millionen Euro Kosten, die insgesamt auf die Gesellschafter für die Sanierung zukommen könnten, um den Flughafen in verkleinerter Form betreiben zu können.”
Die Antwort enthält kein Dementi, aber auch keine klare Aussage: „Das möchte ich weder bestätigen noch dementieren. Mit den genauen Zahlen müssen sich die Gesellschafter auseinandersetzen“.

Ein Weiterbetrieb des Flughafens in Büren-Ahden könnte also für den HSK und die anderen kommunalen Gesellschafter sehr teuer werden! Daher sollte nur ernsthaft über eine Schließung nachgedacht werden. Es gibt bereits jetzt zu viele Regionalflughäfen in der Umgebung (Dortmund-Wickede, Münster-Greven, Kassel-Calden). Die Zukunftsaussichten für den Flugverkehr sind schlecht (auch aus ökologischen Gründen!), für die Regionalflughäfen ganz schlecht, und für den “Heimathafen” noch schlechter! Und vom Paderborner Hbf fahren – ebenso wie ab Lippstadt und Soest – stündlich durchgehende Züge zu den Flughäfen in Düsseldorf und Hannover, die immer ein größeres Verkehrs-Angebot haben werden als es in Ahden je bestand. Paderborn, Lippstadt und Soest wären also auch ohne “eigenen” Flughafen gut an das Luftverkehrsnetz angebunden.

Filed under: Flughafen Paderborn/Lippstadt,Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on Ist der “Heimathafen” noch zu halten?

Bleibt die Lage des Flughafens Paderborn/Lippstadt desaströs?

By admin at 3:43 pm on Wednesday, June 10, 2020

Glück
*Dank“ Corona war der Anblick des Himmels schön wie nie. Sah er nicht aus wie von Caspar David Friedrich gemalt? Blau bis zum Horizont. Nicht ein Kondensstreifen weit und breit. Die Vögel zogen ruhig und ungestört ihre Bahnen.

Desaster
Das herrliche BLAU kam nicht von ungefähr. *Dank“ Corona brachen weltweit die Flüge und damit die Fluggastzahlen dramatisch ein. In wirtschaftlicher Hinsicht war und ist das ein Desaster. Ob kleine Airports, wie der *Heimathafen“ Paderborn-Lippstadt, den Absturz überleben, steht in den Sternen.

Verlustausgleich
Dabei hatten die kommunalen Gesellschafter des Paderborner Flughafens – die Kreise Paderborn, Gütersloh, Höxter, Lippe, Soest und Hochsauerlandkreis sowie die Stadt Bielefeld – erst kürzlich die Verdoppelung des Verlustausgleichs von bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr beschlossen. Die finanzielle Schieflage des kleinen Airports bestand offenbar schon vor Corona. Die Passagierzahlen sind seit einigen Jahren rückläufig.

Forderungen
Angesichts der angespannter Lage des Flughafens Paderborn/Lippstadt und anderer NRW-Airports ist der Ruf nach finanzieller Unterstützung nicht verwunderlich. Bereits im März erhielten Ministerpräsident Armin Laschet sowie einige NRW-Minister von mehreren Landräten und Bürgermeistern Hilferufe, u.a. auch vom Landrat des Kreises Paderborn. Das Argument der Kommunalpolitiker: Es drohe die existenzielle Gefährdung eines systemrelevanten Bestandteils der Verkehrsinfrastruktur.

Warnhinweis
Die weltweite Reisewarnung für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, für Schengen-assoziierte Staaten und für das Vereinigte Königreich gilt *nur“ noch bis zum 14.06.2020. Komplette Entwarnung bedeutet das aber nicht.
Dazu die Bundesregierung am 03.06.2020:
*Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird derzeit gewarnt, da weiterhin mit starken drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Dies gilt bis auf weiteres fort.“

Neustart
Der *Heimatflughafen“ in Büren will in diesem Monat trotzdem den Neustart wagen.
Das Westfalenblatt am 30.05.2020:
*OWL-Airport in Wartestellung * Wiederaufnahme des Flugbetriebs in Paderborn nicht vor Ende Juni.“
Weiter heißt es in dem Beitrag, der
Flughafen wolle am 22.06. wieder startklar sein und, dass noch fast alle 200 Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit seien.

Nachtrag
Für 2019 verzeichnete der Paderborn-Lippstadt Airport nach eigenen Angaben rund 693.500 Passagiere und damit ein Minus von 5,8 Prozent im
Vergleich zu 2018.

Filed under: Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on Bleibt die Lage des Flughafens Paderborn/Lippstadt desaströs?

Elternbeiträge und Musikschulbeiträge werden vom HSK erlassen

By admin at 11:22 pm on Thursday, April 2, 2020

Aus aktuellem Anlass hat die SBL-Fraktion am 27. März die unverzügliche Einberufung des Kreisausschusses beantragt, damit dieser wegen der Dringlichkeit einen Beschluss zu den Eltern- und Teilnehmerbeiträgen für Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet fasst.

