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Verbraucher müssen für Folgen des PFT-Skandals zahlen

By admin at 8:55 am on Saturday, April 7, 2007

Neheim/Stadtgebiet. (US) Bei den Stadtwerken Arnsberg bestehen Überlegungen, die Wassergewinnungsanlagen am Neheimer Möhnebogen und am Langel (Freienohl) zu moderniesieren. Das bestätigten auf WR-Anfrage das Bürgermeisteramt und Stadtkämmerer Johannes Rahmann. Insgesamt, so der Stadtkämmerer, seien Investitonen bis zu acht Millionen Euro denkbar. Ein Experteam sei derzeit damit beschäftigt, entsprechende Planungen vorzunehmen. Die Investitionen haben das Ziel, beide Wassergewinnungsanlagen mit neuester Technik auszustatten, damit eine hochwertige Wasserqualität gewährleistet ist. Die Planungen sollen noch vor den Sommerferien zum Abschluss gebracht und anschließend realisiert werden. Erfolgen Investitionen in der genannten Höhe, werde das, so der Kämmerer nach ersten Schätzungen, eine Erhöhung des Wasserpreises zwischen 25 und 35 Cent/Kubikmeter zur Folge haben.

Bei der Wassergewinnungsanlage Langel, die im Einzugsbereich der Ruhr liegt und dem Wasserbeschaffungsverband Arnsberg gehört, soll der Investitionsbedarf geklärt werden.

Bis zu 35 Cent pro Kubikmeter denkbar

Die Anlage, die vorrangig Alt-Arnsberg versorgt, soll ebenfalls mit einem Aktivkohlefilter, einer Ultrafiltration und möglicherweise mit einem sogenannten Flocking ausgestattet werden.

Weitergehende Überlegungen gibt es zum Wasserwerk Möhnebogen. Vor dem Hintergrund des PFT-Skandals ist geplant, die Aktivkohlefilter, die bisher als mobile Anlage eingestuft wird, auf Dauer mit einer festen Gebäudeanlage zu ersetzen. Die bisherige Aktivkohlefilteranlage, die das Trinkwasser für Neheim/Umgebung liefert und nur wegen der PFT-Verunreinigung installiert wurde, hat der Stadt Arnsberg bisher etwa 450 000 Euro gekostet. Etwa halbjährlich fallen jeweils weitere 50 000 E für die Erneuerung der Aktivkohlefilter an.

Die von der Stadt Arnsberg angestrebte Schadensersatzklage gegen den PFT-Verunreiniger und gegen einen Landwirt werden wahrscheinlich weniger erfolgreich verlaufen. Der Firmeninhaber sitzt z.Zt. in U-Haft, für sein Unternehmen hat er Insolvenz angemeldet. Von einer Erhöhung des Wasserpreises hat die Stadt bis dato Abstand genommen. Bleibt die Schadensersatzklage erfolglos, müssen die entstandenen Kosten (Gebührenhaushalt) auf die Bürger umgelegt werden.

(aus WR Neheim-Hüsten vom 07.04.2007)

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