Transparency International fordert mehr Transparenz und warnt vor Neiddebatte
Politiker-Nebeneinkünfte
Transparency warnt vor Neiddebatte
© Bernd Thissen/DPAFriedrich Merz (CDU) hatte gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte geklagt
Welche Jobs machen unsere Politiker noch so nebenher? Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts hat der Bundestag nun die Daten veröffentlicht. Gregor Gysi ein paar, Westerwelle noch ein paar mehr. Der Transparency International-Geschäftsführer warnte im stern.de-Interview jedoch vor einer Neiddebatte.
Die Nebentätigkeiten der 613 Abgeordneten sind jetzt im Internet veröffentlicht. Damit setzte Bundestagspräsiden Norbert Lammert einen Tag nach dem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts am die neue Transparenzregelung um. Auf der Internetseite bundestag.de oder auch unter abgeordnetenwatch.de sind nun Angaben über Beschäftigungsverhältnisse, Vereinstätigkeiten und Einkommensstufen zu finden.
Zu den Bestverdienern gehören demnach unter anderem die Abgeordneten.
Auch der ehemalige Forschungsminister und CDU-Politiker Riesenhuber übt neben seinem Mandat mehrere Nebentätigkeiten der Stufe drei und andere bezahlte lukrative Funktionen in Unternehmen aus. Einkünfte in den jeweiligen Abgeordneten-Biografien werden, sofern vorhanden, in drei Einkommensstufen ausgewiesen: Stufe 1 erfasst monatliche Einkünfte von 1.000 bis 3.500 Euro, Stufe 2 Einkünfte bis 7.000 Euro und Stufe 3 Einkünfte über 7.000 Euro. Wer kennt schon Hans Joachim Fuchtel? So gut wie niemand. Denn der Mann aus dem Nordschwarzwald ist ein klassischer Hinterbänkler. Redet im Bundestag so gut wie nie. Hat keinen Ausschussvorsitz, ist nur stellvertretender Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. Und ist stellvertretendes Mitglied des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Im Bundestag sitzt der Jurist seit 1987. Intensiv setzt er sich für die Kamelzucht im Schwarzwald ein und will Kamel-Rennen auch in Deutschland möglich machen. Er sitzt im Kreistag von Calw, im Verwaltungsrat der Sparkasse Pforzheim-Calw. Ist Mitglied des Kuratoriums Burg Liebenzell, ist im Kreisverband der Blasmusik und Vorsitzender der Stiftung Technisches Hilfswerk.
Und als Rechtsanwalt arbeitet er auch noch. Allein im Monat Mai hat er fünf Mandanten mit Honoraren über 1000 Euro betreut. Oder: Im Oktober 2006 klingelte es besonders laut in seiner Kasse. Da war er einmal mit mehr als 7000 Euro dabei und einmal mit mehr als 1000 – das rechnet sich zusammen mit den monatlichen Diäten von 7009 Euro.
Merkel ist in Stufe drei
Auch andere prominente Politiker geben Auskunft: Im Eintrag von Angela Merkel (CDU) heißt es in der Rubrik “Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat”: “Bundeskanzlerin, Berlin, monatlich Stufe 3.” Will heißen: Merkel ist nicht nur Kanzlerin, sondern auch Abgeordnete und bezieht insofern zwei Gehälter. Auch bei Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) und den anderen Minister mit Parlamentsmandat wird für ihre “Nebentätigkeit” im Bundeskabinett naturgemäß mit Stufe 3 angegeben.
Ex-Außenminister Joschka Fischer hat hat elf Nebenverdienste, die ihm mindestens 7000 Euro eingebracht haben (Stufe 3), zusätzlich zwei der Stufe 2 (jeweils mindestens 3500 Euro). Bei Oskar Lafontaine ist nur seine – inzwischen eingestellte – Autorenschaft für den Springer-Verlag angegeben (Stufe 2), sein Parteifreund Gregor Gysi kommt auf mindestens 38.000 zusätzlich.
Transparency International geht Veröffentlichung nicht weit genug
Die Anti-Korruptions-Organisation Transparency International übte Kritik an der Veröffentlichung. “Nach unserem Eindruck wird das Gesetz von den Abgeordneten nicht einheitlich angewendet”, sagte der Geschäftsführer Christian Humborg zu stern.de. “Es gibt einige Anwälte, die keine Verdienststufe angeben. Doch um ob diese wirklich weniger als 1000 Euro verdienen, ist zumindest anzuzweifeln.” Humborg nannte CDU-Politiker Merz oder den SPD-Abgeordneten Peter Danckert. Aber es gebe auch positive Beispiele. So etwa Anette Kramme (SPD), die jedes ihrer Anwalts-Mandate einzeln aufführt oder den FDP-Parteichef Guido Westerwelle, der seine Vorträge einzeln auflistet.
Um alle Politiker gleich zu behandeln, forderte Humborg den Bundestagspräsidenten auf, zu prüfen, ob wirklich alle Abgeordneten vollständig und einheitlich Auskunft über ihre Nebenjobs geben.
Die Veröffentlichung sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, doch Humborg warnte vor einer Neiddebatte. “Wir halten es für gefährlich, wenn nun eine Hitliste der Abgeordneten mit den meisten Nebenjobs erstellt wird. Das ist nicht zielführend und lässt für sich genommen keine Rückschlüsse zu.” Vielmehr sei es wichtiger, detaillierte Auskünfte zu erhalten. Humborg kritisierte, dass die Einkünfte der Abgeordneten bisher nur in Stufen veröffentlicht werden.
Nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch die Klage von neun Parlamentariern gegen das entsprechende Gesetz zurückgewiesen. Die Entscheidung fiel bei einem Patt von vier zu vier Richterstimmen. Die Kläger hatten in der Offenlegungspflicht einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit und die Unabhängigkeit des Abgeordnetenmandats gesehen. Gerade für Selbstständige und Anwälte sei ein Parlamentsmandat kaum noch zumutbar, wenn sie detailliert offen legen müssten, wie viel Geld sie von welchem Auftraggeber oder Mandanten erhielten.
Ausschlaggebend für das Urteil war aber die Auffassung der Richter, mit der Freiheit des Mandats seien nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten verbunden. Mit der Pflicht zur Offenlegung von Einkünften ab einer bestimmten Höhe könne sich der Wähler selbst ein Bild über mögliche Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Volksvertreter machen. Der Bundestag hatte bereits im Oktober 2005 einen neuen Verhaltenscodex verabschiedet. Auf Grund der in Karlsruhe anhängigen Klage entschied Lammert, das Gesetz bis zu einer Urteilsfindung nicht umzusetzen. Experten wie der Parteienrechtler Hans-Herbert von Arnim hatten dieses Vorgehen als “glatten Gesetzesbruch” kritisiert.
Von Malte Arnsperger mit Agenturmaterial