Dazu hat die SBL-Fraktion folgenden Beschlussvorschlag eingebracht:
“1. Der HSK erstattet bzw. erlässt allen Eltern, die zu Elternbeiträgen in einer Kita herangezogen werden, den halben Elternbeitrag für den Monat März und vollständig für die weitere Zeit der Schließung ihrer Kita.
2. Der Landrat wird beauftragt, entsprechende Regelungen bei den Bürgermeistern der Städte Arnsberg, Sundern und Schmallenberg für die in diesen Städten bestehenden eigenen Jugendamtsbezirke anzuregen, damit im Kreisgebiet einheitlich verfahren wird.
3. Der Landrat wird beauftragt, vom Land NRW die komplette Erstattung der ausfallenden Elternbeiträge an die Jugendämter im Kreisgebiet zu fordern.
4. Der Landrat wird beauftragt, mit den Bürgermeistern aller 12 kreisangehörigen Kommunen eine gleichartige Regelung für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) anzustreben.
5. Der Landrat wird beauftragt, das Land NRW aufzufordern, auch für Gemeinden in Haushaltssicherung generell den Erlass der Elternbeiträge zuzulassen.
6. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Schülerinnen und Schüler der Kreismusikschule die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
7. Der HSK erstattet zeitanteilig für alle Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer der Kreis-VHS die auf die Zeit der Schließung entfallenden Kursgebühren.
8. Der Landrat wird beauftragt, bei den für die weiteren Volkshochschulen im Kreisgebiet zuständigen Bürgermeistern eine gleichartige Regelung wie für die Kreis-VHS anzuregen, damit auch hier eine einheitliche Verfahrensweise erfolgt.

Begründung und Erläuterung:

Seit 16.03.2020 dürfen fast alle Kinder, die zuvor in einer Kita betreut wurden, ihre Kita nicht mehr besuchen. Gleiches gilt für die OGS. Viele Eltern stellt die Sicherstellung der Kinderbetreuung vor große Herausforderungen.
Die Eltern sollten daher zumindest von den Elternbeiträgen für die nicht nutzbaren Plätze in der Kita bzw. der OGS entlastet werden, ebenso für andere gebührenpflichtige Bildungseinrichtungen, und sie sollten bald Klarheit darüber erhalten.
Der Kreis Soest hat den Erlass der Elternbeiträge für Kitas und OGS bereits am 25.03.2020 bekannt gegeben.
Vom Land NRW wurde erst gestern eine entlastende Regelung angekündigt, die aber nur für den Monat April gelten soll und nicht für alle Bildungseinrichtungen.”

Am 30. März wurden vom Landrat und einem Kreistagsmitglied der SPD zwei Dringlichkeitsbeschlüsse gefasst, die demnächst vom Kreisausschuss oder Kreistag bestätigt werden müssen. Dies ist in solchen Situationen zulässig. Damit wurde geregelt, dass für April 2020 sowohl von der Kreismusikschule als auch von den Kindertagesstäten keine Beiträge erhoben werden. Bei einer Verlängerung der Schließung wird auch der Erlass der Beiträge verlängert. Auch die Kreis-VHS hat bekannt gegeben, “die Veranstaltungen nachzuholen oder bereits gezahlte Entgelte unbürokratisch zurückzuzahlen oder in Guthaben umzuwandeln.”
https://www.vhs-hsk.de/aktuelles/detailansicht/aktuelle-informationen-zu-den-vhs-kursen-angesichts-der-corona-pandemie

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,Kommunale FinanzenComments Off on Elternbeiträge und Musikschulbeiträge werden vom HSK erlassen

Kreis Soest erhebt keine Elternbeiträge

By admin at 4:32 pm on Wednesday, March 25, 2020

Der Nachbarkreis Soest hat heute bekannt gegeben, dass dort kreisweit ab dem 1. April auf die Erhebung der Beiträge für Kitas und für die Kindertagespflege verzichtet werden soll. Darauf haben sich der Kreis und die 14 Gemeinden geeinigt. Auch für Beiträge für den Offenen Ganztag an Grund- und Förderschulen soll kreiseinheitlich ebenso verfahren werden.
https://www.kreis-soest.de/pressemitteilungen/presseservice/1040908.php

Jetzt wird es höchste Zeit, dass eine derartige Regelung auch im HSK erfolgt!

Leider fehlt in NRW eine landesweite Regelung über das Aussetzen der Elternbeiträge, wie sie z.B. in Thüringen gestern von der Landesregierung beschlossen wurde!!

Filed under: Familien- und Kinderpolitik,Kommunale FinanzenComments Off on Kreis Soest erhebt keine Elternbeiträge

SBL/FW: Resolution für den Erhalt des Winterberger Krankenhauses greift zu kurz

By admin at 11:46 pm on Tuesday, March 3, 2020

In der Kreistagssitzung wurden die Fragen wurden nicht beantwortet.

In seiner Sitzung am 19.02.2020 hat sich der Kreistag auch mit einer vom Landrat vorgelegten Resolution für den Erhalt des Krankenhauses in Winterberg befasst.

Wie bereits vom Sprecher der Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) in der Kreistagsitzung vorgetragen, hält auch die SBL-Fraktion das Ziel für wichtig, für die Einwohnerlnnen und Gäste von Winterberg, Medebach und Hallenberg weiterhin eine ortsnahe stationäre medizinische Versorgung anbieten zu können. Nach Meinung der SBL/FW-Fraktion weist jedoch der Text der Resolution erhebliche Mängel auf.

SBL/FW reichte die Fragen nun schriftlich ein. SBL-Sprecher Reinhard Loos kritisiert u.a., dass in der Kreistagssitzung leider keine einzige der von ihm gestellten Fragen eantwortet worden ist. Auch in der 2 Tage zuvor stattgefundenen Ausschusssitzung seien die Erläuterungen unterblieben. Darum brachte die SBL-Fraktion am 27.02.2020 folgende Fragen schriftlich ein:

1. Die einzige Forderung in der Resolution lautet: “Deshalb bitten wir Sie dringend sich diesem Thema zu widmen, und bieten Gespräche hierzu an. Aus unserer Sicht ist dringend das Einschreiten der politischen Entscheidungsträger aus Bund und Land erforderlich.” Das ist sehr allgemein und reicht nicht aus.
Warum gibt es keine konkreteren Vorschläge und Forderungen?

