Prämie für Kita-Verzicht?
Das Betreuungsangebot für unter-3-jährige Kinder ist im Bereich des Kreisjugendamtes des HSKnach wie vor völig unzureichend. Das wurde z.B. am 15. Mai in der Sitzung des Sozialausschusses in Brilon deutlich. Die Verwaltung trug dort vor, dass allein bei den Kindergärten in freier Trägerschaft 23 U3-Kinder und 27 U2-Kinder auf Wartelisten stehen. Nach welche Kriterien die knappen Plätze verteilt werden, konnte die Verwaltung auch auf Anfrage nicht beantworten. Und ebenso nicht, ob es irgendwelche Konzepte zur Änderung des Zustandes gibt.
Aber “Rettung” scheint zu nahen. Die besteht nicht darin, dass mehr Plätze angeboten werden oder dass die Kriterien für die Platzvergabe transparent werden. Nein, auf Betreiben der CSU-Führung hat das Bundesfamilienministerium am 29. Mai den Entwurf für das Betreuungsgeldgesetz an die anderen Bundesministerien versandt. Den 32 Seiten ist u.a. zu entnehmen, dass das Betreuungsgeld nur an Eltern gezahlt werden soll, die ihre Kinder “nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen”. Für sie soll es ab 2013 100 Euro pro Monat und ab 2014 sogar 150 Euro pro Monat und Kind geben, für das 2. und 3. Lebensjahr. Bereits eine Stunde pro Woche regelmäßige Betreuung in einer öffentlich geförderten Einrichtung würde den Anspruch auf Betreungsgeld ausschließen! Ausnahmsweise sind bei einer “schweren Krankheit” oder beim “Tod der Eltern” ganze 10 Wochenstunden Fremdnetreuung zulässig. Auch Empfänger von Alg2 (“Hartz IV”) haben nichts vom Betreuungsgeld, denn es wird auf ihre Sozialleistungen angerechnet.
In der Einleitung dieses Gesetzentwurfs wird sogar festgestellt, dass für die Ein- und Zweijährigen rund 42 Prozent der Eltern eine Fremdbetreuung wünschen. Von dieser Versorgungsquote ist das Kreisjugendamt des HSK ganz weit entfernt – wenn man realistisch rechnet und nicht die Zahlen z.B. dadurch schönt, dass alle Plätze bei Tagesmüttern, auch die von älteren Kindern belegten, als U3-Plätze mitgezählt werden…