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Die politische Bankrotterklärung – Wie eine Grüne Fraktion sich von Grüner Politik verabschiedet

By admin at 12:33 am on Saturday, October 28, 2006

Die Grüne Restfraktion hatte für die Kreistagssitzung am 28.10. einen sinnvollen Antrag zu einem wichtigen Thema gestellt. Dabei geht es um die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen. Das Land NRW hat eine Härtefallkommission (HK) eingerichtet, an die sich endgültig abgelehnte Asylbewerber wenden können. Die HK prüft die Anträge sehr genau und spricht in einigen wenigen Fällen eine Empfehlung an die Ausländerbehörden aus, den betreffenden Familien eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Kriterien sind u.a. lange Aufenthaltsdauer, sehr gute Integration und hier aufgewachsene Kinder. Normalerweise folgen die Ausländerbehörden solchen Empfehlungen der HK des Landes. Im HSK klappt das leider nicht. In dem Antrag der Grünen Fraktion ging es nun darum, daß auch der Landrat des HSK den Empfehlungen der HK ebenso wie denen des Petitionsausschusses folgen soll. Das ist ein Anliegen, das wir sehr gerne unterstützen.

Doch leider hatte die Grüne Fraktion ihren Antrag unglücklich formuliert. Danach sollte der Kreistag beschließen: “Die Ausländerbehörde des Hochsauerlandkreises hat uneingeschränkt den positiven Empfehlungen
des Petitionsausschusses und der Härtefallkommission des Landes NRW Folge zu leisten.

Das wäre zwar wünschenswert, aber der Landrat reagierte genau so wie zu erwarten war. Er ließ in die Sitzungsvorlage reinschreiben, es handele sich bei Entscheidungen über den Aufenthalt von Ausländern um ein “Geschäft der laufenden Verwaltung”. Denn solche Angelegenheiten kämen häufig und regelmäßig vor. Für solche “Geschäfte” ist dann der Landrat nach der Kreisordnung des Landes NRW ganz allein zuständig. Das ist ihm sehr lieb, und dagegen läßt sich wenig machen. Jedenfalls schlug der Landrat vor, daß der Antrag “durch Geschäftsordnungsbeschluß von der Tagesordnung abgesetzt” werden sollte – also ohne jede inhaltliche Diskussion.
Da es sich aber um eine wichtige und dringende Angelegenheit handelt, wollte die SBL erreichen, daß dieses Anliegen doch vom Kreistag behandelt wird. Also stellte die SBL einen Änderungsantrag. Nur die ersten Worte sollten sich ändern: “Der Kreistag fordert den Landrat auf, uneingeschränkt den positiven Empfehlungen …” Alles andere einschließlich der Begründung sollte sich nicht ändern. Solch eine Aufforderung enthält zwar keine Verbindlichkeit, aber sie wäre ein eindeutiges Votum des Kreistags gewesen – allemal besser als die Absetzung von der Tagesordnung. In unserer Fassung konnte der Landrat die Abstimmung nicht mehr verhindern, denn Appelle an den Landrat kann der Kreistag selbstverständlich zu allen Themen beschließen, ohne daß der Landrat auf seine Verwaltungshoheit pochen kann.

Normalerweise hätte man jetzt von einer Grünen Fraktion aktive und engagierte Unterstützung erwarten können, denn so kam es doch noch zur Beratung ihres Anliegens – doch nichts geschah. Alle schwiegen. Es wurde noch merkwürdiger: Sogar bei der Abstimmung über das von ihr selbst eingebrachte Anliegen stimmte die Grüne Kreistagsfraktion nicht dafür. Das bedeutet im Klartext, daß die Grüne Kreistagsfraktion die Aufforderung an den Landrat, den Empfehlungen der Härtekommission des Landes NRW für die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zu folgen, nicht unterstützt. Absurder geht’s nimmer…

Aber auch die CDU-Fraktion gab ein seltsames Bild ab. Ihr stellvertretender Vorsitzender Schulte fragte die SBL, ob wir denn glauben würden, daß der Kreistag mit Mehrheit den Landrat zu einem rechtswidrigen Handeln auffordern würde. Da hat der CDU-Sprecher leider gezeigt, daß er überhaupt keine Kenntnis von der Funktion der HK hat: Falls diese Kommission eine positive Empfehlung für das Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen ausspricht, kann niemand mehr die Ausländerbehörde zwingen, eine andere Entscheidung zu treffen. Die Ausländerbehörde bewegt sich dann also stets in der Rechtmäßigkeit. Das gilt völlig unabhängig davon, ob die Innenminister der Länder demnächst eine Bleiberechtsregelung beschließen oder nicht. Bei diesem “Bewußtsein” war es dann kein Wunder mehr, daß die CDU bei der Abstimmung über die Aufforderung dagegen stimmte.

Bei der SPD war es allerdings auch nicht viel besser: Sie stimmte zur Hälfte gegen den Antrag, die andere Hälfte enthielt sich.

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