Aufklärung unerwünscht
Mit Schreiben vom 15. Juli 2013 hatte der Vorstand der Sauerländer Bürgerliste den Landrat als Chef der Kreispolizeibehörde aufgefordert, “im Fall des Polizei- und Justiz-Skandals um das SBL-Kreistagsmitglied Reinhard Loos umgehend Untersuchungen und Überprüfungen zum Zwecke einer lückenlosen Aufklärung zu veranlassen“. Reinhard Loos war nach Falschaussagen mehrerer Polizeibeamten zu Unrecht beschuldigt worden, eine falsche Verdächtigung gegen einen Polizeibeamten geäußert zu haben. Nach mehr als einem Jahr Verfahrensdauer wurde er vom Amtsgericht Brilon freigesprochen. Durch ein an einer Tankstelle aufgenommenes Überwachungsvideo bestätigte sich außerdem, dass ein Polizeibeamter am 14. Februar 2012 mit beiden Händen auf Reinhard Loos zugegangen war und ihm umgestoßen hatte. Der volle Wortlaut des Briefes des SBL an den Landrat findet sich hier.
Fünf Wochen lang geschah – nichts. Nach einer Erinnerung der SBL vom 19. August 2013 antwortete die Kreispolizeibehörde mit Schreiben vom 28. August 2013, mit 4 Textzeilen. Der Inhalt des Briefes:
“Sehr geehrte Damen und Herren,
die Prüfung des Vorganges ist abgeschlossen. Die Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis ist nach eingehender Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Petering
– Abteilungsleiter Polizei –”
Eine echte Aufklärung in so einem Fall sähe sicherlich anders aus.
Sehr auffällig: Das Schreiben der Kreispolizeibehörde ist ausgerechnet vom Polizeidirektor Petering unterschrieben. Das ist derjenige Polizeibeamte, der am 24. Mai 2012 die (manipulierte) Strafanzeige gegen Reinhard Loos unterschrieben hatte und daher für die Einleitung des Strafverfahrens, mit einem Strafbefehl über 3.000 Euro, verantwortlich ist. Dieser Polizeibeamte hätte sich ja selbst belastet, wenn bei der “eingehenden Überprüfung” irgendein Fehler aufgefallen wäre. Die Kreispolizeibehörde versucht also nicht einmal den Anschein zu erwecken, dass eine unabhängige und neutrale Prüfung stattgefunden hat…
Und dann: “keine disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Polizeibeamten”??
Welcher Polizeibeamte ist denn hier überhaupt gemeint? Derjenige, der das Kreistagsmitglied umgestoßen hat? Einer von den Beamten, die unwahre schriftliche Aussagen zugunsten ihres Kollegen und zum Nachteil des von der Polizei Beschuldigten gemacht haben? Derjenige, der die Strafanzeige gegen Reinhard Loos aufgenommen hat? Derjenige, der diese Strafanzeige unterschrieben hat (das wäre der Polizeidirektor selbst)? Diejenigen Polizeibeamten, die fälschlicherweise behauptet haben, auf dem Video wäre die strittige Szene nicht zu sehen? Diejenigen, die auf der Polizeiwache unrichtige Protokolle erstellt haben? Diejenigen, die im Verdacht stehen, im Februar 2012 die Pressemitteilung der Polizei über das Ereignis manipuliert zu haben? Oder könnte es vielleicht sogar “Drahtzieher” in der Leitung der Kreispolizeibehörde gegeben haben, die hier eine Inszenierung veranlaßt haben und/oder Absprachen mit der Staatsanwaltschaft Arnsberg getroffen haben, wie ein handschriftlicher Vermerk in den Gerichtsakten vermuten läßt? Welche Rolle spielte der Oberstaatsanwalt Wolff, der gleichzeitig CDU-Kreistagsmitglied ist und in das Verfahren einbezogen war?
Offenbar hat sich die “eingehende Überprüfung” nur mit einem einzigen Beamten befaßt. Um wen es geht, erfahren wir nicht. Und herausgekommen ist bisher – nichts. Es wird also weitergehen müssen, denn es kann nicht im öffentlichen Interesse sein, dass durch solche Verhaltensweisen die notwendige Aufklärung eklatanter Mängel in der Arbeit der Polizei verhindert wird.