Überversorgung oder Unterversorgung?
SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos fragt nach der Bedarfsplanung für Haus- und Fachärzte im HSK
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. Dezember 2012 die Neufassung der „Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung“ beschlossen. Aufgrund dieser Bedarfsplanungs-Richtlinie sollen in NRW ab 1. Juli 2013 neue Versorgungsgebiete gelten.
Gemäß § 7 und Anlage 3.3 der Richtlinie könnten die Kreise HSK und Soest zu einem gemeinsamen Planungsbereich zusammengefasst werden.
Für die fachärztliche Versorgung gelten neue Verhältniszahlen für die Relation der Fachärzte in den einzelnen Arztgruppen zur Einwohnerzahl.
Daher fragte Reinhard Loos, Kreistagmitglied der Sauerländer Bürgerliste (SBL), am 27.05. die Kreisverwaltung:
„Welche Auswirkungen aus der Bedarfsplanungs-Richtlinie sind für die medizinische Versorgung im Hochsauerlandkreis zu erwarten?“
Die schriftliche Beantwortung dieser Anfrage hätte sich erübrigt, falls ein entsprechender Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses (Termin 12.06.2013) aufgenommen worden wäre. Das ist aber nicht erfolgt… Anscheinend ist die medizinische Versorgung kein wichtiges Thema für den Fachausschuss?