2. Als einzige “Ursache dieser dramatischen Entwicklung” wird die “bundespolitische Einführung der sogenannten Fallpauschalen” genannt. Das trifft nicht zu.
Warum wird z.B. verschwiegen, dass gerade dieses sog. DRG-System seit 01.01.2020 bessere Chancen für kleinere Krankenhäuser enthält, denn seitdem sind die (in kleineren Krankenhäusern relativ hohen) Pflegepersonalkosten aus den Fallpauschalen herausgenommen und werden den Krankenhäusern komplett erstattet?

3. Seit fast 50 Jahren gilt für Krankenhäuser die duale Finanzierung: Die Krankenkassen finanzieren die Betriebskosten und die Bundesländer sind für die Finanzierung der Investitionen zuständig.
Warum wird verschwiegen, dass insbesondere die derzeitige NRW-Landesregierung die sich aus dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt und gerade kleinere Häuser (die nicht zu einer finanzkräftigen Kette gehören) deshalb häufig unter einem lnvestitionsstau leiden und dass er daher Aufgabe des Landes NRW ist. für mehr lnvestitionsmittel der kleineren Krankenhäuser zu sorgen?

4. Wie soll die künftige Trägerschaft für das Winterberger Krankenhaus aussehen? Ist der Landrat bereit dem Kreistag vorzuschlagen, dass ggf. der HSK die Trägerschaft übernimmt (wie gesetzlich vorgesehen; 3 der 7 an den HSK angrenzenden Kreise betreiben bereits eigene Krankenhäuser)?

5. Warum fehlt jede Aussage, wie auf Dauer eine qualitativ hochwertige Versorgung der PatientInnen im Winterberger Krankenhaus – mit ausreichendem Fachpersonal – gesichert werden soll?
(Dazu würde übrigens eine baldige Klärung, wer künftig Träger des Winterberger Krankenhauses sein soll, einen wesentlichen Beitrag leisten; siehe Frage 4!)

6. Das Winterberger Krankenhaus erhält bereits seit mehreren Jahren für die Chirurgische und für die Innere Abteilung den Sicherstellungszuschlag nach § 5 Abs. 2 KHEntgG. mit dem für Krankenhäuser im ländlichen Raum die durch den geringeren Versorgungsbedarf bedingten Defizite abgedeckt werden.
Warum enthält die Resolution keine konkreten Aussagen, ob und welche Änderungen an diesem System erforderlich sind?

7. Warum wird nicht erwähnt, dass es seit Juli 2019 einen besonderen Fördertopf (§ 5 Abs. 2a KHEntgG) gibt, aus dem 120 Krankenhäuser je 400.000 Euro pro Jahr als weiteren Sicherstellungszuschlag erhalten, und das unabhängig von einem tatsächlichen Defizit?

7. Warum wird nicht konkret gefordert, dass das Winterberger Krankenhaus in dieses Programm aufgenommen wird, denn es erfüllt die Voraussetzungen?

8. Warum wird kein Konzept zur Kooperation (medizinisch, organisatorisch und finanziell) mit benachbarten Krankenhäusern entwickelt bzw. gefordert?

Filed under: Gesundheitspolitik,Kommunale FinanzenComments Off on SBL/FW: Resolution für den Erhalt des Winterberger Krankenhauses greift zu kurz

Erweiterung der Abfalldeponie: teuer und sinnlos?

By admin at 10:23 pm on Sunday, December 22, 2019

Für die Haushaltsberatungen am 20. Dezember in Kreistag hatte die SBL/FW-Fraktion auch den folgenden Antrag gestellt:

“Die Erweiterung der Zentralen Reststoffdeponie in Frielinghausen durch den 4. Deponieabschnitt
erfolgt nicht.

Begründung und Erläuterung:

Dem Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 für die GAH ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 etwa 2,63 Mio Euro für die Erweiterung der ZRD durch die Errichtung des 4. Deponieabschnitts aufgewendet werden sollen. Nach der mittelfristigen Finanzplanung ist bis 2023 von Investitionen in Höhe von insgesamt etwa 13 Mio Euro auszugehen.

Erläutert wird dieses Vorhaben nicht. Insbesondere liegt keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. Zum Zeitpunkt des Baus der ZRD Mitte und Ende der 1990er-Jahre war bereits bekannt, dass die ZRD für ihren ursprünglichen Zweck auf Dauer keine Verwendung finden konnte, weil Hausmüll seit Juni 2005 nicht mehr auf Deponien abgelagert werden darf.

Trotzdem wurden bisher ca. 90 Mio Euro in die ZRD investiert.

Derzeit dient die ZRD vor allem dazu, giftige Abfälle, die von außerhalb des Kreisgebiets angeliefert werden, aufzunehmen und zu deponieren. Dafür müssen die Anlieferer häufig nur relativ geringe Preise zahlen. Es ist davon auszugehen, dass die im HSK ansässigen Haushalte und Unternehmen indirekt über ihre Abfallgebühren an den AHSK diese giftigen Gewerbeabfälle aus anderen Kreisen subventionieren und außerdem der “Mülltourismus” gefördert wird. Zudem drohen für die Zukunft Umweltrisiken und Kosten, falls sich Undichtigkeiten in der Abdichtung unter der Deponie ergeben sollten und dadurch Giftstoffe z.B. in die Henne gelangen sollten. Daher sollte keine Erweiterung der ZRD mehr erfolgen, sondern die noch vorhandenen Kapazitäten sollten für die heimischen Anlieferer genutzt und dann der Betrieb der ZRD beendet werden.”

Der Antrag wurde vom Kreistag abgelehnt, mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne). Aber es gibt weiteren Aufklärungsbedarf. Denn auf mehrmalige Nachfrage im Kreistag erfuhren wir von der Verwaltung, dass für den nun geplanten 4. Deponieabschnitt tatsächlich 11 Mio Euro investiert werden sollen, plus Ingenieurkosten. Mit dem Aufwand für die Finanzierung entstehen mindestens 15 Mio Euro an Kosten.

