Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Was soll aus Familie Rustemi werden?

By admin at 2:44 pm on Wednesday, August 22, 2007

Bei der SBL und bei vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern löste die Entscheidung des Hochsauerlandkreises über das Schicksal der Familie Rustemi völliges Unverständnis aus.

Zur Erinnerung: Im Mai 2006 wurden Frau Rustemi und 4 Kinder aus Marsberg in den Kosovo abgeschoben. Kurz zuvor war der Vater der Familie wegen vielfacher Kindesmißhandlung zu 9 Jahren Gefängnis verurteilt worden; er sitzt jetzt in einer deutschen JVA ein. Die Familie war sehr gut integriert. Eine der Töchter hätte wenige Wochen später ihren Schulabschluß erhalten. Der älteste Sohn, er als Kronzeuge gegen den Vater ausgesagt hatte, ist seitdem untergetaucht.

Viele Sauerländer machen sich Sorgen um das Schicksal der Familie Rustemi. Neben materieller Not fehlt ihr auch halbwegs geeigneter Wohnraum. Die medizinische Versorgung der stark traumatisierten Familie ist nicht mehr gewährleistet. Im Kosovo droht ihr zudem die Blutrache der Familieangehörigen des Vaters. COSMO-TV hat im WDR-Fernsehen mehrfach über die Situation der Familie Rustemi im Kosovo berichtet.

Viele setzten und setzen sich für Rustemis ein. So forderte der Hauptausschuß der Stadt Marsberg einstimmig (!), daß die Familie in Marsberg leben können sollte. Der Petitionsausschuß des Landtags forderte den Hochsauerlandkreis auf, der Familie die Rückkehr zu ermöglichen. In Marsberg gründete sich um Pfarrer Hammer ein Unterstützerkreis, der laufend Kontakt zur Familie hält, ihr nach Kräften hilft und sie im Kosovo besuchte.

Doch all das nützte nicht. Die Ausländerbehörde des HSK beruft sich auf zweifelhafte Auskünfte der deutschen Botschaft und entschied, daß die Familie Rustemi mindestens 5 Jahre lang nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfe. Wenn die Frist abgelaufen ist, wird der Vater wahrscheinlich schon wieder auf freiem Fuß in Deutschland leben!?

Wir dokumentieren zunächst die Pressemitteilung des Hochsauerlandkreises vom 20.08.2007 und werden in den nächsten Tagen noch näher auf dieses bestürzende Thema eingehen.

PRESSEMITTEILUNG DES HOCHSAUERLANDKREISES VOM 20.08.2007

Entscheidung im Fall der Familie Rustemi

Hochsauerlandkreis. Die Familie Rustemi kann nicht sofort wieder nach Deutschland einreisen. Dies hat der Hochsauerlandkreis entschieden. Die nach dem Gesetz unbefristete Einreisesperre wurde auf fünf Jahre verkürzt. Damit besteht für die Familie die Möglichkeit, frühestens im Mai 2011 ein Visum zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Abschiebungskosten erstattet werden.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit Urteil vom 1. Juni 2007 die im asylrechtlichen Verfahren fortgeführte Klage abgewiesen. Für die Familie Rustemi bestehen nach dieser Entscheidung keine konkreten Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit.

Auch die Deutsche Botschaft in Belgrad hat im Juni und Juli dieses Jahres nochmals die Lebenssituation vor Ort überprüft und festgestellt, dass die Darstellungen des Unterstützerkreises und des Rechtsanwaltes nicht zutreffen. Dies betrifft insbesondere die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten und auch das Verhältnis zur Familie des Vaters. Derzeit befindet sich keines der Familienmitglieder in ärztlicher Behandlung. Die von der Sozialbehörde in Presevo empfohlene kostenlos zugängliche psychotherapeutische Behandlung ist bisher nicht angenommen worden. Die wirtschaftliche Situation der Familie ist dagegen weiterhin schwierig.

Für die Entscheidungsfindung beim Hochsauerlandkreis waren die Gerichtsentscheidung und die Sachdarstellung der Botschaft maßgeblich.

Bereits im Februar hatte der Hochsauerlandkreis in einer Pressekonferenz auf die hohen Hürden im Antragsverfahren für eine Wiedereinreise hingewiesen. Auch der Innenminister des Landes NRW führte Anfang des Jahres auf eine kleine Anfrage eines Landtagsabgeordneten im Fall der Familie Rustemi aus: „Es widerspräche der Intention des Gesetzgebers, Personen die Wiedereinreise zu gestatten, deren Aufenthalt im Bundesgebiet unmittelbar zuvor nach umfassender gerichtlicher Prüfung rechtmäßig durch Abschiebung beendet wurde.“

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