Informationen und Meinungen zur Kreispolitik im HSK

Wir fordern weiterhin die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes…

By admin at 9:51 pm on Thursday, September 6, 2007

….und werden mal sehen wie sich denn die hiesigen Waldbauernfunktionäre (CDU) vor Ort verhalten:

An den Landrat
des Hochsauerlandkreises
Kreishaus

Antrag gemäß § 6 (1), 10 (2) der Geschäftsordnung des Kreistags
für die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Kreistags

Sehr geehrter Herr Landrat,

hiermit stellt die Fraktion Sauerländer Bürgerliste folgenden Antrag:

„Der Kreistag möge beschließen:

Der Hochsauerlandkreis fordert die Landesregierung auf, im Bundesrat und beim Bundeslandwirtschaftsministerium die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes zu beantragen.“

Begründung:

Unmittelbar nach den verheerenden Schäden durch den Sturm Kyrill am 18./19.01.2007 hatte die Fraktion Sauerländer Bürgerliste eine Sondersitzung des Kreisausschusses und den Einsatz des Hochsauerlandkreises für die Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes beantragt.

Die Mehrheit des Kreisausschusses folgte damals der Ansicht des Landesumweltministeriums, dass eine Anwendung des Gesetzes nicht notwendig sei, da die Nachfrage nach Holz stark sei. Und die Mehrheit vertrat die Meinung, dass es sinnvoller sei, einzelne für die Region besonders wichtige Maßnahmen bei der Landesregierung durchzusetzen.

Die SBL ist weiterhin der Ansicht, dass die umgehende Anwendung des Forstschädenausgleichsgesetzes (FschAG) zur Regulierung des Holzmarktes und zur Stabilisierung des Holzpreises sinnvoll gewesen wäre. Weiter fallende Holzpreise infolge des unbeschränkten Holzeinschlags in Süddeutschland verdeutlichen dies. Durch Kyrill wurden bundesweit 37 Mio fm geworfen, davon allein in NRW ca. 16 Mio fm (s. BT-Drucksache 16/6030). Die in der Resolution der südwestfälischen Kreise beschlossene Aufforderung an die anderen Bundesländer, freiwillig den Holzeinschlag zu beschränken, hatte erwartungsgemäß keinerlei Auswirkungen.

In einem wichtigen Punkte allerdings sind die Vorstellungen derjenigen, die gegen die Anwendung des FSchAG waren, gar nicht in Erfüllung gegangen: Die steuerlichen Regelungen, die das Gesetz bietet, sollten auch ohne Anwendung des Gesetzes vereinbart werden. Bisher ist dieses nicht erfolgt und offensichtlich ist dieses auch nicht zu erwarten, wie sogar Stellungnahmen des Landesumweltministeriums zeigen. Viele Mitarbeiter der Forstämter und viele Waldbesitzer scheinen mittlerweile erkannt zu haben, dass eine Anwendung des FSchAG geboten ist.

Wir halten es daher auf Grund der aktuellen Situation für dringend notwendig, dass der Hochsauerlandkreis als durch „Kyrill“ besonders betroffene Region in diesem Sinne Stellung bezieht und das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie den Bundesrat auffordert, das FSchAG anzuwenden. Die Solidarität, die die süddeutschen Bundesländer in den Jahren 1990-1992 und 2000/2001 bei den Orkanen „Wiebke“ und „Lothar“ von NRW erwartet haben, muss nun auch umgekehrt stattfinden.

Das FSchAG tritt nur dann in Kraft, wenn vom Bundeslandwirtschaftsministerium mit Zustimmung des Bundesrates und des Bundeswirtschaftsministeriums ein entsprechender Erlass kommt. Am 1. Oktober beginnt das neue Forstwirtschaftsjahr, und das Steuerjahr 2007 ist noch nicht zu Ende.

Eine unverzügliche Anwendung des FSchAG könnte daher auch jetzt noch den betroffenen Waldbauern wirksame und wertvolle Unterstützung geben.

Anlage: Artikel aus dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt vom 30.08.2007 (2 Seiten)

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Loos
Fraktionssprecher

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