Das Volumen des neuen Deponieteils soll etwa 1 Mio Kubikmeter betragen. Ende 2018 standen auf def bisher ausgebauten Deponieteilen noch 280.000 Kubikmeter Volumen für die Verfüllung zur Verfügung.

Somit es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich der neue Deponieabschnitt wirtschaftlich rechnen wird. Bei geschätzten Einnahmen von 35 Euro je Kubikmeter angelieferten Abfalls an den Abfallbetrieb würde alleine etwa die Hälfte dieser Einnahmen für die Abschreibung auf den Bau des neuen Abschnitts entfallen. Die restlichen Kosten (Personal, Maschienen, Energie, Verwaltung, Rekultivierung usw.) sind dann nicht mehr zu decken.

Ein sehr teures “Hobby”. Denn dann müssten die Haushalte und Unternehmen im Kreisgebiet über ihre Abfallgebühren die ungedeckten Kosten für den Gewerbeabfall, der zum weit überwiegenden Teil von außerhalb angeliefert wird, subventionieren!

Filed under: Abfallwirtschaft,Kommunale FinanzenComments Off on Erweiterung der Abfalldeponie: teuer und sinnlos?

Kreishaushalt 2020

By admin at 11:22 am on Saturday, December 21, 2019

Mit den Stimmen der “GaGaGroKo” (CDU/Landrat/SPD/FDP/Grüne) wurde gestern vom Kreistag der Kreishaushalt 2020 beschlossen. Nur SBL/FW und Linke stimmten nicht zu.

In der Sitzung wurden die Hebesätze für die Juegndamtsumlage um 0,3 Punkte und für die Allgemeine Kreisumlage um 0,2 Punkte gesenkt. Dies ist für die 12 Städte und Gemeinden im Kreisgebiet erfreulich, denn sie sparen dadurch zunächst etwa 1,4 Mio Euro.

Allerdings ist die Senkung des Hebesatzes für die Allgemeine Kreisumlage nicht vertretbar. Dies liegt an der Entwicklung der Pensionsrückstellungen. Bereits Ende 2019 ergab sich für das noch laufende Jahr, dass statt der geplanten 3,3 Mio Euro diese Rückstellungen um 10,2 Mio Euro erhöht werden müssen. Dies liegt vor allem an der Besoldungserhöhung 2019 der Beamten (Auswirkung + 4,2 Mio Euro) und dem Zinseffekt (+ 6,5 Mio Euro), weil die vorher berechneten Rückstellungen eine – vom Land NRW vorgegebene! – Abzinsung um 5% pro Jahr enthalten. Mit jedem vergangenen Jahr müssen die derzeit ca. 140 Mio Euro betragenden Pensionsrückstellungen daher um 5% erhöht werden, ohne dass sich sonst irgendetwas verändert. Daneben werden die Pensionsrückstellungen von weiteren Effekten wie ausgezahlten Pensionen, zurückgelegten Dienstjahren, Austritten und Beförderungen beeinflusst. Derzeit beshcäftigt der Kreis 236 Beamte und bezahlt außerdem die Pensionsempfänger.

Für die Erhöhung der Pensionsrückstellungen sind im Haushalt 2020 derzeit nur ca. 3,6 Mio Euro eingeplant. Aber zum 01.01.2020 steigen die Beamtengehälter (wie schon zum 01.01.2019) wieder um 3,2%, und der Zinseffekt tritt auch 2020 ein. Im Ergebnis werden daher wieder etwa 10 Mio Euro benötigt werden, was sich mit etwa 1,6 Umlagepunkten bei der Kreisumlage auswirkt.

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Kreishaushalt 2020

Haushaltsberatung ohne Haushaltsentwurf?

By admin at 11:50 am on Tuesday, October 22, 2019

11 Tage ist es nun schon her, dass der Landrat am 11. Oktober im Kreistag seine Rede zur “Einbringung” des Haushalts für das Jahr 2020 gehalten hat. Damit solltne eigentlich die Haushaltsberatungen in den Fraktionen beginnen können, die am 20. Dezember mit der Beschlussfassung im Kreistag enden sollen.

FehlanzeigeHaushaltsbuch

Doch dazu fehlt das Wichtigste: der Haushaltsentwurf. Denn der wurde bisher nicht komplett vorgelegt, nur Teile davon. Insbesondere fehlen das sog. Haushaltsbuch und der “Vorbericht”. Der umfasste im Vorjahr immerhin 87 Seiten. Hinzu kamen 13 Seiten mit Anlagen. Insgesamt also 100 Seiten, die für das Verständnis der Haushaltsansätze und die Beratung in den Fraktionen unverzichtbar sind. Doch der aktuelle Stand: Leider immer noch Fehlanzeige!

Bisher gab es auf Nachfrage an den Landrat auch noch keine konkrete Antwort, wann die fehlenden Unterlagen “nachgereicht” werden.

Filed under: Kommunale FinanzenComments Off on Haushaltsberatung ohne Haushaltsentwurf?

Alternativen für das Berufskolleg am Berliner Platz prüfen!

By admin at 6:12 pm on Tuesday, September 3, 2019

Am Mittwoch soll der Kreistag einen Grundsatzbeschluss für einen Neubau für das Berufskolleg in Arnsberg-Hüsten (Berliner Platz) fassen. Nach der aktuellen Sitzungsvorlage der Kreisverwaltung ist mit Baukosten von 43,4 Mio Euro zu rechnen. Dies bedeutet eine Erhöhung um mehr als 24 Mio Euro gegenüber den bisherigen Ankündigungen! Das sind für jede(n) EinwohnerIn des HSK fast 100 Euro!

