Umtauschfrist für alte Führerscheine verlängert
Wiederholt hatte die SBL-Kreistagsfraktion darauf hingewiesen, dass der bereits vor 3 Jahren vom Budesrat beschlossene Pflichtumtausch alter grauer Führerscheine nicht termingerecht möglich sei. Darüber berichtet hatten wir u.a. HIER.
Ursprünglich sollten alle Besitzer der “grauen Lappen” aus den Geburtsjahrgängen 1953 bis 1958 ihren Führerschein bis zum 19.01.2022 umgetauscht haben. Anfang Dezember waren jedoch alleine im HSK noch etwa 14.000 Führerscheine von Inhabern aus diesen Geburtsjahrgängen nicht umgetauscht. Zu den RÜckständen hatte wesentlich beigetragen, dass schon seit Monaten keine Termine in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamt verfügbar waren.
Nun haben Landrat und Kreispolizeibehörde auf die Forderungen der SBL reagiert und eingelenkt. Mit Pressemitteilung vom 20.01.2022 informiert die Kreisverwaltung, dass von der Polizei im HSK kein Bußgelder erhoben wird, wenn noch der alte Führerschein vorgelegt wird:
https://www.hochsauerlandkreis.de/aktuelle-themen/details/umtauschpflicht-fuer-fuehrerscheine-verzicht-auf-bussgeld-gemeinsame-pressemitteilung-der-kreisverwaltung-und-kreispolizeibehoerde-hochsauerlandkreis