Kurze Beine …
Kaum hatte der Verfassungsgerichtshof des Landes NRW heute vormittag den von den Koalitionsparteien vorgesehenen Wahltermin 07. Juni gekippt, zogen die Spitzenfunktionäre der Regierungskoalition ihren Alternativplan aus der Tasche: Nun sollen die Kommunalwahlen am 30. August stattfinden, zwei Wochen nach Ende der Sommerferien, und vier Wochen vor der Bundestagswahl. Statt der auch vom Münsteraner Gericht angeregten Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl, soll es nun einen weiteren Wahltermin zwischen Europawahl und Bundestagswahl geben, um die “Eigenständigkeit” der Kommunalwahlen zu gewährleisten.
Damit straft die Koalition ihre eigene Argumentation für den 7. Juni Lügen: Plötzlich spielen Wahlkosten, höhere Wahlbeteiligung und Zahl der Wahltermine keine Rolle mehr!!