Kreisjugendhilfeausschuss votiert für rückwirkende Geschwisterkindbefreiung
Einstimmig hat der Kreisjugendhilfeausschuss dem Kreistag empfohlen, dass rückwirkend zum 1. August die Geschwisterkinderregelung in Kombination mit der gesetzlichen Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr wieder eingeführt werden soll. Dafür hatten sich bereits die neun Bürgermeister des Jugendamtsbezirks in der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 6. Oktober ausgesprochen. Nun könnten, falls sich der Kreistag heute (14. Oktober) der Empfehlung des Fachausschusses anschließt, Geschwisterkinder wieder von der Beitragszahlung freigestellt werden, selbst wenn ein Kind schon nach der Landesregelung im letzten Kindergartenjahr befreit ist.
Damit folgte der Kreisjugendhilfeausschuss inhaltlich einem Antrag, den die SBL bereits am 07. September eingebracht hatte. 3 Wochen später brachte auch die SPD-Fraktion einen entsprechenden Antrag ein.
Dagegen hatte der der Landrat der SBL noch im September auf eine schriftliche Anfrage geantwortet, er beabsichtige nicht, die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder wieder einzuführen. Die “Befreiung von Elternbeiträgen für Geschwisterkinder” solle “nur dann zum Tragen” kommen, “wenn mindestens ein beitagspflichtiges Betreuungsverhältnis besteht”.
Update: Der Kreistag hat sich in seiner Sitzung am 14.10. einstimmig dem Votum des Kreisjugendhilfeausschusses angeschlossen.