Syrer im Hochsauerlandkreis – Das BAMF hat über viele Asylanträge entschieden …
… antwortete der Hochsauerlandkreis mit Schreiben vom 07.07.2017 auf eine Anfrage der Sauerländer Bürgerliste (SBL/FW) vom 14.06.2017.
Kurz und bündig:
• Am Stichtag 01.07.2017 wohnten im HSK (ohne Stadt Arnsberg) 214 „geduldete“ und „gestattete“ Syrerinnen und Syrer (die wohl noch auf den Entscheid über ihren Asylantrag warten).
• Die Zahl der „geduldeten“ und „gestatteten“ Syrerinnen und Syrer ist deutlich zurückgegangen, weil viele Asylbewerber/innen vom BAMF anerkannt worden sind und daher eine Aufenthaltserlaubnis bekommen haben.
• Am Stichtag 01.07.2017 lebten im HSK (ohne Stadt Arnsberg) 1.233 syrische Staatsangehörige mit Aufenthaltserlaubnis.
Hier können Sie die Fragen der SBL/FW und die Antworten der Kreisverwaltung (komplett) nachlesen:
Frage 1: Wie viele Syrer wurden in diesem Zeitraum eingebürgert oder erhielten einen Status anerkannter Flüchtling?
Antwort:
“Zum 01.07.2017 hielten sich 214 gestattete und geduldete syrische Staatsangehörige im Hochsauerlandkreis, ohne Stadt Arnsberg, auf.
Insbesondere im Jahr 2015 sind zahlreiche syrische Staatsangehörige nach Deutschland geflohen und haben hier einen Asylantrag gestellt. Das BAMF hat inzwischen über den Großteil der Asylanträge entschieden, so dass die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen deutlich zurückgegangen ist.
Das BAMF hat i.d.R.
die Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt, oder
o die Flüchtlingseigenschaft oder
o subsidiären Schutz
zuerkannt.
Eine zahlenmäßige Auswertung nach den einzelnen Entscheidungen des BAMF ist mir nicht möglich.
Diese Personen erhalten nach der Bestandskraft der Entscheidung des BAMF von der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis. Dadurch geht die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen zurück; zugleich steigt die Zahl der der syrischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltserlaubnis (01.01.2017: 736 Personen, 01.07.2017: 1.233 Personen).
Von den seit 2015 eingereisten syrischen Staatsangehörigen erfüllt noch niemand die zeitlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung.
Von den schon länger hier aufhältigen syrischen Staatsangehörigen wurden in der Zeit vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2017 4 Personen eingebürgert.“
Frage 2: Welche weiteren Gründe und/oder Maßnahmen führen zu der deutlichen Reduzie-rung der Zahl der geduldeten und gestatteten Syrerinnen und Syrer?
Antwort
„ln Einzelfällen hat das BAMF das Asylverfahren eingestellt, da sich die Antragsteller nicht mehr in der zugewiesenen Stadt oder Gemeinde aufhielten. Die Personen werden dann nach unbekannt abgemeldet.
Im geringen Umfang haben syrische Staatsangehörige ihre Asylanträge zurückgenommen, weil sie entweder in das Heimatland zurückkehren oder in die Türkei zu dort lebenden Verwandten reisen wollten.
Im Laufe des Asylverfahrens wurde bei einigen Antragstellern festgestellt, dass sie tatsächli-che keine syrischen Staatsangehörigen sind, sondern aus Nachfolgestaaten der
ehemaligen Sowjetunion stammen. Die statistischen Angaben wurden dann entsprechend geändert.“
Frage 3: Wie setzte sich die Entwicklung in den letzten Wochen fort?
Antwort:
“In der Zeit vom 01.01.2017 bis zum 30.06.2017 hat die Bezirksregierung Arnsberg den Städten und Gemeinden (Hochsauerlandkreis ohne Stadt Arnsberg) 34 syrische Staatsangehörige zugewiesen.
Da das BAMF weiterhin in größerer Anzahl über die Asylanträge entscheidet, wird die Zahl der gestatteten und geduldeten syrischen Staatsangehörigen weiter zurückgehen.“