Personelle Ressourcen für die Umsetzung der Inklusion
Viele Beteiligte machen sich Sorgen, ob ihnen für die Umsetzung der Inklusion zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden und was aus den bisher bestehenden Förderschulen wird. Die Landesregierung hat am 19.03.2013 einen Gesetzentwurf zur Inklusion beschlossen. In der dazu veröffentlichten Pressemitteilung des Schulministeriums wird auch auf die zusätzlichen Lehrerstellen für das “gemeinsame Lernen” eingegangen (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Pressemitteilungen/Archiv/LP16/PM_2013/pm_19_03_2013.html)
“Wir setzen die VN-Behindertenrechtskonvention um und gehen dabei schrittweise und mit Augenmaß vor. Der Gesetzentwurf hält die Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung, ihren Eltern, den Schulen, den Lehrkräften und den kommunalen Schulträgern. Inklusion ist eine Chance, unsere Gesellschaft reicher, toleranter, offener und menschlicher zu machen. Sie wird an vielen Schulen Nordrhein-Westfalens erfolgreich gelebt”, betonte die Ministerin.
Eltern von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung sollen aber weiterhin die Förderschulen wählen können, wenn sie dies vorziehen und vor Ort ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Das Land schafft also keine Förderschulen mit bestimmten Förderschwerpunkten ab. …
Der Gesetzentwurf macht keine Aussagen zu den Mindestgrößen von Förderschulen. Dieser Sachverhalt ist Gegenstand einer entsprechenden Verordnung. Die Ministerin kündigte an, dass mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Landschaftsverbänden in Kürze auch Gespräche über die beabsichtigte Neufassung geführt werden sollen.
Mit dem Gesetzentwurf hat das Kabinett zudem ein Finanzierungskonzept zur Unterstützung des gemeinsamen Lernens gebilligt. Derzeit wird das gemeinsame Lernen mit etwa 1.200 zusätzlichen Lehrerstellen unterstützt, von denen knapp 700 seit 2011 neu hinzugekommen sind. Das Konzept sieht vor, dass bis zum Ende der Legislaturperiode gegenüber dem laufenden Schuljahr weitere 1.800 zusätzliche Lehrerstellen zur Unterstützung bereitgestellt werden. Darüber hinaus beabsichtigt die Landesregierung, ein Unterstützungsbudget für die Schulen im Transformationsprozess bereit zu stellen, das bis 2015 schrittweise auf 200 Lehrerstellen anwachsen soll. Damit kann nach Einschätzung der Landesregierung bis 2017 eine Inklusionsquote von etwa 50 Prozent erreicht werden. In diesem Schuljahr liegt sie bei rund 25 Prozent. “Diese insgesamt 2.000 zusätzlichen Lehrerstellen gegenüber dem laufenden Schuljahr werden sich positiv auf die Qualität des gemeinsamen Lernens auswirken. Entscheidend für den Inklusionsprozess ist aber der Wille der Betroffenen”, erklärte die Ministerin.”
Rechnet man die zusätzlichen Stellen nach der Einwohnerzahl in NRW um, ergeben sich für den HSK ca. 30 zusätzliche Lehrerstellen für die Inklusion.