Die SBL/FW-Kreistagsfraktion hat daher folgenden Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag eingebracht:

“Sehr geehrter Herr Landrat,

zum Beschlussvorschlag in der Drucksache 9/1277 stellt unsere Fraktion folgenden Änderungsantrag:
“Die Beschlussfassung über die Baumassnahmen am Berufskolleg in Arnsberg-Hüsten (BKAH) wird auf die Sitzung des Kreistags im Dezember 2019 vertagt.
Die Kreisverwaltung wird beauftragt, bis dahin alternative konkrete Planungen vorzulegen, die insbesondere folgende Möglichkeiten enthalten:
1. Sanierung der Bestandsgebäude statt Abriss und Neubau,
2. Neubau mit dauerhafter Reduzierung der Nutzfläche gegenüber den aktuellen Planungen,
3. Wie 2., unter vorübergehender Nutzung von anderen nahegelegenen Gebäuden in der Nachbarschaft des BKAH,
4. Reduzierung der benötigten Nutzfläche durch die Zurückverlegung der E-Technik ins BK Olsberg (BKO).”

Begründung und Erläuterung:

Die Beschlussfassung des Kreistags im Oktober 2017 über einen Neubau für die bisherigen Gebäude 1, 2 und 3 des BKAH statt einer Sanierung erfolgte auf einer nicht realistischen Grundlage. Damals wurde dem Schulausschuss und dem Kreistag von der Kreisverwaltung mitgeteilt (Drs. 9/828, S. 3), dass für eine Sanierung der Gebäude des BKAH Kosten von etwa 17 Mio Euro und für einen Neubau Kosten von etwa 19 Mio Euro entstehen würden, der Neubau also nur etwa 1/10 teurer würde als die Sanierung. Aus den aktuellen Unterlagen geht jedoch hervor, dass für den Neubau nun mit Kosten von mehr als 43 Mio Euro zu rechnen ist. Es soll also etwa der 2,3fache Aufwand anfallen wie vor 2 Jahren angekündigt. Durch diese extreme Kostensteigerung ist die bisherige Beschluss¬grundlage entfallen.

Daher sollte nun auf einer realistischen und aktuellen Grundlage neu überlegt werden. In diese Überlegungen sollten auch konkrete Möglichkeiten zur Flächenreduzierung einbe¬zogen werden. Neben der Berücksichtigung der nach diversen einschlägigen Voraus¬berechnungen in den nächsten Jahren erheblich zurückgehenden SchülerInnen¬zahlen ist dabei auch die Änderung der im Jahr 2015 beschlossenen Verlegung von elektro¬technischen Ausbildungsgängen vom BKO ins BKAH eine Option.”

Filed under: Kommunale Finanzen,SchulpolitikComments Off on Alternativen für das Berufskolleg am Berliner Platz prüfen!

Nasser Start

By admin at 10:00 pm on Sunday, September 1, 2019

5 Jahre nach der Schließung des Altbaus des Sauerlandmuseums im August 2014 erfolgte heute die Einweihung des Erweiterungsbaus. Es wurden etwa 500 qm neue Ausstellungsfläche geschaffen. Der Aufwand für den Neubau und für die Sanierung des Altbaus liegt bei mehr als 17 Mio Euro. In diesem Betrag sind Mehrkosten von mehr als 1 Mio Euro ebenso enthalten wie Kosten für den Grundstückserwerb und die Personalkosten für die Begleitung des Umbaus und des Neubaus. Etwa 6 M;io Euro gab das Land als Zuschuss für dieses Regionale-Projekt.

Es dürfte eine der kürzesten Eröffnungsveranstaltungen gewesen sein, an denen ein NRW-Ministerpräsident jemals teilgenommen hat. Weniger als 30 Minuten nach den ersten Worten des Landrats wurde die Veranstaltung während der Rede des NRW-Ministerpräsidenten angebrochen. Die Ansprache des Arnsberger Bürgermeisters fiel ebenso ganz aus wie ein Vortrag des Architekten zum baulichen Konzept und 2 Fachvorträge zur Macke-Ausstellung. Viele der geladenen Gäste flüchteten – wenige Minuten nachdem der Regen begonnen hatte – von ihren Plätzen im Innenhof ins Museum oder ins banachbarte “Blaue Haus”. Erst nach etwa 1 1/2 Stunden hörte der Regen auf, aber da war draußen längst abgebaut.

20190901_111137_resized

Vielleicht hatte der heutige Ablauf Symbolcharakter. Auch die Bauplanung für das Sauerlandmuseum war viel zu risikoreich gewesen. Im Jahr 2013 hatte der Kreistag auf Vorschlag des Landrats beschlossen, direkt am Altbau 20 Meter senkrecht in den Berg zu graben und in diesem Abgrund einen Neubau zu errichten. Warnungen diverser Einheimischer und der SBL-Fraktion, dass dies bautechnisch undurchführbar sei, wurden ignoriert. Sie erinnerten daran, dass in den letzten Jahren in 5 Kilometer Umkreis 3 andere Hänge bei weniger eingreifenden Baumassnahmen abgerutscht waren und das Gestein nicht für solche riskanten Baugruben geeignet sei. Der Landrat lobte sich in seiner heutigen Ansprache dafür, dass er die ursprüngliche Planung gestoppt hätte. Das geschah aber erst nach fast 2 Jahren, viel zu spät. Bis dahin waren schon etwa 2 Mio Euro an Planungskosten verbraucht worden. Besser spät als nie, aber hier hätte etwas weniger Selbstbewusstsein des Landrats und der “GaGaGroKo” im Kreistag den Bürgerinnen und Bürgern viel Geld sparen können! Der Erweiterungsbau wurde neu geplant, in einer Treppen-Variante, die nur geringe Eingriffe in den Hang erforderlich machte.

