Stadt Sundern scheitert mit Widerspruch gegen Windkraftanlagen in Hövel
Arnsberg/Hövel. Die Bezirksregierung Arnsberg hat den Widerspruch der Stadt Sundern zu zwei Windkraftanlagen, die zwar in Kirchlinde auf Arnsberger Stadtgebiet, aber in unmittelbarer Nähe zum Sunderner Ortsteil Hövel errichtet werden sollen, zurückgewiesen.
Die Stadt Sundern hatte im April Widerspruch gegen den Bescheid der Bezirksregierung vom 14. März eingelegt, mit dem die Errichtung und der Betrieb von Windkraftanlagen an der Stadtgrenze genehmigt worden war. Der Widerspruch wurde mit den vier nachstehenden Argumenten begründet:1. Unterschreitung der “Unbedenklichkeitsschwelle” von 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung; 2. Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes aufgrund der Höhe der Anlagen; 3. Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch farbliche Markierungen/Befeuerung; 4. Bezugnahme auf die ablehnende Stellungnahme der Stadt Sundern im Rahmen der 100. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Arnsberg.
Zunächst hat die Bezirksregierung den Widerspruch der Stadt Sundern zu den Windkraftanlagen 1 und 4 zurückgewiesen, die Entscheidung zu den Anlagen 3 und 5 steht noch aus.
In der Begründung führt die Bezirksregierung aus, dass die Stadt Sundern von den unter Punkt 1 bis 3 vorgetragenen Argumenten in ihren Rechten als Kommunalbehörde nicht betroffen und somit eine Zulässigkeit des Widerspruchs in diesen Punkten nicht gegeben sei. Lediglich zu Punkt 4 wird eine Betroffenheit im Sinne einer möglichen Rechtsverletzung nicht gänzlich ausgeschlossen. Auf Grundlage dieser eher theoretisch möglichen Betroffenheit wird die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Genehmigungsbescheids dargelegt und mittels des Widerspruchsbescheids bestätigt.
Als nächsten Rechtsbehelf könnte die Stadt Sundern gegen den Genehmigungsbescheid der Bezirksregierung vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg Klage erheben. Unter Berücksichtigung der im Widerspruchsbescheid dargelegten Fakten wird der Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 13. August über eine Klageerhebung beraten. Ein Erfolg der Stadt Sundern in einem möglichen Klageverfahren scheine aber wenig aussichtsreich, so der Beigeordnete der Stadt Sundern Meinolf Kühn. “Unberührt hiervon steht den Bürgern sowie den sonstigen natürlichen und juristischen Personen ein möglicherweise eingeschlagener Rechtsweg selbstverständlich weiterhin offen.”
(aus WP Sundern vom 01.08.2007)