Flüchtlingspauschale – Kritik an ungerechter Verteilung von Landesmitteln
Profiteure und Verlierer?
Die ungleiche Verteilung der Flüchtlinge und die Aufteilung der Landesmittel nach 100%-Quoten statt nach den tatsächlichen Zuweisungszahlen stehen in der Kritik.
„Focus online“ berichtete am 19.12.2015, das Land NRW überweise 162 Millionen Euro für die Unterbringung von Flüchtlingen an die falschen Kommunen. Einige Städte, u.a. Düsseldorf und Köln, profitierten besonders von der Fehlsteuerung. Der Grund liege in der Abweichung der Zahl der tatsächlich in den Kommunen lebenden Flüchtlinge vom vorgesehenen Verteilungsschlüssel.
In der Online-Ausgabe der Zeitung „Der Patriot“ wird am 22.12.2015 der CDU-Landtagsabgeordnete Werner Lohn mit der Aussage zitiert: „Flüchtlinge, die hier leben, werden bei den Landespauschalen nicht berücksichtigt, obwohl sie von den kreisangehörigen Kommunen versorgt und betreut werden.“ Das Ergebnis sei, dass durch jeden Flüchtling, der von einer Kommune zusätzlich über die gesetzliche Quote aufgenommen werde, ihr im Jahr 2016 10.000 Euro Landesmittel entgingen. Nach einer von der Zeitung veröffentlichten Grafik liegen die Quoten in 10 der 14 Gemeinden des Kreises Soest ziemlich nahe bei 100% des Solls, in Soest bei etwa 190% und in Wickede, Rüthen und Möhnesee zwischen 284% und 260%.
Der Landtagsabgeordnete Jens Kamieth aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein erklärt auf seiner Internetseite, dass die tatsächliche Zuweisungsquote in Bad Berleburg bei 167,13 %, in Bad Laasphe 170 % und in Burbach sogar 245,66 % liege. Daraus würden sich für die Kommunen im Kreis Siegen-Wittgenstein negative finanzielle Folgen ergeben, im Gegensatz zu vielen großen Kommunen an Rhein und Ruhr, die ihre Aufnahmequoten nicht erfüllen.
Glück für Meschede? Pech für Eslohe?
Eslohes Bürgermeister Kersting äußerte sich zur Verteilung der Landesmittel für die Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung unter einem speziellen Aspekt. In der WP vom 29.12.2015 sprach er von einer „unglaublichen Fehlsteuerung“. Die Gemeinde Eslohe werde im Vergleich zur Stadt Meschede finanziell benachteiligt, weil Flüchtlinge, die in den beiden vom Land betriebenen Notunterkünften in Meschede untergebracht sind, auf die Zahl der dortigen Asylbewerber angerechnet werden. Zusätzlich zahle das Land an Meschede die übliche Pauschale, ohne dass in der Stadt zusätzliche Asylbewerber untergebracht werden müssten.
Offenbar gibt es bei der Verteilung der Flüchtlingspauschalen auf Landes- wie auf Kreisebene Gewin-ner und Verlierer!?
Problem erkannt?
Die Landesregierung scheint das Problem erkannt zu haben. Monika Düker MdL stellte im Dezember 2015 klar, dass wir „eine deutlich fairere Verteilung von Mitteln und Geflüchteten benötigen“. Das Land werde daher ein Controlling-Verfahren einrichten, so dass Zuweisungen und Ausnahmen von Zuweisungen nicht mehr zu den thematisierten Schieflagen führen.
Fragen an den Landrat
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) möchte sich ein Bild über die derzeitige Situation im HSK machen. SBL-Fraktionssprecher Reinhard Loos bat darum Landrat Dr. Schneider per Schreiben vom 5. Januar 2016, folgende Fragen zu beantworten:
1.) Wie sind aktuell die tatsächlichen Zuweisungszahlen in den einzelnen Städten und Gemeinden im HSK im Vergleich zum gesetzlichen Zuweisungsschlüssel?
2.) Welchen Städten und Gemeinden sind im vergangenen Jahr aufgrund der Übererfüllung von Flüchtlingsquoten ggf. Landesmittel entgangen und in welcher Größenordnung?
3.) Welche Lösungsvorschläge haben Sie, um die von Herrn Bürgermeister Kersting als „Fehlsteuerung“ kritisierte Verteilung der Landesmittel zukünftig zu vermeiden, so dass alle Kommunen nach ihren Leistungen und ihrem Aufwand Finanzmittel erhalten?
Sobald die Antwort aus dem Kreishaus vorliegt berichten wir ….