Mit dem Neubau wurde heute auch die Macke-Ausstellung eröffnet. Sie enthält etwa 130 Werke aus der nur etwa 11 Jahre dauernden Schaffensphase des in Meschede geborenen Künstlers. Bis zu seinem Tod als 27jähriger Soldat 1914 im I. Weltkrieg hat er etwa 11.000 Werke erstellt. Zum Schicksal von August Macke und zum heutigen Tag passte es, dass Ministerpräsident Laschet in seiner Ansprache auf den 80. Jahrestag des Beginns des II. Weltkriegs einging.

Positiv: Trotz diverser Schwierigkeiten ist der Erweiterungsbau des Sauerlandmuseums rechtzeitig zur Ausstellungseröffnung fertig geworden, und die Ausstellung ist sehenswert. Besonders lohnenswert ist ein Besuch mit einer fachkundigen Führung, bei der sich viel über das Leben und Wirken des Künstlers erfahren lässt.

Filed under: Kommunale Finanzen,Kultur im SauerlandComments Off on Nasser Start

Versuch einer Analyse der Kosten und Qualität der vier Jugendamtsbezirke im HSK

By admin at 11:18 pm on Monday, August 12, 2019

Am 08.01.2018, also vor über eineinhalb Jahren, beantragte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW), die Kreisverwaltung mit einem detaillierten Vergleich der Kostenstruktur und der Angebotsqualität zwischen dem Kreisjugendamt (zuständig für Brilon, Marsberg, Olsberg, Winterberg, Bestwig, Meschede, Hallenberg, Medebach und Eslohe) und den drei städtischen Jugendämtern im Kreisgebiet (Arnsberg, Schmallenberg und Sundern) zu beauftragen. Der Kreistag ist dem Antrag am 12.01.2018 gefolgt und hat die Verwaltung entsprechend beauftragt. (Antrag)

Identische Leistungen bei extrem unterschiedlich hohen Kosten?

Begründung und Erläuterung: Die Einwohnerzahlen der Städte Brilon und Schmallenberg unterscheiden sich nur um 2%. Die Stadt Brilon ist allerdings dem Kreisjugendamt angeschlossen und zahlt laut Haushaltsplan 2018 9,09 Mio. € Jugendamtsumlage, die Stadt Schmallenberg hat ein eigenes städtisches Jugendamt und zahlt dafür nur 5,36 Mio. €. Die Stadt Brilon zahlt also für dieselben Aufgaben (Kosten des Jugendamtes einschließlich Kindertagesstätten und Spielplätze) etwa 70% mehr.

Viel Arbeit aber keine Ergebnisse?

Das Resultat wurde dem Kreisjugendhhilfeausschuss (KJHA) fast eineinhalb Jahre später – und nach umfangreichen Recherche- und Auswertungsarbeiten der Kreisverwaltung – am 04.06.2019 vorgelegt. (Klick)

Im Ergebnis sollen demnach keine plausiblen und vergleichbaren Daten vorliegen. „So liefern die rein rechnerischen Zahlen für die Verwaltung nicht nachvollziehbare Werte, da z. B. Aufwendungen für die Grundlage der Kennzahlen HzE/EWO (Hilfen zur Erziehung, externes Wohnen) bzw. HzE/EWO U21 ganz wesentlich voneinander abweichen.“

1,5-jährige Arbeit der Kreisverwaltung doch nicht ganz unnütz – Tendenzen feststellbar

Nach diesem Ergebnis und Akteneinsicht stellte ein SBL-Kreistagsmitgiled am 16.07.2019 eine erneute Anfrage. Die Antwort vom 23.07.2019 enthält nun sehr wohl rechnerische Ergebnisse für bestimmte Bereiche.

Hilfen zur Erziehung (HzE):
Verteilung der Ausgaben in € bei den HzE in den vier Jugendamtsbezirken je Einwohner und je Einwohner unter 21 Jahren sowie die Personalausstattung für HzE
Um noch einen Durchblick zu haben, werden die Kosten für 2018 (ohne die Kosten der unbegleiteten minderjährigen Ausländer) auf die Einwohnerzahl (bzw. Einwohner unter 6 und unter 21 Jahren) im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes sowie der jeweiligen Kommune heruntergebrochen.

Zu den Hilfen der Erziehung zählen
– ambulante Hilfen wie z. B. begleiteter Umgang, Erziehungsbeistandschaften, sozialpädagogische Familienhilfe
– teilstationäre Hilfen, z. B. Tagesgruppen
– stationäre Hilfen, z. B. gemeinsame Wohnformen, sozialpäd. Einzelbetreuung, Leistungen der Vollzeitpflege, der Heimerziehung, Krisenintervention

Silke-KdU-Abb1
(alle Aufwendungen in Euro)

Auffällig ist, dass Schmallenberg vergleichsweise geringe Kosten pro Einwohner für HzE aufzuweisen hat. Stellenmäßig ist insbesondere Sundern sehr gut ausgestattet. Gemessen an den Gesamtkosten des Kreisjugendamtes hat Sundern über 100 Prozent mehr Personalstellen zur Verfügung – was sich auch auf die Kosten je Einwohner auswirkt. Oder anders herum: Das Kreisjugendamt, Arnsberg und Schmallenberg haben nur rund die Hälfte der Stellen für HzE wie Sundern zur Verfügung.

