Was bringt das Forstschädenausgleichsgesetz?
Das Forstschädenausgleichsgesetz sieht vor, dass der Bundesminister den ordentlichen Holzeinschlag beschränken kann, wenn auf Grund eines besonderen Schadensereignisses eine erhebliche und überregionale Störung des Rohholzmarktes zu erwarten ist.
[Hier geht’s zum Gesetzestext.]
Dies ist vor allem sinnvoll, weil in der jetzigen Situation den Betrieben am besten ein zügiger Holzabsatz zu vernünftigen Preisen hilft. Konservierungsmaßnahmen und Einlagerungen sind teuer (Nasslager) oder nicht sonderlich umweltfreundlich (chemische Behandlung in Trocklagern).
Gleichzeitig bietet es den Betrieben steuerliche Erleichterungen. Von daher wäre es für die heimischen Betriebe nur sinnvoll, dass dieses Gesetz angewandt wird, da dadurch eine bessere Aufarbeitung und eine Stabilisierung des Holzpreises erwartet werden kann.
Uhlenberg allerdings lehnt dies bisher ab. Er knickt damit vor der Lobby aus den nicht geschädigten Gebieten ein. Friedrich Merz hat schon angekündigt, dass er sich für die Geschädigten in der Region einsetzt. Wir werden sehen ob den Worten auch Taten folgen.
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Pingback by » CDU Brilon auf Abwegen
February 3, 2007 @ 5:28 pm
[…] Die Bürgerliste hat bereits am 22. Januar einen 10-Punkte-Maßnahmenkatalog veröffentlicht, der helfen soll, die Folgen des Orkans Kyrill abzumildern. Dazu gehören Beschränkungen des Holzeinschlags, Bahntransporte von Holz in süddeutsche Sägewerke, Bereitstellung von Holzlagerplätzen mit Wasseranschluß, mehr öffentliche Holzbauten sowie steuerliche und finanzielle Hilfen. Näheres (einschl. eines Links zum Gesetzestext) steht auf den Internetseiten der Sauerländer Bürgerliste: http://www.sbl-fraktion.de […]