Ungewöhnliche Alg2-Leistungen im HSK?
Immer wieder wird im HSK über die Kosten der Unterkunft von Alg2-Empfängern diskutiert. Der Kreis hat bereits mehrere Verfahren beim Sozialgericht Dortmund verloren, weil er hier besonders restriktiv vorgeht. Daher hat die SBL-Kreistagsfraktion eine Anfrage für die nächste Kreistagssitzung gestellt:
1. Welche Richtwerte werden den kreisangehörigen Gemeinden für die Wohnungsmieten von Alg2-Empfängern im Jahr 2007 vorgegeben?
2. Welche Richtwerte für Wohnungsmieten galten in den Jahren 2005 und 2006?
3. Welche Kommunen wenden abweichende Erstattungssätze für Wohnungsmieten an, und welche Werte sind dies?
4. Welche Heizkosten werden den Alg2-Empfängern erstattet?
5. Unter welchen Umständen können Pauschalsätze für Heizkosten überschritten werden?
6. Unter welchen Voraussetzungen (z.B. für spezielle Ernährung) werden Mehrbedarfszuschläge an Alg2-Empfänger gezahlt, und in welcher Höhe?
7. Welche Ergebnisse erbrachte die Tätigkeit der seit einigen Monaten für die Betreuung von Alg2-Empfängern eingesetzten Außendienstmitarbeiter?
8. Welche Kriterien werden von der Kreisverwaltung für die Annahme zugrunde gelegt, dass mehrere Alg2-Empfänger eine Bedarfsgemeinschaft bilden?
9. In welchem Turnus werden Leistungsbescheide an Alg2-Empfänger, deren Erwerbseinkommen von Monat zu Monat unterschiedlich hoch ist, ausgestellt?
10. Gibt es Supervisionen für die Sachbearbeiter, die über die Leistungen an die Alg2-Antragsteller entscheiden?