Kitas:
Verteilung der angebotenen Plätze auf die Trägerarten (kommunal, kirchlich, Elternvereine, freie Träger), auf die drei Gruppenformen nach KiBiz und auf die drei zeitlichen Betreuungsvolumina
Anmerkung der Kreisverwaltung: Eine Berechnung des Aufwands für die Kitas je Einwohner ist aufgrund nicht plausibler Angaben nicht möglich und kurzfristig nicht zu leisten, da die Stadtjugendämter nicht zwischen den Jugendamtsaufgaben und dem für die Trägerschaft von Kitas anfallenden Personalaufwand unterscheiden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit hier nur die Zusammenfassung der Anteile der Gruppenformen (GF) und Stundenbuchungen an den jeweiligen Gesamtplätzen:

Silke-KdU-Abb2

Gruppenformen nach KiBiz (NRW-Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern):
I: 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
II: 10 Kinder U3 (unter 3 Jahre)
III: bis zu 25 Kinder Ü3 (über 3 Jahre)
Den stärksten Anteil haben demnach in allen vier Jugendamtsbezirken die Gruppenform I, den geringsten Anteil die Gruppenform II. Auffällig ist, dass die Stadt Schmallenberg den geringsten Anteil an den Gesamtplätzen mit 45 Stunden einnimmt:

Silke-KdU-Abb3

Personalaufwand der Jugendämter für Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Hierzu zählen z. B. Einrichtungen der offenen Jugendarbeit einschl. Treffpunktarbeit, deutsch-internationale Jugendbegegnungen, Ferienfreizeiten und Familienerholungsmaßnahmen, Fortbildung von Mitarbeitern in Jugendverbänden und Vereinen, Durchführung von Maßnahmen, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz oder außerschulische Jugendbildung sowie die Durchführung von sozialen Trainingskursen.

Silke-KdU-Abb4

Auffallend sind der geringe Personalschlüssel in Schmallenberg sowie die geringen Kosten und ein Überschuss bei der Jugendarbeit in Sundern.

Fazit
Auch wenn die heruntergerechneten Daten zu den Rückmeldungen der Kommunen zu den Aufgabenbereichen „Hilfen zur Erziehung“, „Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit“ und „Kitas“ nicht im Kreisjugendhilfeausschuss dargestellt wurden, so können die ermittelten und teilweise nicht nachvollziehbaren Werte einen Impuls für weitere Fragen geben welche wiederum für eine plausiblere und gerechtere Jugendamtsumlage ausschlaggebend sein können. Dazu bedarf es der Mitwirkung aller Jugendämter. So könnte beispielsweise eine einheitliche Dokumentation der von den vier Jugendämtern wahrzunehmenden Aufgaben erreicht werden, so dass ein aussagekräftiger Vergleich möglich wäre.

Filed under: Jugendpolitik,Kommunale FinanzenComments Off on Versuch einer Analyse der Kosten und Qualität der vier Jugendamtsbezirke im HSK

8,5 Millionen Euro für Schülerfahrten – Kreisverwaltung: „Auftragswerte nicht schätzbar“

By admin at 3:40 pm on Thursday, August 8, 2019

In der Kreistagssitzung am 5. Juli erfolgte die Vergabe der Aufträge für den Schülerspezialverkehr. Dabei geht es um die Fahrten zu und von den fünf kreiseigenen Förderschulen in den Schuljahren 2019/2020 bis 2024/2025. Die 57 einzelnen Fahrten (Lose) werden etwa alle fünf Jahre ausgeschrieben. Das Auftragsvolumen beträgt stolze 8,5 Mio. Euro, so dass besondere Aufmerksamkeit erforderlich ist.

In diesem Zusammenhang spielten die Abläufe bei der letzten derartigen Vergabe im Jahr 2014 eine besondere Rolle, denn damals wurden der Kreistag und der Kreisausschuss nicht an der Auftragsvergabe beteiligt. Transparente Auswertungen der Angebote waren bei einer Akteneinsicht eines Kreistagsmitgliedes von SBL und Linken im Vergabeamt nicht ersichtlich. So waren z. B. keine Schätzpreise je Angebot festgelegt worden. Es gab Lose, wo der Auftrag an Bieter ging, deren Preis je gefahrenen Kilometer beim 2,5- bis 3fachen des üblichen lag. Besonders hohe Preise gab es mehrfach genau dann, wenn für ein Los nur ein Bieter ein Angebot eingereicht hatte. Bei der Auswertung im Vergabeamt wurden die Gesamtkosten (Kilometerkosten und Kosten der Begleitperson) zusammen als Maßstab genommen. So gesehen wurde so getan, als ob die Begleiterkosten bei jeder Fahrt anfallen, was aber nicht der Fall ist. (Klick: http://sbl-fraktion.de/?p=5024)

Schätzung der Auftragswerte nicht möglich – Begleitkosten stellen ein Kalkulationsproblem dar
Eine belastbare Schätzung der Auftragswerte sei im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs nicht möglich, so die Antwort der Kreisverwaltung vom 26.07.2019 auf die Anfrage der SBL vom 16.07.2019.

Unterschiedliche Kalkulationsgrundlagen der Anbieter seien der Grund. Denn …
1. Nur die „Besetztkilometer“ werden bezahlt. Diese können bei den Bietern untereinander deutlich abweichen (Anfahrt- und Rückfahrtkosten nach Ein- bzw. Ausstieg der zuerst- oder zuletzt beförderten Person werden nicht bezahlt).
2. Unterschiedliche Fahrzeugkosten, je nachdem ob z. B. Fahrzeuge neu beschafft werden müssen, Bestandsfahrzeuge eingesetzt werden oder Fahrzeuge geleast werden.
3. Ein besonderes Problem stelle die Einschätzung der Kosten der Begleitpersonen dar. „Vorliegend war daher für die Einschätzung der zu erwarteten Kosten zunächst vom aktuellen Auftragswert für die gegenständlichen Leistungen auszugehen. Das Ausschreibungsergebnis entspricht den erwarteten Kosten.“

Daher stellte die SBL die Frage, welche Anteile des Einsatzes von Begleitpersonal an den auf den einzelnen Routen durchgeführten Fahrten bei der Auswertung der Angebote zugrunde gelegt wird.
„Aufgrund der aktuellen Fahrsituation wurde bei der Angebotsbewertung in den meisten Fällen die einzusetzende Begleitperson gewertet“, so die Argumentation der Kreisverwaltung. In den Losen, in denen derzeit keine Begleitperson benötigt wird, würde der Einsatz einer Begleitperson nicht gewertet.

