Unterstützerkreis ist tief betroffen von der völlig menschenverachtenden Entscheidung des HSK (Ausländerbehörde)
Mit Fassungslosigkeit und tiefer Betroffenheit hat der Unterstützerkreis in Marsberg, am Dienstagmorgen in der Tageszeitung die Entscheidung der Ausländerbehörde des HSK zur Kenntnis nehmen müssen.
Die in der Stellungnahme dargestellte Begründung des HSK hält der Unterstützerkreis für völlig oberflächlich und falsch.
Die in der Stellungnahme zitierte Entscheidung des Verwaltungsgericht Arnsberg vom 1. Juni 2007 bezieht sich noch auf das bis dahin weiterlaufende asylrechtliche Verfahren, noch von vor und im Zuge der Abschiebung im Mai 2006, und hat mit dem jetzigen Antrag der Familie auf Wiedereinreise vom Mai 2007 und der einstimmigen Entscheidung des Petitionsausschuss vom Januar 2007 nichts zu tun, es ging ausschließlich um den verwaltungsrechtlichen Vorgang der Abschiebung.
Der nun zur Entscheidung vorgelegene Antrag von Mai 2007 zur Aufhebung der Wiedereinreisesperre bezieht sich auf die äußerst dramatische Lebenssituation bei der Familie des Vaters (sie müssen bei der Familie des Täters wohnen), und auf die vor Ort nicht mögliche medizinische und therapeutische Hilfe. Dieses hat auch der Petitionssauschuss des Landtags in seiner Entscheidung und Empfehlung zur Rückkehr nach Marsberg begründet.
Völliges Unverständnis wurde durch die Aussage des HSK bezüglich der Medizinischen und Therapeutischen Hilfen vor Ort ausgelöst. Der Unterstützerkreis war über die Nachfrage der deutschen Botschaft bei der Sozialbehörde in Preshevo informiert. Frau Rustemi und die älteste Tochter waren daraufhin im Juni zu Gesprächen in dieser Behörde.
Hier ging es zum Einen um die Ausstellung von dringend benötigten Pässen, da die bisherigen Übergangspapiere nicht mehr gültig waren und die Pässe auch für den Visumantrag bei der deutschen Botschaft erforderlich waren. Zu diesem Zeitpunkt konnten sich die Mutter und die Kinder nicht mehr ausweisen. Bei den häufig vorkommenden Polizeikontrollen war dieses eine sehr schwierige Situation. Für die Kosten zur Ausstellung der Pässe hatte der Unterstützerkreis das erforderliche Geld an die Familie geschickt.
Zum Anderen wurde speziell die älteste Tochter befragt, in Bezug zu den erlebten Misshandlungen und Missbrauchsvorfällen (Taten des Vaters) in Deutschland. Der Sachbearbeiter der das Gespräch führte, konnte serbisch und albanisch sprechen. Die ebenfalls bei der Befragung anwesende Psychologin konnte nur serbisch sprechen und verstehen. Da die Tochter aber kein serbisch verstehen und sprechen kann, hatte sie keine Möglichkeit sich mit der Psychologin selber zu unterhalten. Alle Fragen und Antworten mussten durch den männlichen Sachbearbeiter übersetzt werden.
Zusätzlich erschwert wurde diese Situation dadurch, dass die Tochter den Sachbearbeiter vom Sehen kannte, durch seine ebenfalls vorhandenen Kontakte zur Familie des Vaters. Aber die Familie des Vaters durfte auf keinen Fall davon erfahren, dass in diesem Gespräch “irgendetwas schlechtes” über den Vater erzählt wird, das hätte “ihren Tod bedeutet”. Aufgrund dieser sehr großen Angst und verbunden mit den sprachlich äußerst schwierigen Bedingungen war ein tiefergehendes und ehrliches Gespräch kaum möglich. Trotz allem hatte sie versucht einiges von ihrem Erlebten zu schildern und das sie und ihre Familie dringend Hilfe bräuchten.
Am Ende des sehr schwierigen Gespräches äußerte sich der Sachbearbeiter gegenüber der Mutter und Tochter, dass ihnen vor Ort nicht wirklich geholfen werden könne, weder finanziell, medizinisch und therapeutisch. Die Sozialbehörde wolle eine entsprechende Stellungnahme zur Botschaft abgeben, dass es für die Familie Hilfe nur in Deutschland geben kann. Dieses sagte er auch zu einem weiteren Mann, vermutlich der Leiter der Sozialbehörde, welcher während des Gespräches hin und wieder dazu kam. Die Tochter erklärte auch nach Nachfrage des Sachbearbeiters, ob sie u.U. auch alleine nach Deutschland zurückkehren wolle, dass sie ihre Geschwister und Mutter auf gar keinen Fall allein lassen könne und wolle. Sie müsse alles Lebensnotwendige für ihre Familie regeln, da ihre Mutter dieses aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes nicht kann. Ihre Geschwister würden dann zu Grunde gehen.
Durch die weiterhin regelmäßigen persönlichen Kontakte (über Telefon und SMS) mit der Tochter und der Familie und auch durch die vergangenen Besuche vor Ort im letzten Jahr, hat der Unterstützerkreis und auch der Petitionsausschuss somit völlig gegensätzliche Informationen.
Die völlig verkürzte, verdrehte und zum Teil auch unwahre Darstellung in dem Pressebericht vom Dienstag, womit die Ausländerbehörde des HSK in dem Artikel ihre Entscheidung begründet, löst bei dem Unterstützerkreis Entsetzen, völliges Unverständnis und auch Wut aus. Wie kann im Hochsauerlandkreis so menschenverachtend mit dem Schicksal von Menschen (Mutter und Kinder) umgegangen werden? Geht es denn hier nur darum, dass eine Behörde “ihr Recht” behält und nicht in der Lage ist eine falsch getroffene Entscheidung wieder neu zu regeln?
Im Auftrag:
Meinolf Stuhldreier
dipl.soz.päd. JBZ-Marsberg
für den Unterstützerkreis:
Alfred Hammer
Pfarrer Evangelische Kirchengemeinde
Niedermarsberg
Propst Norbert Schröer
Propsteigemeinde St. Magnus
Niedermarsberg
Frau Helga Rosenbaum
(Pressemitteilung des Unterstützerkreises RU Marsberg vom 22.08.2007)