Geschrumpfte Tagesordnung
Man könnte denken, dass es ganz einfach ist, die Tagesordnung für die Sitzungen des Kreistags oder des Kreisausschusses aufzustellen: Der Landrat als Vorsitzender dieser Gremien hat die Aufgabe, die anstehenden Punkte aufzulisten und mit der Einladung zur Sitzung bekannt zu geben. Vor allem gehört es auch zu den Aufgaben des Landrats, in die Tagesordnung die “Vorschläge aufzunehmen, die ihm innerhalb einer in der Geschäftsordnung zu bestimmenden Frist von … einer Fraktion vorgelegt werden.” So legt es die für alle Kreise in NRW geltende Kreisordnung fest.
Doch in der Praxis scheint das nicht immer so zu klappen. Bekanntlich gab es bei der letzten Kreistagssitzung in Meschede am 24.03.2017 einige ungewöhnliche Abläufe. Und (bisher nur) aus der Presse haben Kreistagsmitglieder erfahren, dass die Kreisverwaltung bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeigen gegen 8 Bürgerinnen und Bürger gestellt hat, die die Arbeit des Kreisveterinäramtes kritisiert haben; dies hat übrigens nichts mit dem Ablauf der Kreistagssitzung zu tun. Die SBL/FW-Fraktion nahm diese Ereignisse zum Anlaß, 5 genau bezeichnete einzelne Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung des Kreisausschusses (KA) zu beantragen:
“1. Umgang mit Fragestellern in der Einwohnerfragestunde (Standort, Erfassung von Personalien);
2. Umgang mit Geschäftsordnungsanträgen anlässlich von Abstimmungen;
3. Rede- und Fragerecht der Kreistagsmitglieder;
4. Art der Ansprache von Zuhörern auf der Besuchertribüne;
5. Strafanzeigen der Kreisverwaltung vom 24.03.2017.”
Am 15.04. ging per Post die Tagesordnung für die Sitzung des KA am 25.04.2017 ein. Darin werden die Anträge der SBL/FW nicht konkret erwähnt, es heisst nur lapidar und zusammenfassend im TOP 3: “Antrag der SBL/FW-Kreistagsfraktion vom 27.03.2017 zum Ablauf der Kreistagssitzung am 24.03.2017″. Die Anträge der SBL/FW waren noch nicht einmal als Anlage beigefügt. Die Leser dieser Tagesordnung können sich also nicht informieren, worum es inhaltlich überhaupt geht.
Es könnte der Eindruck entstehen, dass in der Leitung des Kreishauses Interesse besteht, Transparenz zu verhindern?
Die SBL/FW hat den Landrat daher schriftlich aufgefordert, die Tagesordnung der anstehenden Sitzung des KA unverzüglich zu korrigieren.