Zu viel Nitrat in der Ruhr?
Ja, davon geht offenbar der VSR-Gewässerschutz e.V. aus. Unter dieser Überschrift
„Hohe Nitratbelastung in der Ruhr“
veröffentlichten der Sauerlandkurier und mehrere andere Presseportale im März 2017 Artikel und Meldungen über eine Messfahrt des VSR-Gewässerschutzes.
Klick:
https://kommunalwirtschaft.eu/tagesanzeiger/detail/i19247/c137.html
Der VSR-Gewässerschutz e.V. ist ein Zusammenschluss mehrerer Bürgerinitiativen, deren Mitglieder Wasserproben nehmen, sie analysieren und die Messergebnisse veröffentlichen. Damit möchten sie auf die Auswirkungen von hohen (Schad-)stoff-Belastungen wie z.B. Nitrat aufmerksam zu machen.
Der erwähnte Zeitungsbericht bezieht sich auf eine offenbar kürzlich erfolgte Beprobung der Ruhr von Meschede bis zur Ruhrmündung in Duisburg. Die Fachleute vom VSR-Gewässerschutz stellten dabei fest, dass das Ruhrwasser bereits in Meschede eine erhöhte Nitrat-Belastung aufweist. Den Wert geben sie mit 13,4 Milligramm pro Liter an. In Neheim liege der Wert sogar bei 15,4 Milligramm pro Liter und sei somit in Meschede wie in Arnsberg zu hoch. Denn nach den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) sollte der Nitratwert 11 Milligramm pro Liter nicht überschreiten.
Klack:
http://www.vsr-gewässerschutz.de/
Im Zusammenhang Ruhrwasser und Nitratbelastung kritisiert der VSR-Gewässerschutz das Düngegesetz. In dem Gesetz fehle eine spezielle Bilanz, die „Hoftorbilanz“. Stattdessen wird das Berechnungsverfahren „Stoffstrombilanz“ angewandt. Dadurch würden aber nicht alle Stickstoffe, die in landwirtschaftliche Betriebe hinein und heraus kommen, sowie deren umweltrelevanten Auswirkungen vollständig erfasst. Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Von 100 kg Stickstoff in der Gülle müsse ein Landwirt nur 60 bis 70 kg in die Nährstoffbilanz aufnehmen. So sei der tatsächliche Stickstoffüberschuss, der unsere Gesundheit bedrohe, wieder höher als auf dem Papier.
Die Kreistagsfraktion Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) greift bekanntlich nicht zum ersten Mal das Thema „Nitratbelastung“ auf und stellte dazu schon einige Anfragen an den Landrat. Und auch die FDP-Kreistagsfraktion hatte im letzten Jahr das „Überwachungskonzept für Güllerlagerstätten in Wasserschutzgebieten“ thematisiert. Der Hochsauerlandkreis teilte uns im Juli 2016 deswegen u.a. mit, dass die untere Wasserbehörde gegenwärtig kein spezielles Überwachungskonzept vorhält und ein solches gegenwärtig erarbeitet wird.
Seitdem ist nun bald ein Jahr vergangen. Daher bat die SBL/FW mit einem Schreiben vom 18.04.2017 Landrat Dr. Karl Schneider um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Überwachungsmöglichkeiten eröffnet Ihres Erachtens das neue Düngegesetz, um Überdüngung landwirtschaftlicher Flächen effektiv zu überprüfen und zu vermeiden, damit auch die Belastung der Gewässer reduziert werden kann?
2. Wurde zwischenzeitlich die Erarbeitung Ihres speziellen Überwachungskonzeptes abgeschlossen? Wenn ja, seit wann wird das Konzept angewandt?
3. Welche Daten werden nach diesem Verfahren erhoben bzw. welche sollen erhoben werden?
4. Gibt es erste Ergebnisse? Wenn ja, konkret welche?
5. Welche Erfahrungen haben Sie ggf. hinsichtlich der Wirksamkeit des neuen Überwachungskonzepts gemacht?
6. Wann und wie oft sind im Jahr 2016 und in den ersten Monaten 2017 auf Veranlassung des HSK oder anderer Behörden die Nitratwerte des Ruhrwassers gemessen worden?
7. Weichen diese Messergebnisse von denen des VSR-Gewässerschutzes ab? Wenn ja, inwieweit?
8. Welche anderen Gewässer im HSK wurden in diesem Zeitraum aufgrund Ihrer Veranlassung oder der anderer Behörden auf Nitratbelastung hin beprobt? Wie waren die Ergebnisse?
Die SBL/FW wird berichten …