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Verkürzung der Amtszeit des Landrats – SBL steht mit dem Wunsch nicht alleine da

By admin at 12:01 am on Friday, August 2, 2013

In NRW haben Bürgerinnen und Bürger im nächsten Jahr gleich mehrmals die Ehre, zu den Wahlurnen gehen zu dürfen. Am 25. Mai 2014 ist der Termin für Wahl des Kreistags und der Stadträte, parallel zur Europawahl. In einigen wenigen Landkreisen und Gemeinden, so auch bei uns im Hochsauerlandkreis und in Bestwig, werden vermutlich am 28. September 2014 die Landräte bzw. Bürgermeister gewählt, also nur etwa vier Monate nach den Kommunalparlamenten. Ein Jahr später, am 21. Oktober 2015, stehen dann die Wahlen von fast allen Landräten und Bürgermeistern an. Kreistag und Landrat könnten jedoch Ende Mai 2014 zusammen gewählt werden, würde der Landrat bis zum 30. November 2013 erklären, dass seine derzeit laufende Amtszeit vorzeitig zu Ende gehen soll.

Wie berichtet stellte SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos im Juni dazu eine schriftliche Anfrage an den Landrat, die dann prompt einen kleinen Pressewirbel auslöste, weil sie von einigen nicht ganz richtig interpretiert wurde. Landrat Dr. Schneider antwortete zunächst via WP/WR, später (mit Datum vom 17. Juni 2013) schriftlich der SBL. Er schrieb u.a.:
Bei meiner Wahl am 18. September 2005 konnte ich davon ausgehen, dass meine Amtszeit mit Ablauf des 20. Oktober 2014 endet. Die damaligen gesetzlichen Wahlvoraussetzungen hat der Gesetzgeber wie schon in Art. 11 § 3 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KVVahlZG) vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514) respektiert und bei der Ausrichtung der mit dem Gesetz zur Stärkung der kommunalen Demokratie angestrebten Ziele berücksichtigt. Ergänzend ist diesmal der Wahltag für den mit mir betroffenen Personenkreis auf den 28. September 2014 festgelegt worden (Art. 5 § 1 Abs. 2 des zitierten Gesetzes).
In der Reihenfolge Ihrer Fragen nachstehend meine Antworten:

Die lokale Presse hat Ihr Bezugsschreiben für eine Nachfrage zum Anlass genommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen verweise ich auf den beigefügten Auszug aus der Westfalenpost vom 13. Juni 2013. …“
Der betreffende WP-Artikel trägt die Überschrift: „Ich kandidiere auf jeden Fall – Noch keine Festlegung auf den Wahltermin“.

AUch zur Frage der SBL nach den Kosten des zusätzlichen Wahltermins nahm der Landrat in seiner Antwort auf die SBL-Anfrage Stellung. Er bezifferte diese Kosten auf ca. rd. 150.000 Euro.

Zu den „Bedenkenträgern“ gehört nicht nur die Sauerländer Bürgerliste (SBL). Aus anderen Landkreisen NRWs gibt es ähnliche Stimmen, z.B. im Kreis Höxter. Da fordert die SPD laut „nw-news.de“ den Rücktritt von Landrat und Bürgermeistern zu Gunsten eines einheitlichen Wahltermins.
Klick: http://www.nw-news.de/owl/kreis_hoexter/hoexter/hoexter/7660766_SPD_fordert_Landrat_und_Buergermeister_zum_Ruecktritt_auf.html

Der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises wird mit der gleichen Forderung konfrontiert. Sie kommt laut „Rhein-Sieg-Anzeiger“ sogar aus den eigenen CDU-Reihen:
http://www.ksta.de/aus-dem-kreis/landrat-kuehn-wird-ruecktritt-nahegelegt,16365188,22795812.html

Standhaft will hingegen der Landrat aus dem Kreis Steinfurt bleiben. „Kein vorzeitiger Rücktritt – Kubendorff tritt erst 2015 zur Wahl an“, schreibt die Zeitung „Westfälische Nachrichten“:
http://www.wn.de/Muensterland/Kreis-Steinfurt/2013/05/Kein-vorzeitiger-Ruecktritt-Kubendorff-tritt-erst-2015-zur-Wahl-an

Auch aus dem Kreis Euskirchen berichtet der „Kölner Stadtanzeiger“, der dortige Landrat denke nicht an Rücktritt:
http://www.ksta.de/aus-dem-kreis/guenter-rosenke-landrat-denkt-nicht-an-ruecktritt,16365918,22674640.html

Von einer „Geisterdebatte“ ist im Rhein-Kreis Neuss die Rede. „NGZ-Online“ gibt einen kleinen, etwas tendenziösen und gerade darum lesenswerten Einblick in die Befindlichkeiten der dortigen Kommunalpolitik.
http://www.ngz-online.de/rhein-kreis/nachrichten/uwg-ruecktrittsappell-schadet-amt-des-landrats-1.3481202

Damit wollen wir es erst mal bewenden lassen. Nur noch eine kleine Anmerkung:
Landrat Dr. Karl Schneider würde mit einem vorzeitigen Rücktritt nur auf etwas mehr als vier Monate Amtszeit verzichten. Der Grund: Er kam durch das vorzeitige Ausscheiden seines Vorgängers Franz-Josef Leikop bereits vor der letzten allgemeinen Kommunalwahl ins Amt. In den meisten anderen Fällen, wie z.B. beim Landrat des Kreises Steinfurt, verhält sich das anders. Bei ihm würde ein vorzeitiger Rücktritt etwa 17 Monate Amtsverzicht bedeuten.

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