SBL deckt illegale Müllentsorgung durch Kompostwerk auf
Im Februar wurde die Sauerländer Bürgerliste auf ein Waldstück im Seidfelder Holz aufmerksam gemacht, in dem im großen Stil mit Müll durchsetzter Kompost durch das Kompostwerk Hellefelder Höhe aufgebracht wurde. Matthias Schulte-Huermann, für die SBL Mitglied im Umweltausschuss des Kreises, fragte bei der Gütegemeinschaft Kompost, der das Werk angeschlossen ist und die das Gütezeichen ausstellt, nach. Aus der Antwort ergab sich, dass Kompostaufbrinung im Wald grundsätzlich nicht erlaubt sei. In begründeten Fällen würde aber eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dieses hätte das Kompostwerk dem Grundstückseigentümer mitgeteilt. Ob derjenige eine solche Genehmigung beantragt hätte, sei nicht bekannt.
Fotos: Matthias Schulte-Huermann
Zu den Müllbestandteilen im Kompost teilte die Gütegemeinschaft folgendes mit:
“Betreffend der von Ihnen geschilderten Verunreinigung des Kompostes mit Fremdstoffen ist festzuhalten, dass eine gewisse Verunreinigung von Komposten mit Fremdstoffen rechtlich zulässig ist.
Der entsprechende Grenzwert für den zulässigen Anteil an Fremdstoffen > 2mm im Kompost liegt bei 0,5 Gew.-% TM. Auch in der Gütesicherung gilt für die Bewertung des Fremdstoffanteils kein Null-Grenzwert!
Dies ist der Tatsache geschuldet, dass nach wie vor im Rahmen der separaten Sammlung von Biogut aus privaten Haushalten ein gewisser Anteil von Fremdstoffen durch Fehlwürfe mit erfasst wird.
Bei der Behandlung in der Kompostieranlage erfolgt durch verschiedenste technische Maßnahmen eine Reduktion der ursprünglichen Verunreinigungen durch Fremdstoffe und durch die kontinuierliche Überwachung des hergestellten Kompostes wird regelmäßig geprüft, ob der zulässige Fremdstoffgehalt nicht überschritten ist.”
Eine daraufhin gestellte Anfrage der SBL an die zuständige Kreisverwaltung in Meschede, die das Kompostwerk Hellefelder Höhe mit der Verarbeitung der Abfälle aus den Biotonnen in Sundern, Eslohe und Meschede beauftragt hat, ergab allerdings, dass der Müllanteil im Kompost nicht im Rahmen des üblichen lag. Das aufgebrachte Material sei ungewöhnlich stark mit Fremdstoffen – insbesondere Resten von Folien – belastet. Die Ursachen hierfür seien nicht abschließend geklärt, möglicherweise sei es durch kurzzeitige Störungen im Betriebsablauf des Kompostwerks zur Verunreinigung einer Charge gekommen. Es hätten sich allerdings keine Anhaltspunkte für eine absichtliche Verbringung des belasteten Materials ergeben. Darüberhinaus bestätigt der Hochsauerlandkreis, dass die Aufbringung des Kompostes im Wald weder Sinn mache noch erlaubt sei:
Die “Aufbringung von Kompost auf forstwirtschaftlichen Flächen” sei “überhaupt nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der zuständigen Behörde und im Einvernehmen mit der zuständigen Forstbehörde erlaubt. Unabhängig davon, dass meine Zustimmung im Vorfeld nicht eingeholt wurde, hat der von mir jetzt beteiligte Landesbetrieb Wald und Holz im Nachgang eindeutig festgestellt, dass ein Ausnahmefall, der eine Aufbringung des Materials rechtfertigen würde, hier nicht vorliegt. Entsprechend ist die Aufbringung aus abfallrechtlicher Sicht nicht zustimmungsfähig und damit nicht ordnungsgemäß.”
Desweiteren heißt es in der Antwort: “Die Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen den Aufbringer wird derzeit geprüft. Weitere Anlieferung von Kompost wurde untersagt.”
Für die Sauerländer Bürgerliste wird mit der vom Landrat unterzeichneten Antwort der Kreisverwaltung bestätigt, dass es sich bei der Maßnahme um eine illegale Müllentsorgung des öffentlich bestellten Kompostwerks Hellefelder Höhe handelt. Die Fremdbestandteile im Kompost waren auf schon den ersten Blick deutlich sichtbar, so dass sie auch schon beim Transport des Materials in das entlegene Waldgebiet hätten bemerkt werden müssen. Öffentlich geworden ist das nur durch aufmerksame Beobachter, die diese Fremdbestandteile erkannt und die SBL informiert haben. Doch was ist, wenn wenn nicht sichtbare Giftstoffe im Kompost vorhanden sind, die nur durch aufwendige Analyseverfahren erkannt werden können? Der PFT-Skandal, bei dem sogenannte Bodenhilfsstoffe, die stark mit hoch giftigem PFT belastet waren und in Weihnachtsbaumkulturen und Maisäckern gekippt wurden, hat deutlich gemacht, welche Folgekosten für die öffentliche Hand durch die Sanierung solcher Flächen entstehen. Hier sind dringend verschärfte Kontrollen notwendig, damit die Kompostwirtschaft nicht in den Ruf kommt, der illegalen Abfallentsorgung zu dienen.