Kreis Minden-Lübbecke: Kormorane dürfen bleiben
Beim Kormoran handelt es sich um eine geschützte Vogelart, die normalerweise in Naturschutzgebieten nicht abgeschossen werden darf. Jahr für Jahr beantragen Fischereivereine aber beim Kreis die Genehmigung, dass die Kormorane doch gejagt werden dürfen. Dies findet im Landschaftsbeirat des HSK regelmäßig keine Zustimmung. Aber das bedeudet nur eine kurze Verzögerung, denn der Landrat läßt das Votum des Landschaftsbeirats anschließend von Kreisausschuß oder Kreistag überstimmen.
Dass es auch anders geht, zeigt sich am Kreis Minden-Lübbecke. Dort blieb man standhaft und verweigerte die Abschußgenehmigung. Es kam zum Gerichtsverfahren – und die klagende Fischereigenossenschaft unterlag. Näheres steht im folgenden Beitrag aus der “Neue Westfälische”:
Angler können Abschusserlaubnis nicht durchsetzen
Minden (mt). Der Kormoran bleibt im Vogelschutzgebiet Weseraue ungestört. Gestern hat das Verwaltungsgericht Minden eine Klage der Weserfischereigenossenschaft Minden gegen den Kreis Minden-Lübbecke abgewiesen. Der hatte verboten, die Vögel abzuschießen.
Der Konflikt schwelt seit Jahren.
In der Weseraue gibt es zahlreiche Gewässer, die von Vereinen der Weserfischereigenossenschaft bewirtschaftet werden. Angler ärgern sich darüber, dass Kormorane viele Fische fressen. Sie wollen die Vögel deshalb auch im Naturschutzgebiet jagen und sie mit Laserlicht so stören, dass sie ihre Nester und Gelege verlassen.
Ein Erlass des Landes NRW macht das zwar im Prinzip möglich. Doch Naturschützer sind strikt dagegen, und der Beirat der unteren Landschaftsbehörde schloss sich dem an.
Zu Recht, urteilte das Mindener Gericht. Das Urteil könnte landesweite Signalwirkung für den Umgang mit dem Kormoran-Erlass haben. Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichtes unter dem Vorsitz von Rolf-Lutz Weidemann wies die Klagen der Angler mit der Begründung ab, dass der Kormoran außerhalb des Naturschutzgebietes ohnehin bejagt werde und nicht bewiesen sei, dass das nicht reiche.
Die Fischereigenossenschaft, die Vereine mit etwa 10.000 Mitgliedern vertritt, habe nicht belegen können, dass der geforderte Abschuss und die Vertreibung durch Laser die einzige Möglichkeit sei, die Kormoranbestände zu dezimieren. Außerdem sorgen sich die Richter gemeinsam mit Naturschützern um anderen Vogelarten im EU-Vogelschutzgebiet: Die Jagd könne auch diese erheblich stören.