SBL hinterfragt die Zulässigkeit des “SchülerTicket plus”
Der Landrat des HSK informierte kürzlich die Eltern der Schülerinnen und Schüler in den Bereichen der Verkehrsunternehmen Busverkehr Ruhr-Sieg GmbH (BRS) und Ruhr-Lippe GmbH (RLG) über die mögliche Einführung des SchülerTickets plus. Es soll das bisherige Schulwegjahresticket ersetzen. Der Vorteil der neuen Fahrscheinregelung wäre, dass das Ticket plus für beliebig viele Bus- und Bahnfahrten in den jeweiligen Netz-Bereichen gelten soll.
Allerdings wird die Dauerfahrkarte mit 8,30 Euro pro Monat (für das erste Kind) teurer als die bisherige Schulwegjahreskarte. Die Eltern sollen sich bis zum 28.11. äußern, ob sie für oder gegen die Einführung des Tickets sind.
Bedenklich ist nach Meinung der SBL-Fraktion folgender “Wichtiger Hinweis” in dem Schreiben des Landrats an die Eltern: “Für Schüler, die nicht am SchülerTicket teilnehmen, entfällt die Berechtigung zur Nutzung der Busse zwischen Wohnort und Schule.” Der Fraktionssprecher der SBL, Reinhard Loos, äußert dazu in einem Schreiben an den Landrat mit dem Datum vom 18.11.: ” Dies würde bedeuten, dass die betreffenden SchülerInnen gar nicht mehr in die Busse der RLG und des BRS einsteigen dürfen, die zu ihrer Schule fahren. Ein solcher Ausschluss von der Beförderung würde zweifelsfrei einen gravierenden Verstoß gegen die Beförderungspflicht der konzessionierten Buslinien des ÖPNV darstellen und wäre daher rechtswidrig”.
Fragwürdig wäre es aber auch, wenn den betroffenen Schülerinnen und Schülern künftig die Möglichkeit eingeräumt würde, gegen private Bezahlung weiterhin Schülerjahrestickets zu erwerben. Das führe zu einer finanziellen Benachteiligung derjenigen Kinder und Jugendlichen, die zum Erreichen ihrer Schule aufgrund der Entfernung zwischen Wohnort und Schule auf die Nutzung von motorisierten Verkehrsmitteln angewiesen seien. Der Gleichheitsgrundsatz erschiene dadurch verletzt.
Die SBL würde zwar den Landrat gerne bei der Werbung für den freiwilligen Erwerb des SchülerTicket Plus unterstützen, weil es dann der Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs diene. Die verpflichtende Einführung mit ca. 100 Euro jährlichen Zusatzkosten sei jedoch ungerecht.