Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Die Schweiger vom Amt

By admin at 2:41 am on Thursday, January 18, 2007

In Deutschland gilt erfreulicherweise das Umweltinformationsgesetz (UIG). Danach hat jeder das Recht, von Behörden Auskünfte in Umweltangelegenheiten zu verlangen. Nachdem der SBL bekannt geworden war, daß 5.000 t als “gefährlicher Abfall” eingestufter Kompost aus den Niederlanden an die Fa. GW Umwelt in Deutschland exportiert worden waren (s. http://sbl-fraktion.de/?p=119 ), haben wir bei 6 Behörden nach Verwendung und Verbleib dieses Komposts gefragt.

Wir wollten u.a. wissen:

  • Gab es eine Weiterverarbeitung dieses gefährlichen Komposts, und – falls das geschehen – welcher Art war sie?
  • Wo wurde dieser in den Niederlanden nicht mehr einsetzbare „Kompost“ in Deutschland aufgebracht?
  • Wie ist es möglich, dass beanstandeter gefährlicher Kompost aus den Niederlanden nach Deutschland exportiert werden darf?

Die meisten der angeschriebenen Behörden (u.a. Bezirksregierung Arnsberg) erklärten sich postwendend für unzuständig und vewiesen auf die Bezirksregierung Detmold. Von der kam zwar am 15.01.2007 ein Antwortschreiben, aber die gewünschten Auskünfte standen nicht drin. Grundsätzlich sei “eine landwirtschaftliche oder landbauliche Verwertung von Schlämmen aus der Behandlung von kommunalem Abwasser … unter Einhaltung der Vorgaben der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) erlaubt”, lasen wir und staunten. Es sind zwar mindestens 80.000 t Klärschlämme aus den Niederlanden an die Fa.GW Umwelt exportiert worden, aber in dem hier angesprochenen Genehmigungsbescheid der niederländischen Abfallexportbehörde war doch gar nicht von Klärschlämmen die Rede gewesen! Also: Frage nicht gelesen oder nicht verstanden?
Sodann teilte uns die Bearbeiterin mit, sie hätte “keine Bedenken, die Flächen anzugeben, für die aufgrund erfolgter Untersuchungen das Vorliegen einer ‘schädlichen Bodenverunreinigung’ i.S.d. § 4 Abs. 3 Bundesbodenschutzgesetz” festgestellt sei. Aber: “Eine derartige Klassifizierung der Flächen ist angesichts der anhaltenden Grenzwertdiskussion in Bezug auf die Bodenschädlichkeit derzeit nicht möglich. Folglich hat mich das Ministerium für Umwelt und Natuschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz … aus datenschutzrechtlichen Gründen – in der Abwägung ‘Verdachtsflächen / Recht auf informationelle Selbstbestimmung’ nicht berechtigt, Ihnen die gewünschten Flächenangaben mitzuteilen.”

Kaum zu glauben: Da gibt es viele Flächen, die so stark mit PFT verseucht sind, daß sie jeden nur denkbaren Grenzwert weit überschreiten. Und da wird aus den Niederlanden “gefahrlicher Abfall” (der damit zweifelsfrei die Grenzwerte übersteigt) auf deutschen Feldern aufgebracht. Wobei bisher nicht bekannt ist, welche Schadstoffe da drin sind. Aber das Ministerium versteckt sich hinter “Grenzwertdiskussion” und “datenschutzrechtlichen Gründen”. Die Grenzwertdiskussion hätte längst beendet sein können und hat vor allen Dingen für die extrem hohen Belastungen überhaupt keine Bedeutung. Und der Datenschutz wurde nicht dafür gemacht, daß Menschen und Umwelt vermeidbaren und erheblichen Gefährdungen ausgesetzt werden!

Wir werden daher die Antwort aus dem MUNLV rechtlich prüfen und weiter aktiv werden.

Filed under: Hintergrund zu PFT1 Comment »

1 Comment

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Pingback by » Ahnungslosigkeit im Uhlenberg-Ministerium

March 9, 2007 @ 12:56 am

[…] Bereits die Antwort der Bezirksregierung Detmold war sehr merkwürdig (s. Beitrag “Die Schweiger vom Amt” Aber es kam noch schlimmer, denn die Antwort des MUNLV löste bei uns ungläubiges Erstaunen aus. Darin heißt es, dass „nach hier vorliegenden Informationen“ kommunale Klärschlämme an die Firma GW Umwelt geliefert worden (wonach wir in dieser Anfrage gar nicht gefragt hatten!). Weiter schreibt das MUNLV wörtlich: „Lieferungen von als gefährlicher Abfall eingestuften Komposten sind hier nicht bekannt“. […]

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