Scharfe Abschiebepraxis im HSK
Leserbrief zur Abschiebepraxis der HSK- Ausländerbehörde
Da drängt das Innenministerium NRW die Ausländerbehörden noch schärfer bei der Abschiebung von Bürgerkriegsflüchtlingen vorzugehen.
Als Beobachter der Vorgehensweise der Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises fragt man sich:
“Geht es überhaupt noch schärfer?”
Was schockiert und irritiert ist vor allem die Vorgehensweise der Ausländerbehörde, die oftmals Jahre zurück versucht, hier lange integrierten und arbeitenden Menschen ein Vergehen gegen das Ausländerrecht vorzuwerfen.
Das heißt ganz konkret: Es gibt eine Reihe von Familien die bei uns leben, bei denen sich (um in der Sprache der Ausländerbehörde zu sprechen ) Familienangehörige in den 90er Jahren ein Aufenthaltsrecht *erschlichen* haben. Dieses sog. *Erschleichen* einer Duldung fand zu Zeiten statt, als in den Teilstaaten des ehemaligen Jugoslawiens noch eine vollkommen unsichere Situation herrschte und der Bürgerkrieg tobte.
Gelingt nun der Ausländerbehörde der Nachweis, dass sich ein Familienmitglied einen *Aufenthaltstitel erschlichen* hat, so wird in Sippenhaft die ganze Familie aufgefordert, Deutschland zu verlassen. Es spielt dann keine Rolle mehr, ob die Kinder hier in Kindergarten und Schule gehen, es spielt keine Rolle mehr, wie integriert bzw. wie integrationswillig die Familie ist, und es spielt keine Rolle mehr, dass die Familie nicht auf staatliche Leistungen angewiesen war und ist, sondern sich ihren Lebensunterhalt während der gesamten Zeit ihres Aufenthalts in Deutschland, völlig eigenständig, ehrlich und vollständig verdient hat.
In so einem konkreten Falle habe ich nun den Landrat angeschrieben und ihn gebeten, in solchen Fällen, etwas mehr Gelassenheit zu wahren, die humanitären und familiären Gründe in den Vordergrund zu rücken und eine im Sinne der Familie positive Entscheidung zu befürworten.
Leider habe ich aber bisher keine Antwort von ihm bekommen.
M. Schulte-Huermann