Bezüglich der Anteile der begleiteten Fahrten schreibt die Kreisverwaltung, dass 2017/2018 bei 29 und 2018/2019 bei 31 Routen Begleitpersonen eingesetzt wurden. Das sind rund 51 bzw. 54 Prozent. Damit widerspricht die Kreisverwaltung ihrer oben genannten Aussage, dass in den meisten Fällen die Begleitperson gewertet wurde.

Zur Frage des Mindestlohns schreibt die Kreisverwaltung, dass die Einsatzzeiten von der individuellen Situation und der Einsatzplanung eines Bieters abhängen. Je nachdem, ob der Zustieg der Begleitperson am Betriebshof des Bieters oder am Abholort des ersten Schülers erfolge. Ob ein beauftragtes Unternehmen tatsächlich den Mindestlohn von 9,19 Euro pro Std. zahle, könne durch den Auftraggeber selbst nicht aktiv ermittelt werden.

Zur Frage nach der Überprüfung der Angemessenheit der bei einigen Losen sehr hohen Preise je Kilometer, stellt die Kreisverwaltung dar, dass vorrangig der preisliche Abstand zwischen dem erst- und zweitplatzierten Bieter heranzuziehen ist.

Fazit
Hohe Kilometerpauschalen und günstige Begleitkosten, oder: günstige Kilometerpauschalen und hohe Begleitkosten – was ist also „angemessen“? Letztendlich gewinnt das günstigste Angebot. Und das vielleicht auf dem Rücken der Fahrer und Beifahrer. Nämlich wenn es darum geht, ab welchem Standort und bis zu welchem Standort bei Fahrern und Beifahrern der Stundenlohn gezahlt wird (Standort Betrieb, Standort Wohnort des Schülers – denn der Kreis zahlt nur die „Besetztkilometer“, sprich die Kilometer, wo der Schüler mitfährt).

Hoffen wir, dass es nicht wieder nur einen Anbieter bei zahlreichen Losen gegeben hat und die Kosten des Personals angemessen berücksichtigt wurden?! Einzelheiten können wir nicht berichten, da die einzelnen Vergaben nicht-öffentlich erfolgen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Kreisverwaltung aus den Vorfällen im Jahr 2014 etwas gelernt hat und sich Gedanken bei der themenspezifischen schriftlichen Beantwortung von Anfragen macht, die während der Sitzung nicht beantwortet werden konnten. Dennoch ist sie nicht in der Lage, Durchschnittspreise/eine belastbare Schätzung für eine wirtschaftliche Auswertung der Angebote/Lose zu ermitteln (Preis je gefahrenen Kilometer x Strecke x Anzahl der Schultage + gegebenenfalls Kosten einer Begleitperson).

Filed under: Aus Kreistag und Kreishaus,Kommunale FinanzenComments Off on 8,5 Millionen Euro für Schülerfahrten – Kreisverwaltung: „Auftragswerte nicht schätzbar“

Wie läuft die Reaktivierung einer Schienenstrecke ab?

By admin at 5:17 pm on Tuesday, June 18, 2019

Wie hier bereits berichtet, hat die CDU-Kreistagsfraktion beantragt, die Reaktivierung der Röhrtalbahn (Neheim-Hüsten – Sundern) für den Schienenpersonenverkehr zu stoppen. Dabei steht diese Reaktivierung kurz vor der Durchführung, nachdem die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für den Schienenpersonenverkehr im April 2019 die Mittel für die abschließenden Vorunstersuchungen frei gegeben hat.

Der Antrag der CDU-Fraktion zeigt erschreckende Unkenntnis über die Voraussetzungen und die Finanzierung der Reaktivierung von Bahnstrecken. Bevor man einen solchen Antrag stellt, sollte man z.B. wissen, dass Reaktivierungen aus Mitteln des Bundes und Landes finanziert werden, nicht aus kommunalen Kassen. Wenn diese Mittel nicht im HSK verwendet werden, wird kein Geld gespart, sondern andere Regionen freuen sich, dass dort Reaktivierungen möglich werden. Teuer für die Kommunen würde dagegen ein Rückbau der Strecke, auf der ja noch Gleise liegen, die derzeit nur für den Güterverkehr genutzt werden. Und die Trasse der Röhrtalbahn gehört der regionalen Busgesellschaft RLG, deren Betriebsverlust zu etwa 57% vom HSK finanziert wird. Durch Personenzüge auf der Röhrtalbahn würden der RLG pro Jahr zusätzlich etwa 0,7 Mio Euro an sog. Trassengebühren zufließen. Bei einem Abbau fällt das weg, und es entstehen zusätzliche Kosten z.B. für die Entsorgung der Holzschwellen.

Auch wegen des offensichtlichen Wissensdefizits der CDU hat die SBL/FW-Kreistagsfraktion bereits am 9. Juni beantragt, dass der Geschäftsführer des Verbandes für den Schienenpersonen verkehr im zuständigen Ausschuss des HSK über das Verfahren bei Reaktivierungen berichtet. Daher steht nun in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Struktur und Tourismus der Punkt “Bericht des NWL über Voraussetzungen, Verfahren und Finanzierung für die Reaktivierung von Bahnstrecken” auf der Tagesordnung. Erst danach wird über den Antrag der CDU-Fraktion zur Röhrtalbahn beraten und eine Empfehlung an den Kreistag ausgesprochen. Die Ausschuss-Sitzung beginnt am Montag, 24. Juni, um 17 Uhr im Kreishaus in Meschede.

Filed under: Kommunale Finanzen,VerkehrspolitikComments Off on Wie läuft die Reaktivierung einer Schienenstrecke ab?
« Previous PageNext Page »