Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Zahl der Pflegebedürftigen im HSK wird steigen, das ist sicher …

By admin at 6:57 am on Tuesday, September 25, 2012

Die Kreisverwaltung erläuterte als Antwort auf ein Schreiben des SBL-Kreistagsmitglieds Reinhard Loos vom 11.09.2012 zur Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, wie sich die Bevölkerungszahl und die Zahl der Pflegefälle voraussichtlich entwickeln. Für diejenigen, die sich für Prozentzahlen interessieren, hier die Aussagen (in etwas gekürzter Fassung):

Nach der Bevölkerungsberechnung vom Landesamt für Information und Technik Nordrhein Westfalen (IT.NRW) werde die Bevölkerung von 2008 bis 2030 im HSK um 13,4 % sinken. Der Anteil der Personen über 65 Jahre werde um 28,8 % ansteigen. Bei der Altersgruppe der über 80jährigen erwarte man in diesem Zeitraum einen Anstieg um 50,8 %.
Parallel dazu werde die Anzahl der Pflegebedürftigen ansteigen. Für das Jahr 2030 rechne das IT.NRW mit über 9.500 Pflegefällen im Hochsauerlandkreis, das wären 4,0 % der Gesamtbevölkerung und entspräche der Einwohnerzahl von Eslohe. Im Vergleich zum Jahr 2009 bedeute das ein Zuwachs an Pflegebedürftigkeit von 26 %.

Das bedeute für die Zukunft des Hochsauerlandkreises
a) eine deutliche Zunahme an älteren Menschen mit Hilfe-, Betreuungs- und Pflegebedarf
b) dass das Pflegepotential im familiären Umfeld als auch im Feld der Pflegeberufe dramatisch abnehme
c) dass ein erweitertes Versorgungsangebot im HSK benötigt werde
d) dass ein erheblicher Anstieg der Sozialaufwendungen im Bereich „Hilfe zur Pflege“ zu erwarten sei.

… ist die „Deckelung“ der Fallzahlen ein Teil der Problemlösung?

Kreistagsmitglied Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) kritisierte in seinem Schreiben an den HSK, dass der Kreis den die Pflegestützpunkte bereits nach weniger als 9 Monaten wieder aufgegeben hat. Dabei zeigten zahlreiche Beispiele aus anderen Landkreisen, dass durch Pflegestützpunkte wohnortnahe Beratung geleistet werden könne, die kompetent, weitgehend neutral, trägerunabhängig und nicht Teil eines Amtes der Kreisverwaltung wären. So würde der Zugang für viele Pflegebedürftige und ihre Familien erleichtert.

Die Kreisverwaltung bestätigte, die Pflegstützpunkte seien nicht über den Zeitraum der Erprobungsphase von einem Jahr weitergeführt worden und lobte hingegen das Pilotprojekt „ambulant vor stationär“. Durch dieses Projekt würde der „Zugang“ für Pflegebedürftige und ihrer Angehörigen weiter erleichtert.

„Auf welcher Grundlage soll der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) sich dazu verpflichten, speziell für die unteren Pflegestufen keine Heimnotwendigkeit zu bescheinigen, wie von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) vorgeschlagen?“ Und: „Was für negative Konsequenzen könnten sich dadurch für Pflegebedürftige ergeben?“ fragte das SBL-Mitglied in einem weiteren Punkt seines Schreibens.

Die Kreisverwaltung antwortete, der GPA-Bericht spräche von einer Vereinbarung, nicht von einer Verpflichtung mit dem MDK. Es sei weder beabsichtigt noch erforderlich, den MDK zu verpflichten, keine Heimnotwendigkeit für die unteren Pflegestufen zu bescheinigen. Vom MDK würde grundsätzlich keine Aussage bezüglich einer Heimnotwendigkeit in der Pflegestufe 0 in den Gutachten getroffen, bei der Pflegestufe 1 hingegen schon.

Loos kritisierte zudem, die potentiellen Leistungen bei ambulanter Pflege im Rahmen der Hilfe zur Pflege seien bisher nicht hinreichend bekannt. Daher würden
solche Leistungen nicht von allen Berechtigten in Anspruch genommen.

Die Kreisverwaltung teilt diese Auffassung nicht. Sie antwortete, nach ihrer Auffassung seien die Leistungen allen Beratungsinstitutionen etc. bekannt, und im Rahmen des Projekts „ambulant vor stationär“ würden alle erforderlichen Angebote für den speziellen Kundenfall ermittelt und festgestellt, und durch persönliche und individuelle Beratung sei eine optimale Information der Betroffenen und seiner Angehörigen sichergestellt. Entsprechende Zahlen könnten erst im Laufe des Projektes ermittelt und präsentiert werden.

Ein weiterer Kritikpunkt von Reinhard Loos bezieht sich auf einen möglichen Verwaltungsmehraufwand durch die von der GPA vorgeschlagene Beeinflussung des Anteils ambulanter Hilfen „durch eine gezielte Steuerung“. Die daraus resultierende Frage ist, welche Folgen auf die Versorgungssituation zu erwarten sind und ob eine solche „Steuerung“ dann noch sinnvoll ist.

Der HSK schreibt, dass dazu derzeit noch keine Aussage getroffen werden könne. Die weitere Entwicklung des Pilotprojektes „ambulant vor stationär“ bliebe abzuwarten.

Warten wir also ab, ob nach diesem Pilotprojekt ein neues Pilotprojekt aus der Taufe gehoben wird!?

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