Objektivität der Kreisverwaltung und der Kreispolizeibehörde?
In der „Lokalzeit Südwestfalen“ des WDR-Fernsehens wurde am 29.03.2013 über eine Kündigungsschutzklage berichtet, die ein gekündigter Mitarbeiter gegen die Kreispolizeibehörde des HSK eingereicht hat (und der das Arbeitsgericht Arnsberg am 23.04.2013 im vollen Umfang stattgegeben hat). Der gekündigte Mitarbeiter hat außerdem gegen leitende Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung gestellt. In dem Beitrag des WDR wird über unzureichende entlastende Ermittlungen und über die Nicht-Berücksichtigung eines internen Vermerks einer leitenden Mitarbeiterin, aus dem sich die Unschuld des gekündigten Mitarbeiters ergibt, sowie über eine seltsame Zusammenballung der Aufgaben der Polizei in eigenen Angelegenheiten berichtet.
Der Landrat ist in seiner Funktion gleichzeitig Chef der Kreispolizeibehörde. Der Kreistag wählt die Mitglieder des Kreispolizeibeirates. Und es findet – in beiden Richtungen – ein intensiver Mitarbeiter¬austausch zwischen der Verwaltung der Kreispolizeibehörde und der allgemeinen Kreisverwaltung statt; in diesem Zusammenhang sei hier nur an die mehrfache Neubesetzung der Position des Abteilungsleiters Verwaltung der Kreispolizeibehörde erinnert.
Aus der Berichterstattung des WDR ergibt sich erheblicher Klärungsbedarf für die Arbeit des Landrats und der Verwaltung, der weit über den Einzelfall hinausgeht. Die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet müssen darauf vertrauen können, dass sich Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde neutral und objektiv verhalten.
Kreistagsmitglied Reinhard Loos von der Sauerländer Bürgerliste (SBL) stellte daher dem Chef der Kreispolizeibehörde des Hochsauerlandkreises am 07.05.2013 folgende Fragen:
• Wie wird sichergestellt, dass a) in der Kreispolizeibehörde, b) in der übrigen Kreis¬verwaltung verwaltungsinterne Vermerke im weiteren Ablauf von Verwaltungsverfahren vollständig berücksichtigt und nicht übersehen oder möglicherweise sogar „unterdrückt“ werden?
• Wie wird sichergestellt, dass a) in der Kreispolizeibehörde, b) in der übrigen Kreisverwaltung bei etwaigen Auseinandersetzungen mit Mitarbeitern auch entlastende Umstände festgestellt und berücksichtigt werden?
• Wie wird sichergestellt, dass a) die Kreispolizeibehörde, b) die übrige Kreisverwaltung in eigenen Angelegenheiten nicht selbst ermitteln, sondern dies einer neutralen Stelle überlassen?
• Was wird von Seiten des Kreises unternommen, dass der sonst für den HSK zuständige Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft nicht an Verfahren beteiligt wird, an denen die Kreispolizeibehörde, die Kreisverwaltung oder andere Funktionsträger des Kreises beteiligt sind, denn die Partei- und Fraktionszugehörigkeit dieses Abteilungsleiters der Staatsanwaltschaft würde in derartigen Verfahren sicherlich einen Ablehnungsgrund bedeuten?
• Wie viele Strafanzeigen gegen a) Polizeibeamte b) andere Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde c) andere Mitarbeiter der Kreisverwaltung gab es in den Jahren seit 2010 aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeit, aus welchen Gründen erfolgten die Strafanzeigen, und wie endeten diese Verfahren?
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May 10, 2013 @ 10:07 pm
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